Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 4/1992

Stoppt diese Kirche, sie ist des Teufels! Die schlimmsten Befürchtungen der Glaubenskongregation sind heute in vielen Ländern Realität geworden bzw. von der Wirklichkeit noch übertroffen worden. Dies sollte uns klar vor Augen führen, dass auch eine „Weltreligion“ nicht unbezwingbar ist, und uns Mut machen und darin bestärken, dass wir auch vor anderen „Weltreligionen“ nicht kapitulieren müssen!

Kurts Kommentar LN 1/1997

Am 27. November 1996 werden die §§ 220 und 221 StGB endlich im Nationalrat abgeschafft. § 209 bleibt dank der homophoben ÖVP bestehen. Ich plädiere für mehr Selbstachtung der Bewegung und für mehr Konsequenz und Härte gegenüber dem politischen Gegner, nämlich ÖVP und FPÖ. Dass ÖVPler Ehrenschutzfunktionen beim Life Ball übernehmen dürfen, sollte nun endgültig ein No-Go sein.

Kurts Kommentar LN 2/2004

Heftige Urteilsschelte wegen der negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Beschwerde von Schalk & Kopf gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Nach Ansicht des VfGH ist es nicht verfassungswidrig. 14 Jahre später kommt es zum Gesinnungswandel, und er schließt sich meiner Meinung an!

Kurts Kommentar LN 3/1997

Vergessen, Verdrängen und Aussitzen sind österreichische Eigenschaften, denn glücklich ist, wer vergisst! Küsst Dr. Freud dann die Fledermaus wach und kehrt das Verdrängte unerledigt wieder, dann ist der Aufschrei groß – aber, keine Angst, die Angelegenheit fällt nach gebührender Aufregung und Erregung sofort wieder der allgemeinen Amnesie anheim. Das ewige Muster in diesem Land.

Kurts Kommentar LN 4/2002

2002 steht wieder eine Schicksalswahl an, ein weiterer Lostag für Lesben und Schwule. Blau-Schwarz I ist zerbrochen. SPÖ-Spitzenkandidat Alfred Gusenbauer will keinen Lager-Wahlkampf Rot-Grün gegen Schwarz-Blau führen und hält sich eine Option für eine große Koalition mit der ÖVP trotz der negativen Erfahrungen weiterhin offen. Ein schwerer Fehler, wie ich meine.

Que(e)rschuss LN 3/2011

Populistische Sager ersetzen zunehmend auch in der Bewegung differenzierten Diskurs. Ich merke, dass ich den Spruch, den ich mitunter ausstoße, wenn ich mich über andere Schwule und Lesben und ihre Dummheit ärgere – „Je länger ich in der Bewegung aktiv bin, desto homophober werde ich!“ –, immer weniger im Spaß sage.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Amnesty International: Frontalangriff auf Frauen, Lesben und Schwule

Ein anschauliches Bespiel dafür, wie schnell etablierte und angesehene Organisationen ihr Ansehen verlieren können, wenn sie von einem woken Mob unterwandert oder gar gekapert werden, hat dieser Tage die britische Sektion von Amnesty International geliefert. In Österreich gab es bereits einige ähnliche Fälle, wie ich hier berichte (GAW, ZARA, DÖW). Es steht jedenfalls zu hoffen, dass diese Beispiele allen Verbänden und Institutionen Warnung und Lehre sein werden, sich nicht „ung’schaut“ und bedingungslos vor den transaktivistischen und genderideologischen Karren spannen zu lassen.  
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Nationalrat im Pride-Fieber

Der Pride-Monat Juni strahlte auch ins Parlament aus. Der Nationalrat befasste sich mit drei LSBT-Themen, was nicht zuletzt ausgerechnet der FPÖ zu verdanken war. Auf der Tagesordnung standen an zwei Plenartagen eine längere Debatte über den Schutz des Frauensports vor biologischen Männern sowie zwei Kurzdebatten über ein Konversionsverbot bzw. die Reparatur der Dienstrechtsnovelle 2024, mit der bekanntlich im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz der Geschlechterbegriff erweitert wurde. Ich gebe hier einen Überblick.
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Persönliche Pride-Nachlese

Zum Ende des Pride-Monats 2026 erlaube ich mir eine persönliche Nachlese mit einigen kritischen Anmerkungen zu den Auswüchsen mit Fremdschäm-Potential. Heuer wurde auch über die schwindende Unterstützung weltweit für LSBT-Anliegen lamentiert. Mich überrascht das nicht. Die Bewegung sollte selbstkritisch reflektieren, ob sie daran nicht selbst mit schuld ist.
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Verfassungsgerichtshof: woke Speerspitze der Identitätspolitik

Im Dezember des Vorjahres hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass eine „nicht-binäre“ Person das Recht hat, den Personenstandseintrag komplett streichen zu lassen. Daraufhin war der Verwaltungsgerichtshof, der hier eigentlich anderer Auffassung ist, im März 2026 gezwungen, einer anderen „nicht-binären“ Person das Recht auf den Personenstandseintrag „nicht-binär“ zu gewähren. Damit hat der VfGH Gefühl über Fakten, objektives Geschlecht über subjektive, gefühlte Geschlechtsidentität gestellt.
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Post vom Homopoliticus

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