Pressekonferenz nach dem sensationellen EGMR-Urteil in der Mietrechtssache Karner gegen Österreich im Café Berg in Wien – mit den Abgeordneten ULRIKE LUNACEK (Grüne) und Barbara Prammer (SPÖ) sowie Karners Rechtsvertreter Gabriel Lansky (vgl. LN 4/2003, S. 6 ff, und Aussendung der HOSI Wien vom 24. Juli 2003).
2003 gab es wieder einige Höhepunkte im ewigen Kampf um die Rehabilitierung der homosexuellen NS-Opfer. Ob am Heldenplatz, bei der Gedenkfeier in Mauthausen oder einem Symposium im Parlament – HOSI-Wien-VertreterInnen denunzierten die Blockadepolitik der ÖVP. Ich berichtete über die neuesten Entwicklungen – inklusive Behandlung eines entsprechenden Antrags der Grünen im Nationalrat – in den LN 3/2003.
Eröffnung des neuen Besucherzentrums der KZ-Gedenkstätte Mauthausen im Rahmen der alljährlichen Befreiungsfeier: FRIEDL NUSSBAUMER und ich sorgen in altbewährter Manier dafür, dass sich das HOSI-Wien-Transparent immer im Blickfeld der ÖVP-Granden befindet. Redner Andreas Khol wird bei dieser Gelegenheit (von mir) unüberhörbar ausgebuht. Auf der Befreiungsfeier selbst hält dann André Heller eine wunderbare Festrede und liest der blau-schwarzen Regierung ordentlich die Leviten (vgl. LN 3/2003, S 6 ff).
Nach der Nationalratswahl 2002 fanden im Februar 2003 zwischen ÖVP und Grünen Koalitionsverhandlungen statt. Sie scheiterten damals u. a. anschwul/lesbischen Fragen. In der Folge regierten ÖVP und FPÖ gemeinsam weiter. In den LN 2/2003 beleuchtete ich die Hintergründe – mit Zitaten aus der Stellungnahme der Grünen andersrum und einer kleinen Presseschau.
2003, ein halbes Jahr nach dem Verfassungsgerichtshof, erklärte schließlich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass § 209 StGBdie Europäische Menschenrechtskonvention verletzt hatte. Österreich wurde erwartungsgemäß verurteilt. Ich analysierte und resümierte das Urteil aus Straßburg in den LN 1/2003.
Zwar kann Rot-Grün bei der Nationalratswahl 2002 Schwarz-Blau sieben Mandate abjagen, für eine Mehrheit im Parlament reicht es aber leider wieder nicht. Der Zuwachs bei der ÖVP auf Kosten der FPÖ zeigt indes, wie problemlos der reaktionäre Bodensatz in Österreich zwischen diesen beiden Parteien hin und her wechselt.
Pressekonferenz im Café Landtmann: Obmann CHRISTIAN HÖGL und ich in meiner Funktion als Generalsekretär präsentieren den Aufruf der HOSI Wien, bei den Nationalratswahlen 2002 die fortschrittlichen Kräfte – sprich: Grüne und SPÖ – und nicht die homophoben Parteien ÖVP und FPÖ zu wählen (vgl. LN 1/2003, S. 7 ff).
Nachdem der VfGH § 209 StGB im Juni 2002 für verfassungswidrig erklärt hatte, trat die Strafbestimmung am 14. August 2002 endgültig außer Kraft. Trotzdem wurden nicht sofort alle 209er-Gefangenen automatisch aus den Haftanstalten entlassen. Die HOSI Wien hatte diesbezüglich noch einiges zu tun, wie ich in den LN 4/2002 berichtete. Die Ernennung von Karl Korinek zum VfGH-Präsidenten konnte sie jedoch nicht verhindern.
2002 steht wieder eine Schicksalswahl an, ein weiterer Lostag für Lesben und Schwule. Blau-Schwarz I ist zerbrochen. SPÖ-Spitzenkandidat Alfred Gusenbauer will keinen Lager-Wahlkampf Rot-Grün gegen Schwarz-Blau führen und hält sich eine Option für eine große Koalition mit der ÖVP trotz der negativen Erfahrungen weiterhin offen. Ein schwerer Fehler, wie ich meine.
Es ist wohl die bizarrste Aktion in der Geschichte der österreichischen Lesben- und Schwulenbewegung: Im März 2002 treffen sich in Innsbruck einige Lesben- und Schwulengruppen, um u. a. eine gemeinsame Erklärung gegen die HOSI Wien und mich zu verabschieden. Im April wird sie dann sämtlichen Abgeordneten von Nationalrat, Bundesrat, der Landtage und der Landeshauptstädte übermittelt.
Am 24. Juni 2002 hob der Verfassungsgerichtshof § 209 StGB als verfassungswidrig auf. Er hat dafür fünf Anläufe gebraucht. Daher hat die HOSI Wien auch nach diesem Erfolg heftige Kritik am VfGH geübt. Die LN 3/2002 befassten sich schwerpunktmäßig mit diesem historischen Sieg über ÖVP und FPÖ, die bis zuletzt jede Reform im Nationalrat blockierten. Das klägliche Versagen der SPÖ in dieser Sache wurde indes nicht ausgespart. Drei Beiträge aus dieser LN-Ausgabe habe ich für meinen Website übernommen.
In diesem Beitrag in den LN 3/2002 im Rahmen des Schwerpunkts aus Anlass der Aufhebung des § 209 StGB gehe ich mit dem VfGH hart ins Gericht. Er hat große Schuld auf sich geladen. Eine Analyse seiner fünf Entscheidungen zeigt, dass der VfGH schon 1989 die Verfassungswidrigkeit des § 209 feststellen hätte müssen. Seither sind weitere 250 Personen wegen § 209 verurteilt worden und im Gefängnis gesessen.
In diesem Beitrag in den LN 3/2002 berichtete ich über die weiteren Aktivitäten der HOSI Wien unmittelbar nach der Aufhebung des § 209. Diese hätte schon 1989 erfolgen müssen, denn seither haben sich keine neuen Umstände oder Erkenntnisse ergeben. Für die HOSI Wien war die späte Aufhebung ein Justizskandal. Sie wandte sich deswegen auch an Bundespräsident Klestil.
Die österreichischen Vertreter im EU-Konvent zur Zukunft Europas treffen zu einem Informationsaustausch mit österreichischen NGOs zusammen. Ich vertrete die HOSI Wien und überreiche bei dieser Gelegenheit das entsprechende Positionspapier der HOSI Wien, die die Forderungen der ILGA-Europa unterstützt (deren Vorstandsvorsitzender ich zu diesem Zeitpunkt bin) – vgl. Aussendung der HOSI Wien sowie LN 4/2002, S. 16.
Unter diesem Motto stand die Pressekonferenz zu der von der ÖH initiierten „Stop Discrimination!“-Kampagne. Dabei wurde auch der Forderung nach einem umfassenden Antidiskriminierungsgesetz Nachdruck verliehen. Am Podium: RAOUL FORTNER, Bundessekretär der Soho (Sozialismus und Homosexualität), UDO HÄBERLIN, Kampagnenleiter an der Hochschülerschaft der TU Wien, Dieter Schindlauer vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, Terezija Stoisits, Nationalratsabgeordnete der Grünen, ich, ANGELA SCHWARZ von der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Heinz Patzelt, Generalsekretär der österreichischen Sektion von amnesty international (vgl. LN 3/2002, S. 20).
Nach der Aufhebung des letzten schwulendiskriminierenden Strafrechtsparagrafen rechnete ich in einem Kommentar im Standard mit den VerfassungsrichterInnen ab. Erst im fünften Anlauf hat sich der VfGH endlich bequemt, die Verfassungswidrigkeit des „209ers“ festzustellen. Ich fand es beschämend, dass sich die Höchstrichter für ihre Fehlurteile nicht entschuldigten.
Aus Anlass des zehnten Todestages von REINHARDT BRANDSTÄTTER und MICHAEL HANDL veröffentlichte die HOSI Wien als Beilage in den LN 2/2002 eine 20-seitige Hommage an diese beiden bedeutenden Aktivisten der österreichischen Schwulen- und Lesbenbewegung. Ich verfasste dafür u. a. einen biografischen Text über Reinhardt. Die gesamte Beilage findet sich hier als PDF.
Am 2. Februar 2002 gab es aus Anlass des 2. Jahrestags der Angelobung der blau-schwarzen Regierung wieder eine Großdemonstration in Wien. Die HOSI Wien gesellte sich diesmal zu den Organisationen, die zur Kundgebung aufriefen, denn ÖVP und FPÖ haben – und das nicht erst, seit sie gemeinsam regieren – massiv die Menschenrechte von Homosexuellen verletzt. Auf der Abschlusskundgebung hielt ich eine Rede, die in diesem Beitrag in den LN 2/2002 abgedruckt wurde.
Erstmals traten 2002 Drag-Queens beim Eurovision Song Contest auf. Sestre vertraten Slowenien mit einem Coming-out-Lied („Nur die Liebe“). Allerdings löste der Vorentscheid Widerstand und einen kleinen Skandal aus. Auch die HOSI Wien beteiligte sich an der Protestkampagne gegen die Versuche, Sestre nicht zum ESC fahren zu lassen, wie ich in den LN 2/2002 berichtete.
CHRISTIAN HÖGL, HELGA PANKRATZ und ich interviewen Peter Schieder (1941–2013; 2. v. l.). Er war langjähriger SPÖ-Nationalratsabgeordneter, Stadtrat in Wien sowie Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, zu deren Präsidenten er im Jänner 2002 gewählt worden war. Das Interview erscheint in den LN 2/2002, S. 6 ff.