Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Que(e)rschuss LN 3/2017

Im Juli 2017 schaut es noch gar nicht so gut aus für die ÖVP. Die Umfragewerte gehen schon wieder zurück. Dennoch finde ich es wichtig, vor der ÖVP und einer Neuauflage von Schwarz-Blau zu warnen. Nach zehn Jahren steht ja zu befürchten, dass die Leute diese furchtbaren sieben Jahre mit den korruptesten Regierungen der Nachkriegszeit schon wieder vergessen bzw. verdrängt haben.

Que(e)rschuss LN 1/2013

Gezielt Präzedenzfälle vor die Höchstgerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, um der Politik auf die Sprünge zu helfen, ist eine legitime Sache und eine bewusst gewählte Strategie der ILGA-Europa. Aber auch die GegnerInnen schwul-lesbischer Gleichberechtigung haben den EGMR in Straßburg als Kampfarena politischer Auseinandersetzung entdeckt.

Kurts Kommentar LN 4/1994

Zurück an den Start heißt es nach der Nationalratswahl am 9. Oktober 1994. Die Parlamentszusammensetzung ist wieder auf den Stand von 1990: Es gibt eine rechte konservative Mehrheit. Das ungenutzt verstrichene Zeitfenster einer fortschrittlichen Mehrheit hat sich wieder geschlossen – und sollte sich bis heute nie mehr wieder öffnen.

Kurts Kommentar LN 2/1994

Die Gala-Premiere des Filmes Philadelphia ist als Benefizveranstaltung gedacht, den Ehrenschutz hat ÖVP-Obmann Erhard Busek übernommen – der Vorsitzende jener Partei, die Lesben- und Schwulenunterdrückung und damit die AIDS-Ausbreitung zu ihrem Programm gemacht hat. Eine solche Provokation schreit natürlich nach Kritik und einer spontanen Aktion.

Kurts Kommentar LN 4/2000

Der Einsatz der drei EU-Weisen war letztlich bloß eine Übung, um allen Beteiligten ohne Gesichtsverlust einen Ausweg aus den von den EU-14 gegen Österreich verhängten Maßnahmen zu ermöglichen. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft indes seelenhygienisch heruntergekommene Politemporkömmlinge (© André Heller) in der FPÖ, deren einschüchternde Klagsflut gegen KritikerInnen sowie die willigen Vollstrecker in der Justiz.

Kurts Kommentar LN 3/1996

Meine Frustration über die Untätigkeit der SPÖ im Bund schwappt 1996 auf die Gemeinderatswahl in Wien über, wo eine Koalition mit der homophoben ÖVP droht. Mein publizistischer Bannstrahl trifft den offen schwulen SPÖ-Kandidaten Heinz Miko. Meine Kritik richtet sich indes nicht gegen Heinz persönlich. Sie tut mir dennoch in ihrer Schärfe später leid.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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