Wegen einer miesen Betrugsnummer musste 2016 die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer wiederholt werden, damit letzterer eine zweite Chance bekam, was aber letztlich missglückte. In diesem Beitrag sowie in meiner Que(e)rschuss-Kolumne in den LN 4/2106 griff ich diese Angelegenheit nochmals kritisch auf. Vgl. auch meinen Kommentar in der Ausgabe 3/2016.
Die Anfechtung der Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl 2016 ist ein abgekartetes Spiel der FPÖ und von langer Hand geplant. Die VerfassungsrichterInnen sind dieser Mischung aus primitivem Taschenspielertrick und frechem Lausbubenstreich auf den Leim gegangen bzw. haben sich absichtlich zu willfährigen HandlangerInnen der FPÖ gemacht.
Die meisten Leute denken offenbar, beim erweiterten Gendern mit Asterisk (oder Unterstrich) gehe es bloß darum, das Binnen-I durch diese Form zu ersetzen. Doch es betrifft viele Details, auf die ich hier hinweise. Bei näherer Betrachtung wird einem bald klar, dass diese Form des erweiterten Genderns keine Chance hat, sich jemals außerhalb einer akademischen Blase durchzusetzen.
Ehe- und Familienrecht fallen nicht in die Zuständigkeit der EU. Trotzdem hat die EU-Kommission im Dezember 2016 eine Europäische Bürgerinitiative zur Definition von Ehe und Familie für die Zwecke des EU-Rechts zugelassen. Aber auch die LSBT-Bewegung richtetimmer wieder Forderungen in diesem Rechtsbereich an die EU. In meinem Beitrag in den LN 1/2016 befasste ich mich mit dieser Thematik.
Die vereinsinterne, latent schwelende Diskussion über das erweiterte Gendern mit Asterisk (*) und/oder Unterstrich in Publikationen der HOSI Wien wird wieder virulent. Ein entsprechender Antrag an die nächste Generalversammlung wird in Aussicht gestellt. Dessen Annahme wäre für mich ein Grund, aus dem Verein auszutreten – ich erkläre einmal mehr meine Gründe.
Den Ausgang der Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl am 11. Oktober 2015 – Rot-Grün verteidigt seine Mandatsmehrheit und regiert weiter – nehme ich zum Anlass, meinen Blick auf einige Merkwürdigkeiten der Innenpolitik zu werfen; und: Politik und Medien spekulieren mit dem mangelnden politischen Grundwissen der Leute.
Im November 2015 verstarb Gudrun Hauer, langjährige HOSI-Wien-Mitstreiterin und Co-Chefredakteurin der LAMBDA-Nachrichten. In einem Nachruf in den LN 5/2015 habe ich – gemeinsam mit anderen AutorInnen – ihre herausragende Arbeit und großen Verdienste in der lesbisch-schwulen Emanzipationsbewegung gewürdigt.
Zwei Beamtinnen des Arbeits- und Sozialministeriums bzw. des Europaministeriums in Podgorica nehmen an einem vom Ludwig-Boltzmann Institut für Menschenrechte organisierten dreitägigen Studienaufenthalt zum Thema LSBTI-Rechte teil. Sie besuchen die HOSI Wien im Gugg. GERHARD LIEDL (Mitte) und ich informieren die Gäste u. a. über Arbeit und Struktur der HOSI Wien und geben einen Überblick über die historische Entwicklung im Kampf für rechtliche Gleichstellung und gegen Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Österreich (vgl. LN 5/2015, S. 30).
Schon nach fünf Jahren platzte das Gugg, das 2010 in der Heumühlgasse in Wien-Wieden eröffnete Vereinszentrum der HOSI Wien (vgl. LN 3/2010), wieder aus allen Nähten. Daher packte sie im Sommer 2015 die Möglichkeit, angrenzende Räumlichkeiten im selben Gebäude anzumieten, beim Schopf. Über die umfassenden Umbau- und Adaptierungsarbeiten berichtete ich in den LN 4/2015.
2015 jährte sich zum 30. Mal die Aktion „Hiacynt“. Unter diesem Decknamen lief die größte und bis heute rätselhafteste Jagd auf Homosexuelle im kommunistischen Polen. Im selben Jahr hat ANDRZEJ SELEROWICZ unter dem Titel Kryptonim „Hiacynt“ ein Buch darüber auf polnisch herausgegeben, worüber ich in den LN 4/2015 berichtete. Andrzej war als langjähriger HOSI-Wien-Aktivist in den 1980er Jahren u. a. federführend für den Osteuropa-Informationspool (EEIP) aktiv, den die HOSI Wien von 1982 bis 1990 betreut hatte.
In diesem Gastbeitrag im Newsletter für Engagement und Partizipation in Europa (# 9/2015), herausgegeben vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) in Berlin, befasse ich mich mit Homophobie in Österreich und die Antwort der Zivilgesellschaft, in dem Fall der Lesben- und Schwulenbewegung, darauf.
Im Mai 2015 scheiterte auch der ein Jahr zuvor gestartete dritte Versuch, die Diskriminierung ausgerechnet beim Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsrecht zu beseitigen, am hartnäckigen Widerstand der ÖVP, wie ich in den LN 3/2015 berichtete. Eine Zusammenfassung der jahrzehntelangen Bemühungen findet sich hier.
Nach dem denkwürdigen Eurovision Song Contest im Mai 2015 in Wien ließ ich es mir nicht nehmen, in denLN 3/2015 eine kurze Nachlese über einen der – ganz patriotisch, aber zutreffend – besten ESCs in der Geschichte des Schlagerwettbewerbs zu schreiben. Nicht nur der ORF hatte sich selbst übertroffen, auch musikalisch war der Wiener ESC einer der besseren Jahrgänge.
Diesmal widme ich mich besonders ausführlich den unredlichen und mitunter reaktionären Argumenten, mit denen ein Teil der Bewegung die Öffnung der Ehe einfordert. Ausgerechnet LSBT-AktivistInnen stellen den Status unehelicher Kinder als problematisch hin und verpassen ihnen damit ein neues Stigma! Da möchte man vor lauter Fremdschämen am liebsten im Erdboden versinken!
Anlässlich des Eurovision Song Contest in Wien im Mai 2015 war das Medieninteresse an der Lebenssituation von Schwulen und Lesben groß. Für die Wiener Zeitung interviewte mich Mathias Ziegler zu diesem Thema.
Auch das Interesse ausländischer Medien an der Situation in Österreich und daran, wie sie sich durch Conchitas ESC-Sieg in Kopenhagen eventuell verändert hat, war beim ESC in Wien groß. Ich gab dazu nicht nur dem ZDF und dem niederländischen öffentlich-rechtlichen Radio VPRO, sondern auch Yleisradio (YLE), dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Finnlands, für sein schwedischsprachiges Programm ein Interview.
2015 stand wieder einmal eine Strafrechtsänderung an. Die HOSI Wien nahm wie gewohnt im Rahmen des Begutachtungsverfahrens dazu Stellung. Besonders wichtig war ihr dabei das Verhetzungsverbot (§ 283). Die mit der Novelle 2011 verursachte Verwässerung des Tatbestandsbildes der Verhetzung wurde erfreulicherweise wieder zurückgenommen. Ich berichtete in den LN 2/2015 sowie 5/2011.
Zur Abwechslung geht es in dieser Kolumne um ein kontroversielles Thema, weil es mit Geschmack zu tun hat. Und darüber lässt sich ja bekanntlich im Gegensatz zu harten Fakten, etwa in den Bereichen der Linguistik oder Politik, trefflich streiten: den Beiträgen zum Eurovision Song Contest in Wien. Ich finde, die Qualität des Jahrgangs 2015 ist um einiges besser als in den letzten Jahren.
Der europäische Gesangswettbewerb hat natürlich längst auch die Wissenschaft und Forschung erreicht, was sich 2015 auch in einer entsprechenden Buchpublikation niederschlug: Rechtzeitig zum Song Contest in Wien gab der Wiener Zaglossus-Verlag „eine kleine Geschichte zwischen Körper, Geschlecht und Nation“ heraus. In den LN 2/2015rezensierte ich nicht nur dieses Werk, sondern auch ein Bändchen mit viel unnützem ESC-Wissen sowie Conchita Wursts Biografie.
Der Nationalrat war noch mit der ihm im Jänner 2014 vom Verfassungsgerichtshof aufgetragenen Reparatur des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschäftigt, da bekam er schon die nächste „Hausaufgabe“ vom VfGH aufgetragen: Im Jänner 2015 hob der VfGH das Verbot der gemeinsamen (Fremdkind-)Adoption durch eingetragene PartnerInnen als verfassungswidrig auf. Wie schon früher warnte ich in den LN 1/2015 vor allzu großen, unerfüllbaren Erwartungen. In der Praxis wird die Zahl adoptierbarer Kinder wohl eher gering sein.