Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Que(e)rschuss LN 5/2008

Nach eineinhalb Jahren hat ÖVP-Vizekanzler Wilhelm Molterer die große Koalition platzen lassen. Das wäre doch eine gute Gelegenheit, die ÖVP nach 22 Jahren in der Regierung in Opposition zu schicken. Was spricht dagegen, nach einem Vierteljahrhundert rechter Mehrheit im Nationalrat für ein paar Jahre endlich wieder eine fortschrittliche Mehrheit zu haben? Nur leider...

Que(e)rschuss LN 2/2014

Um der Forderung nach Öffnung der Ehe Nachdruck zu verleihen, werden die haarsträubendsten Geschichten aufgetischt, die mitunter in die Kategorie „Sozialpornografie“ fallen. Einmal mehr muss dabei auch wieder die EU herhalten, die in dem Fall jedoch zwischen Anspruch und Wirklichkeit bloß scheitern kann.

Que(e)rschuss LN 5/2007

Als emanzipierter Schwuler habe ich die undifferenzierte Forderung nach absoluter Gleichstellung und damit Übernahme der Heteronorm(alität), etwa durch Öffnung der Ehe, immer einigermaßen problematisch gefunden. Und so nutze ich gelegentlich den Spaltenplatz meiner Kolumne, um gegen diesen zwanghaften Anpassungswunsch anzuschreiben.

Kurts Kommentar LN 3/1993

1993 ist wieder ein wichtiges Jahr für die internationalen Aktivitäten der HOSI Wien. Sie richtet nicht nur die seit 1987 jährlich stattfindende ILGA-Regionalkonferenz für Ost- und Südosteuropa in Wien aus, sondern engagiert sich auch im Rahmen der ebenfalls in Wien stattfindenden UNO-Menschenrechtskonferenz. Anlass genug, die internationale Perspektive zu beleuchten.

Que(e)rschuss LN 1/2006

Einmal mehr gibt es von mir heftige Kritik an Österreichs Höchstgerichten, die regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezwungen werden, ihre eigenen homophoben Urteile zu revidieren, während die schwarz-blau-orange Regierung und Nationalratsmehrheit völlig untätig zuschauen und zuwarten, als ob sie die Menschenrechte von Lesben und Schwulen überhaupt nichts angingen.

Que(e)rschuss LN 1/2008

Es wird ernst mit der eingetragenen Partnerschaft. Es gilt, „Werbung“ für die Positionen der HOSI Wien zu machen – und auch die unterschiedlichen Aspekte zu beleuchten, etwa das Scheidungsrecht, das in Österreich zu den rückständigsten in ganz Europa zählt.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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