Am 4. Februar 2014 verabschiedete das Europäische Parlament den von ULRIKE LUNACEK vorbereiteten „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“. In dem Jahr standen wieder Wahlen zum EP an. In meinem Artikel in den LN 1/2014 berichtete ich zudem über die Aktivitäten und Kampagne der ILGA-Europa im Vorfeld dieser Wahlen.
Desillusioniert kommentiere ich den Ausgang der Nationalratswahl. Der rechte Block hält weiterhin eine Mehrheit. Insgesamt haben 25 Prozent der ÖsterreicherInnen ihre Stimme wieder politischen Scharlatanen gegeben, obwohl immer behauptet wird, die ÖsterreicherInnen wünschten sich Anständigkeit und Kompetenz in der Politik. Wer’s glaubt.
Im November 2013 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zur Anwendung der EU-Asylrichtlinie. Die FPÖ pudelte sich reflexartig auf und stellte einmal mehr ihre sagenhafte Inkompetenz unter Beweis. In den LN 5/2013 analysierte ich das Urteil der Luxemburger RichterInnen, die u. a. auch klarstellten: Das Bestehen eines Totalverbots stellt nicht automatisch einen Asylgrund dar. Ein solches Verbot darf nicht bloß totes Recht sein, sondern muss auch angewendet werden.
Dieses Urteil des EGMR ist eigentlich eine Chuzpe, denn Straßburg hatte selbst zuvor zwei Beschwerden gegen § 209 StGB abgewiesen! Offenbar wollte der EGMR davon ablenken, dass die Straßburger Menschenrechtsinstanzen daran Mitschuld tragen, dass Österreichdiese menschenrechtswidrige Bestimmungbis 2002 ungestraft aufrechterhalten durfte. In den LN 5/2013 legte ich meinen Finger in diese und andere Wunden.
Die Übergriffe auf Schwule und Lesben in Russland nahmen infolge homophober Gesetzgebung weiter zu – und wurden auch gewalttätiger. Weltweit gab es Proteste und eine breite Mobilisierung gegen die Herrschaft des Pöbels in Russland. In Österreich entstand die Initiative „ToRussiaWithLoveAustria“ (TRWLAT). Erste Demonstrationen wurden organisiert. Die HOSI Wien forderte Konsequenzen für die anstehenden Olympischen Winterspiele in Sotschi, wie ich in den LN 5/2013 berichtete.
Putins Regime will sich internationale Anerkennung holen und unterdrückt zugleich Homosexuelle. In einer Mischung aus Naivität, Ignoranz und schon an Sympathie grenzender Gleichgültigkeit gegenüber den politischen und menschenrechtlichen Zuständen in Russland versuchte das Internationale Olympische Comité (IOC), die Kritik an der Homosexuellenverfolgung in Putins Reich zu relativieren.
Das im Juni 2013 in Russland verabschiedete Gesetz gegen homosexuelle Propaganda schlug international hohe Wellen. Im Land selber mehrten sich die Übergriffe auf Schwule, wie ich in den LN 4/2013 und 4/2014 berichtete.
Am 29. September 2013 stehen wieder Nationalratswahlen an. Nach Einführung der eingetragenen Partnerschaft scheint eine Stimmabgabe nach schwul/lesbischen Kriterien obsolet. Für mich ganz klar: soziale Herkunft, Klasse, wird wieder ein viel bestimmenderes Diskriminierungsmerkmal.
Trotz des rechtsstaatlichen Fiaskos um den Prozess gegen 13 TierschützerInnen versucht die ÖVP bis zum Schluss, eine Novellierung des sogenannten Mafiaparagrafen zu blockieren, kratzt aber im letzten Moment die Kurve. Einmal mehr kommt die autoritäre Grundeinstellung der ÖVP zum Vorschein.
2012 führte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) eine Studie über die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen in allen 27 EU-Staaten sowie Kroatien durch. Ich war einer der nationalen ExpertInnen, die die FRA dabei beraten und unterstützt haben. In den LN 3/2013 fasste ich die Ergebnisse zusammen, die am 17. Mai 2013 in Den Haag präsentiert wurden.
Sechs Jahre lang hatte sich die HOSI Wien um Zuerkennung des NGO-Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen bemüht. Gegen den erbitterten und hinhaltenden Widerstand islamischer und/oder afrikanischer Staaten setzten wir uns im Mai 2013 schließlich durch. Dieses Projekt habe ich federführend bzw. im Alleingang für die HOSI Wien betreut. In den LN 3/2013 berichtete ich über den erfolgreichen Ausgang.
Dieses Urteilwar nicht nur in der Großen Kammer des EGMR sehr umstritten, sondern warf auch – abseits der Freude über den positiven Ausgang – einige grundlegende Fragen auf, die ich in meinem Beitrag in den LN 2/2013 ebenso beleuchtete wie die zum Teil fehlgeleitete Rezeptionsdebatte, die in der Folge in der österreichischen Öffentlichkeit einsetzte. Die Lesben- und Schwulenbewegung war nicht ganz unschuldig an dieser „selbsterfüllenden Stigmatisierung“.
Nach dem EGMR-Urteil in Sachen Stiefkindadoption wird das Thema Regenbogenfamilie gehypt. Ich habe es gewagt, einzuwerfen, dass EP, Ehe und Familiengründung doch eher ein Minderheitenprogramm unter Lesben und Schwulen seien. Mehr habe ich nicht gebraucht! Doch die Zahlen sprechen auch heute für sich!
Teilnahme an der TV-Diskussionssendung „Talk im Hangar 7“ von Servus TV in Salzburg, die den etwas merkwürdigen Titel trug: „Streitfall Schwule – Was dürfen Homosexuelle?“ (vgl. LN 2/2013, S. 22).
In Reaktion auf einen Beitrag in profil, in dem die Regenbogenfamilie mit Kindern fast als Massenphänomen gehypt wird, gestatte ich mir, einzuwerfen, dass die große Mehrheit der Lesben und Schwulen eher nichts mit Heirat oder gar Familiengründung am Hut hat. Dieser Beitrag stieß auf heftige Kritik bei einem Teil der Bewegung.
In einem Beitrag für das Vienna Pride-Magazin 2013, herausgegeben vom Verein „CSD Vienna“, der damals den Vienna Pride und die Celebration nach der Regenbogenparade organisierte, schaute ich wieder einmal über den österreichischen Tellerrand. Das Motto von Vienna Pride und Regenbogenparade 2009 lautete „United in Pride“.
Gezielt Präzedenzfälle vor die Höchstgerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, um der Politik auf die Sprünge zu helfen, ist eine legitime Sache und eine bewusst gewählte Strategie der ILGA-Europa. Aber auch die GegnerInnen schwul-lesbischer Gleichberechtigung haben den EGMR in Straßburg als Kampfarena politischer Auseinandersetzung entdeckt.
Zwischen Einführung der EP (2010) und Öffnung der Ehe (2019) musste sich der Verfassungsgerichtshof regelmäßig mit Beschwerden gegen diverse rechtliche Unterschiede zwischen den beiden Rechtsinstituten befassen. Seine Entscheidungen fielen einigermaßen inkonsistent aus. Mich erinnerte dies an den Lotto-Slogan. Einen Überblick zu den einzelnen Detailfragen gab ich in den LN 1/2013 und 5/2012.
2013 stehen wieder Nationalratswahlen an. Die ÖVP befindet sich in einem beklagenswerten Zustand (sie wird dann auch bei unter 24 Prozent landen – ein historischer Tiefststand). Ich hole wieder mein Ceterum censeo hervor: 29 Jahre rechte Mehrheit im Nationalrat und 26 Jahre ÖVP in der Bundesregierung seien genug.
Die HOSI Wien sieht im wachsenden Einfluss der Kirchen und Religionen auf die Politik die größte Bedrohung für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen und hat daher begonnen, diesen Tendenzen seitens sämtlicher Religionsgemeinschaften verstärkt entgegenzutreten. Über diese Aktivitäten habe ich in der LN-Ausgabe 5/2012 berichtet.