Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 4/2000

Der Einsatz der drei EU-Weisen war letztlich bloß eine Übung, um allen Beteiligten ohne Gesichtsverlust einen Ausweg aus den von den EU-14 gegen Österreich verhängten Maßnahmen zu ermöglichen. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft indes seelenhygienisch heruntergekommene Politemporkömmlinge (© André Heller) in der FPÖ, deren einschüchternde Klagsflut gegen KritikerInnen sowie die willigen Vollstrecker in der Justiz.

Que(e)rschuss LN 6/2008

Im September 2008 macht sich der offen schwule grüne Gemeinderat Marco Schreuder Sorgen um die HOSI Wien und ruft zu ihrer Rettung auf. Noch nie in meiner damals dreißigjährigen Tätigkeit für den Verein ist mir eine dermaßen unverblümte und unverhohlene Einmischung untergekommen. Meine geharnischte Reaktion folgt auf dem Fuß.

Kurts Kommentar LN 2/1999

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 1999 gebe ich wieder eine Wahlempfehlung ab: Diesmal für grün. Leider kandidiert Friedhelm Frischenschlager vom LiF nicht mehr, der in der vorangegangenen Legislaturperiode die einzige Entschließung eingebracht hat, die sich ausschließlich mit dem Thema Diskriminierung und Gleichstellung von Lesben und Schwulen befasst.

Que(e)rschuss LN 4/2010

Die Grünen andersrum leisten sich nicht nur einige Schnitzer in Sachen Bodenhaftung, sondern haben offensichtlich ebenfalls Mühe, ihre Agitation an den Umstand anzupassen, dass durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft Österreich nicht mehr die rechtliche Wüste für Lesben und Schwule ist, die es einmal war.

Que(e)rschuss LN 1/2007

Ein Teil der von der FPÖ angezettelten und von ihren willigen Vollstreckern in der Justiz zu ihren Gunsten entschiedenen Klagen gegen unliebsame KritikerInnen ist mittlerweile in Straßburg gelandet. Dort werden diese Gefälligkeitsurteile aufgehoben, die Republik Österreich muss die Kosten und den Schaden bezahlen. Anlass für mich für eine weitere Justizschelte.

Que(e)rschuss LN 5/2011

In keinem anderen Land der Welt hat man von schwul-lesbischer Seite die eingetragene Partnerschaft mit der hirnrissigen und kranken Argumentation abgelehnt, sie zwinge Lesben und Schwule zu einem Outing und nehme ihnen die Möglichkeit, sich zu verstecken. Einmal mehr polemisiere ich gegen unredliche und wenig emanzipatorische Argumente.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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„Gendersternchen“ – Beschwerde über Stadt Wien erfolgreich

Wie bereits mehrfach in meinem Blog dargelegt, begeht die Stadt Wien durch „Gendern“ mit Wortbinnenzeichen, in dem Fall mit Asterisk („Gender-Sternchen“), einen Rechtsbruch. Vergangenen April vereitelte die Stadt Wien dadurch auch mein Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl. In der Folge legte ich eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ein, die mir nun recht gab: Das von der Stadt Wien in ihren Aussendungen wie etwa der „Amtlichen Wahlinformation“ und dem „Wahlkartenantrag“ verwendete Gendersternchen widerspricht der amtlichen Rechtschreibung.
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Danke, Walter Rosenkranz!

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hat endlich die Verhöhnung des Rechtsstaates durch die Parlamentsdirektion beendet und veranlasst, dass sich diese als staatliche Einrichtung in Hinkunft bei ihrer Textproduktion an das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung halten wird. Dieses sieht ausdrücklich keine Wortbinnenzeichen (etwa Gender-Sternchen oder -Doppelpunkt) vor. Dass ein Parlamentspräsident heftige Kritik einstecken muss, weil er einen Rechtsbruch abstellt, ist vermutlich auch nur in Österreich möglich.
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Post vom Homopoliticus

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