Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Que(e)rschuss LN 5/2013

Desillusioniert kommentiere ich den Ausgang der Nationalratswahl. Der rechte Block hält weiterhin eine Mehrheit. Insgesamt haben 25 Prozent der ÖsterreicherInnen ihre Stimme wieder politischen Scharlatanen gegeben, obwohl immer behauptet wird, die ÖsterreicherInnen wünschten sich Anständigkeit und Kompetenz in der Politik. Wer’s glaubt.

Que(e)rschuss LN 4/2011

In diesem etwas längeren Beitrag zeige ich am Beispiel Islands nach der Finanzkrise 2008, dass man aus Politikverdrossenheit nicht automatisch und schicksalhaft den Rechten in die Arme laufen muss. Denn ist gibt immer Alternativen. Jede/r kann sich entscheiden und muss dafür auch geradestehen.

Que(e)rschuss LN 4/2007

Regelmäßig poppt die Debatte über den generellen Ausschluss von Homosexuellen vom Blutspenden auf. Die ideologische Verbissenheit, mit der sie mitunter geführt wird (immerhin geht es hier nicht um Menschenrechte, sondern um eine medizintechnische Problemlösung und Haftungsfrage), finde ich genauso verstörend wie einige der vorgebrachten Argumente.

Que(e)rschuss LN 2/2008

Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich einmal FPÖ-Figuren wie Dimitrij Grieb und Susanne Winter in ihrem Menschenrecht auf freie Meinungsfreiheit verteidigen muss – aber wer wie ich dieses Recht auch selbst in Anspruch nehmen will (vgl. Affäre Tancsits), muss es bedingungslos und ohne Ansehen der Person auch für andere verteidigen.

Que(e)rschuss LN 4/2010

Die Grünen andersrum leisten sich nicht nur einige Schnitzer in Sachen Bodenhaftung, sondern haben offensichtlich ebenfalls Mühe, ihre Agitation an den Umstand anzupassen, dass durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft Österreich nicht mehr die rechtliche Wüste für Lesben und Schwule ist, die es einmal war.

Kurts Kommentar LN 4/2000

Der Einsatz der drei EU-Weisen war letztlich bloß eine Übung, um allen Beteiligten ohne Gesichtsverlust einen Ausweg aus den von den EU-14 gegen Österreich verhängten Maßnahmen zu ermöglichen. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft indes seelenhygienisch heruntergekommene Politemporkömmlinge (© André Heller) in der FPÖ, deren einschüchternde Klagsflut gegen KritikerInnen sowie die willigen Vollstrecker in der Justiz.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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„Gendersternchen“ – Beschwerde über Stadt Wien erfolgreich

Wie bereits mehrfach in meinem Blog dargelegt, begeht die Stadt Wien durch „Gendern“ mit Wortbinnenzeichen, in dem Fall mit Asterisk („Gender-Sternchen“), einen Rechtsbruch. Vergangenen April vereitelte die Stadt Wien dadurch auch mein Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl. In der Folge legte ich eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ein, die mir nun recht gab: Das von der Stadt Wien in ihren Aussendungen wie etwa der „Amtlichen Wahlinformation“ und dem „Wahlkartenantrag“ verwendete Gendersternchen widerspricht der amtlichen Rechtschreibung.
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Danke, Walter Rosenkranz!

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hat endlich die Verhöhnung des Rechtsstaates durch die Parlamentsdirektion beendet und veranlasst, dass sich diese als staatliche Einrichtung in Hinkunft bei ihrer Textproduktion an das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung halten wird. Dieses sieht ausdrücklich keine Wortbinnenzeichen (etwa Gender-Sternchen oder -Doppelpunkt) vor. Dass ein Parlamentspräsident heftige Kritik einstecken muss, weil er einen Rechtsbruch abstellt, ist vermutlich auch nur in Österreich möglich.
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Post vom Homopoliticus

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