Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Kurts Kommentar LN 4/1998

Mein ÖVP-Bashing-Mantra geht weiter, denn die sonst so europafreundliche ÖVP ignoriert sowohl ein Urteil der Europäischen Menschenrechtskommission als auch eine Entschließung des Europa-Parlaments und verteidigt weiterhin standhaft § 209 StGB.

Kurts Kommentar LN 2/1993

Nach der Abspaltung des Liberalen Forums (LiF) von der FPÖ im Frühjahr 1993 besteht im Nationalrat bis zum Ende der Legislaturperiode 1994 eine Ampelmehrheit von SPÖ, Grünen und LiF. Leider schließt sich dieses historische Zeitfenster, das sich seit 1983 das erste Mal aufgetan hat und nachher nie wieder aufgehen sollte, wegen der bedingungslosen Koalitionstreue der SPÖ zur ÖVP ungenutzt – etwa um die Strafrechtsparagrafen zu Fall bringen.

Que(e)rschuss LN 2/2007

Im Jänner 2007 tritt nach sieben bleiernen schwarz-blau-orangen Chaos-Jahren wieder eine große Koalition ihr Amt an – mit Alfred Gusenbauer (SPÖ) als Kanzler und Wilhelm Molterer (ÖVP) als Vizekanzler. Schon wird Kritik laut, Gusenbauer habe Wahlversprechen gebrochen.

Que(e)rschuss LN 3/2010

Ja, es gibt Unterschiede zwischen Ehe und EP, die auch aus Sicht der HOSI Wien noch beseitigt werden müssen. Ein Teil der Bewegung ist jedoch in ein Opferpathos und in eine seltsame Blüten treibende Rhetorik gekippt, dass man den Eindruck gewinnen könnte, jetzt sei alles schlimmer als vor der Einführung der eingetragenen Partnerschaft.

Kurts Kommentar LN 4/1995

Am 1. August 1995 outet ich die homosexuellen Neigungen von vier Bischöfen. Die Aktion löst einen riesigen Medienhype aus. Diese Aktion löst neben sehr positiven klarerweise auch viele kritische und negative Reaktionen aus. In meinem Kommentar analysiere ich jene der Medien und der Schwulen- und Lesbenbewegung.

Que(e)rschuss LN 3/2008

Life-Ball-Vater Gery Keszler initiiert eine an und für sich ganz tolle Kampagne gegen Homophobie – wäre der Anlass nicht so läppisch und der Auslöser, ein gewisser Herr Dimitrij Grieb, nicht so unbedeutend. Einen schalen Beigeschmack hat sie auch, weil sie erst gestartet worden ist, nachdem Keszler den Ehrenbeleidigungsprozess gegen Grieb in erster Instanz verloren hatte.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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