Website und Blog
von Kurt Krickler

Pionier, langjähriger Aktivist und Veteran der Schwulen- und Lesbenbewegung

Willkommen auf meinem Website, den ich mir anlässlich meines „Dienstjubiläums“ „40 Jahre Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung“ und meines 60. Geburtstags im April 2019 zum Geschenk gemacht habe.

Mehr über Zweck und Motivation:
Resümee zum Jubiläum

Lobbying

Mein vier Jahrzehnte währendes Engagement in der Schwulen- und Lesbenbewegung ist – sieht man von der publizistischen Tätigkeit ab – in erster Linie von politischem Lobbying geprägt. In Österreich ging es u. a. um fünf große Themen: die Strafrechtsreform, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz, die eingetragene Partnerschaft und Ehe für alle, die Anerkennung der homosexuellen NS-Opfer und den Kampf gegen HIV/AIDS. Auf internationaler Ebene war ich für die ILGA und ILGA-Europe in das Lobbying bei KSZE/OSZE, Europarat, EU und UNO involviert.

Aktionismus

Bei allem ernsthaften Lobbying durfte das – mir stets sehr wichtige – Lustprinzip nie zu kurz kommen. Und das konnte ich – allein oder mit Gleichgesinnten – immer wieder ausleben und befriedigen: ob Protest bei einer Gerichtsverhandlung wegen des Werbeverbots, ob Flugblatt-Abwurf von der Besuchergalerie des Parlaments, ob Outing von vier Bischöfen oder das Besetzen eines Ministerbüros oder einer Botschaft. Diese direct actions waren zudem stets sehr öffentlichkeitswirksam.

LAMBDA-Nachrichten

Que(e)rschuss LN 4/2007

Regelmäßig poppt die Debatte über den generellen Ausschluss von Homosexuellen vom Blutspenden auf. Die ideologische Verbissenheit, mit der sie mitunter geführt wird (immerhin geht es hier nicht um Menschenrechte, sondern um eine medizintechnische Problemlösung und Haftungsfrage), finde ich genauso verstörend wie einige der vorgebrachten Argumente.

Kurts Kommentar LN 1/1997

Am 27. November 1996 werden die §§ 220 und 221 StGB endlich im Nationalrat abgeschafft. § 209 bleibt dank der homophoben ÖVP bestehen. Ich plädiere für mehr Selbstachtung der Bewegung und für mehr Konsequenz und Härte gegenüber dem politischen Gegner, nämlich ÖVP und FPÖ. Dass ÖVPler Ehrenschutzfunktionen beim Life Ball übernehmen dürfen, sollte nun endgültig ein No-Go sein.

Que(e)rschuss LN 3/2015

Diesmal widme ich mich besonders ausführlich den unredlichen und mitunter reaktionären Argumenten, mit denen ein Teil der Bewegung die Öffnung der Ehe einfordert. Ausgerechnet LSBT-AktivistInnen stellen den Status unehelicher Kinder als problematisch hin und verpassen ihnen damit ein neues Stigma! Da möchte man vor lauter Fremdschämen am liebsten im Erdboden versinken!

Kurts Kommentar LN 3/1993

1993 ist wieder ein wichtiges Jahr für die internationalen Aktivitäten der HOSI Wien. Sie richtet nicht nur die seit 1987 jährlich stattfindende ILGA-Regionalkonferenz für Ost- und Südosteuropa in Wien aus, sondern engagiert sich auch im Rahmen der ebenfalls in Wien stattfindenden UNO-Menschenrechtskonferenz. Anlass genug, die internationale Perspektive zu beleuchten.

Que(e)rschuss LN 2/2011

Pest oder Cholera – wem werden wir eher Gleichberechtigung abtrotzen: der Politik oder der Justiz? Wenn man sieht, was den TierschützerInnen passiert ist, stellt sich die Frage: Gibt es nicht Wichtigeres, als etwa für den Bindestrich beim Doppelnamen nach der Verpartnerung zu kämpfen?

Que(e)rschuss LN 5/2015

Den Ausgang der Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl am 11. Oktober 2015 – Rot-Grün verteidigt seine Mandatsmehrheit und regiert weiter – nehme ich zum Anlass, meinen Blick auf einige Merkwürdigkeiten der Innenpolitik zu werfen; und: Politik und Medien spekulieren mit dem mangelnden politischen Grundwissen der Leute.

Hier werden sechs zufällig ausgewählte Kommentare aus über 100 in den Jahren 1987 bis 2018 erschienenen Kolumnen aus den LAMBDA-Nachrichten angezeigt.

Zeitleiste

Eine Reise durch (meine) viereinhalb Jahrzehnte Lesben- und Schwulengeschichte mit keinesfalls allen, aber durchaus repräsentativen Stationen.

Aktuelle Blog-Beiträge

Unbegrenzte sexuelle Orientierungen

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium auf meine im vorigen Beitrag (2. März) erwähnten Nachfragen geantwortet. Die Auskünfte betreffend die Anzahl der Geschlechter sowie die Definitionen von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung fielen durchwachsen aus. Ich nehme die Antworten zum Anlass, auf einzelne kuriose Definitionen näher einzugehen, um dann die behördliche Produktion teils widersprüchlicher, teils unlogischer Definitionen insgesamt zu beleuchten. Es ist ein einziges Trauerspiel.
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Gesundheitsministerium auf Abwegen

Das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium unter Korinna Schumann hat mir in Zusammenhang mit dem geplanten gesetzlichen Verbot von Konversionsmaßnahmen einige Fragen beantwortet. Es verteidigt vorbehaltlos den genderaffirmativen Behandlungsansatz bei Geschlechtsdysphorie. Die Zeichen der Zeit völlig ignorierend, hält sie an der Ideologie der Geschlechtsidentität fest. Und weigert sich zudem, klar festzuhalten, dass Pädophilie vom Begriff „sexuelle Identität“ nicht umfasst ist. Hier zeigt sich einmal mehr: Der Abstieg bzw. der freie Fall der Sozialdemokratie in die politische Bedeutungslosigkeit ist selbstverschuldet.
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Willkommen und schalom, Israel!

Die Entscheidung der EBU, Israel nicht vom ESC auszuschließen, lässt die Pro-Hamas- und Anti-Israel-Bewegung hyperventilieren. Ich beschäftige mich ausführlich mit den Hintergründen. Das Trostpflaster, das die EBU den israelfeindlichen Fernsehanstalten verabreicht hat – neue Punktevergabe-Regeln und wieder Jury-Wertung bei den Halbfinalen – birgt allerdings neue Gefahr für Israel. Und auch der ORF muss dringend kritisch die Zusammensetzung der eigenen Jury hinterfragen, die sowohl im Vorjahr als auch heuer keinen einzigen Punkt an Israel vergeben hat. Das riecht streng nach Antisemitismus.
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Wieder ein EuGH-Urteil mit schalem Beigeschmack

Für großes Aufsehen und Medienecho sorgte vorgestern die Veröffentlichung eines EuGH-Urteils: Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe unter bestimmten Umständen auch von jenen EU-Ländern anerkannt werden muss, die noch über keinerlei Form einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare verfügen. Diese Umstände grenzen die praktische Bedeutung der Entscheidung allerdings ziemlich ein. In meinen Beitrag nehme ich eine entsprechende Einordnung vor und übe auch grundsätzliche Kritik am EuGH.
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Post vom Homopoliticus

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