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Hausaufgaben für die Politik: Fortpflanzungsmedizin und Adoption

Veröffentlicht am 13. Februar 2015
Der Nationalrat war noch mit der ihm im Jänner 2014 vom Verfassungsgerichtshof aufgetragenen Reparatur des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschäftigt, da bekam er schon die nächste „Hausaufgabe“ vom VfGH aufgetragen: Im Jänner 2015 hob der VfGH das Verbot der gemeinsamen (Fremdkind-)Adoption durch eingetragene PartnerInnen als verfassungswidrig auf. Wie schon früher warnte ich in den LN 1/2015 vor allzu großen, unerfüllbaren Erwartungen. In der Praxis wird die Zahl adoptierbarer Kinder wohl eher gering sein.

Das VfGH-Urteil führte am 14. Jänner 2015 zum medialen Großeinsatz des HOSI-Wien-Obmanns: Interviews für ORF (Wien heute, ZiB 2), Puls 4 und ATV sowie für etliche Zeitungen und Radiosender.

Während der Nationalrat noch mit der ihm im Vorjahr vom Verfassungsgerichtshof aufgetragenen Reparatur des Fortpflanzungsmedizingesetzes (vgl. LN 1/2014, S. 14 f, sowie zuletzt LN 5/2014, S. 14) beschäftigt war, bekam er bereits die nächste „Hausaufgabe“ vom VfGH aufgetragen: Am 14. Jänner 2015 veröffentlichte der VfGH sein bereits am 11. Dezember gefälltes Erkenntnis (Beschwerde G 119-120/2014), mit dem er das Verbot der gemeinsamen (Fremdkind-)Adoption durch in eingetragener Partnerschaft lebende gleichgeschlechtliche Paare als verfassungswidrig aufhob.

Bisher war Adoption nur in folgenden Fällen möglich: durch eine Einzelperson – unabhängig von der sexuellen Orientierung – sowie gemeinsam durch Ehepaare. Überdies hat der Nationalrat in Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Februar 2013 (vgl. LN 2/2013, S. 9 ff) die Co- bzw. Stiefkind-Adoption eines Kindes, das der/die (auch gleichgeschlechtliche) Partner/in in eine Lebensgemeinschaft bzw. eingetragene Partnerschaft (EP) mitbringt, legalisieren müssen. Das entsprechende Adoptionsrechts-Änderungsgesetz trat bekanntlich am 1. August 2013 in Kraft. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar blieb damals allerdings weiterhin ausdrücklich verboten, wiewohl die HOSI Wien in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens die Beseitigung dieses Verbots gefordert hatte (vgl. LN 3/2013, S. 22 f, sowie LN 4/2013, S. 13 f).

Umso erfreuter war die HOSI Wien klarerweise, dass der Verfassungsgerichtshof diese rechtliche Diskriminierung nun beseitigt hat, wobei wir aber ohnehin immer davon ausgegangen sind, dass er bzw. der EGMR die bestehenden rechtlichen Diskriminierungen zwischen Ehe und EP aufheben würde – so auch dieses Adoptionsverbot (vgl. LN 1/2014, S. 14 f). Mit den Argumenten, mit denen der VfGH diese Entscheidung im Detail begründet, befasst sich GÜNTHER MENACHER in seinem Beitrag auf S. 13 f.

In einer Medienaussendung am 14. Jänner begrüßte jedenfalls Obfrau CÉCILE BALBOUS die Entscheidung des VfGH: „Damit fällt eine der letzten großen rechtlichen Diskriminierungen von Lesben und Schwulen, und eine unserer zentralsten Forderungen wird erfüllt.“ Obmann CHRISTIAN HÖGl forderte in diesem Zusammenhang „die Bundesregierung und hier insbesondere die ÖVP auf, ihre Widerstände aufzugeben und nun auch endlich die noch bestehenden Benachteiligungen der eingetragenen Partnerschaft abzuschaffen sowie das Levelling-up beim Diskriminierungsschutz durchzuführen.“

 

Unerfüllbare Erwartungen?

Das Medieninteresse war jedenfalls einmal mehr enorm, und die HOSI Wien hatte alle Hände voll zu tun, den vielen Interviewanfragen von Radio, Fernsehen und Printmedien nachzukommen, wobei die HOSI Wien die Euphorie und die unrealistischen Erwartungen, die manche nun an dieses Erkenntnis knüpfen mögen, insofern ein wenig zu dämpfen suchte, als sie trotz Genugtuung über die Entscheidung zu bedenken gab, dass es in der Praxis – wie nicht zuletzt auch ausländische Erfahrungen zeigen – nicht so einfach sein werde, ein fremdes Kind zu adoptieren, da es viel zu wenige adoptierbare Kinder gebe. Selbst bestsituierte heterosexuelle Paare warten ja oft jahrelang vergeblich – um schließlich zu alt zu sein, um noch für eine Adoption in Frage zu kommen. Es besteht ja kein wie immer gearteter Rechtsanspruch darauf, dass die Jugendwohlfahrtsbehörden jedem adoptionswilligen und als geeignet befundenen Paar auch ein Kind zur Adoption vermitteln müssen.

Auf jeden Fall stellt sich der Reparaturauftrag an den Gesetzgeber diesmal weitaus einfacher dar als durch das seinerzeitige VfGH-Erkenntnis in Sachen Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Es steht daher zu hoffen, dass der Nationalrat die Umsetzungsfrist – bis 31. Dezember 2015 – diesmal einhalten wird, was ihm ja beim FmedG (bis Jahresende 2014) nicht gelungen ist. Erst am 21. Jänner wurde die diesbezügliche Novelle im Parlament beschlossen. Die HOSI Wien hat  – wie angekündigt – rechtzeitig eine Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegeben. Ihre wichtigste Forderung in diesem Zusammenhang – die nunmehr erlaubten Methoden der Fortpflanzungsmedizin auch alleinstehenden Frauen (unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung) zugänglich zu machen – wurde indes einmal mehr nicht berücksichtigt. Ansonsten hat die HOSI Wien den Gesetzesentwurf im großen und ganzen begrüßt, wiewohl es insbesondere zur Eizellenspende unterschiedliche Meinungen im Vorstand gibt. Diese stellt ja – etwa im Vergleich zu einer Samen- oder Blutspende – für die Spenderin einen massiven Eingriff dar.

Die Eizellenspende war dann auch zwischen den Koalitionsparteien bis zuletzt einer der strittigen Punkte. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger brüsteten sich nach der Beschlussfassung durch das Parlament, die Regierungsvorlage im letzten Moment noch durch einen entsprechenden Antrag in ihrem Sinne abgeändert zu haben, indem sie eine Verschärfung des Kommerzialisierungsverbots bei der Eizellenspende durch ein umfassendes Werbe- und Vermittlungsverbot hineinreklamiert haben. Die zulässige Aufwandsentschädigung umfasse nunmehr nur Barauslagen im Zusammenhang mit der Eizellenspende, nicht aber Verdienstentgang etc. Außerdem werde es auch für die Eizellenspenderin psychologische Beratung geben.

 

Des Kaisers neue Kleider

Eine Nebelgranate zur Ablenkung und Desinformation zündete in diesem Zusammenhang hingegen SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die meinte, die Möglichkeit der Eizellenspende unter strengen Voraussetzungen verhindere, dass Frauen ins Ausland fahren müssen, um medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach dem aktuellsten Stand der Medizin zu erhalten. Das dezidierte Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot sorge dafür, dass Leihmutterschaft auch weiterhin verboten sei. Leihmutterschaft war indes ja überhaupt nicht Gegenstand der Novelle des FmedG – und was hat diese mit dem Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot bei der Eizellenspende zu tun? Übrigens lehnt auch die HOSI Wien Leihmutterschaft ab und hat dies auch 2013 in ihr neues Forderungsprogramm geschrieben (vgl. LN 2/2013, S. 4).

Aber das ist wieder so typisch österreichisch: Alle führen eine total unredliche Debatte, statt einfach ehrlich die Wahrheit zu sagen und offen die realen und realistischen Möglichkeiten darzulegen. Aber da wird es dann wohl genauso sein wie bei der Fremdkindadoption: Denn wo, bitte, sollen all die gespendeten Eizellen herkommen, um die Nachfrage zu befriedigen, wenn man keine Kohle damit verdienen kann? So viele „altruistische“ Eizellenspenden wird es wohl nie und nimmer geben! Daher werden die österreichischen Kinderwunschkliniken ihre Klientinnen zum Einsetzen von gespendeten Eizellen erst recht weiterhin zu ihren Tochter- bzw. Partnerunternehmen in Tschechien und anderen Ländern schicken, wo junge Frauen durch das Spenden ihrer Eizellen z. B. ihr Studium finanzieren (müssen – aus Ermangelung anderer Alternativen).

Und wenn man dann Skepsis und Bedenken äußert und es wagt, die Möglichkeiten bei der Fremdkindadoption oder eben Eizellenspende zu relativieren, wird man als Pessimist oder gar Quertreiber hingestellt – als würde man damit erst zu dieser Situation beitragen bzw. als Überbringer der schlechten Nachricht an dieser schuld sein. Hans Christian Andersens Märchen Des Kaisers neue Kleider lässt grüßen.