Seite wählen
  1. Blog
  2. 6. 9. 1991 – ein historisches Datum: endlich gesund bzw. „gewissensgefangen“

6. 9. 1991 – ein historisches Datum: endlich gesund bzw. „gewissensgefangen“

LOSE SERIE: AUS DEM ARCHIV

Veröffentlicht am 6. September 2021

Am Rande der Internationalen Ratstagung von Amnesty International im September 1991 in Jokohama forderten AktivistInnen der japanischen LSBT-Organisation „OCCUR“...

...mit einer Protestaktion die Gefangenenhilfeorganisation auf, in ihr Mandat auch wegen Homosexualität verfolgte Menschen aufzunehmen.

Der 6. September 1991 war für die Lesben- und Schwulenbewegung sowohl auf internationaler als auch auf nationaler österreichischer Ebene ein bedeutender Tag: Heute vor 30 Jahren beschloss Amnesty International, wegen ihrer Homosexualität verfolgte Personen als Gewissensgefangene anzuerkennen. In Österreich wiederum beendete der damalige Gesundheitsminister Harald Ettl (SPÖ) die Diagnosestellung „Homosexualität“ im Gesundheitswesen – und damit deren Einstufung als Krankheit. Er hatte mit seiner Weisung auf die vehemente Forderung der HOSI Wien reagiert. Diese war auch am Lobbying gegenüber AI maßgeblich beteiligt.

 

Amnesty International anerkennt homosexuelle Gewissensgefangene

Angesichts des beeindruckenden Einsatzes und Engagements von AI bzw. ihrer unter Queeramnesty firmierenden LSBTIQ-Gruppen in Sachen Verteidigung der Menschenrechte von LSBTIQ-Personen heutzutage würde man nicht vermuten, dass es ein ziemlich langer Kampf – gegen großen Widerstand – war, bis AI zu dieser Anerkennung bewegt werden konnte. Erstmals wurde die Frage, ob AI auch wegen ihrer Homosexualität verfolgte Gefangene betreuen solle, 1974 von der dänischen Sektion aufgeworfen. Es sollte schließlich 17 Jahre dauern, bis die Angelegenheit – nach zähen internen Diskussionen – von AI endlich positiv entschieden wurde.

Dieses Anliegen war auch bereits Thema beim Gründungstreffen der International Gay Association, später ILGA, in Coventry 1978. Das entsprechende Lobbying gegenüber AI stand daher von Anfang an ganz oben auf der Tagesordnung des internationalen Lesben- und Schwulenverbands. Auf ihrer Weltkonferenz in Wien 1983 richtete die ILGA für dieses Kampagnen-Projekt eine eigene Arbeitsgruppe ein, der später auch die HOSI Wien angehörte. In den LAMBDA-Nachrichten 3/1982 (S. 27 f) verfasste ich einen Beitrag über die Entwicklungen in dieser Sache seit 1974.

Die HOSI Wien hatte ebenfalls schon sehr früh mit dem Lobbying gegenüber der österreichischen AI-Sektion begonnen. Im März 1982 besuchten HOSI-Wien-Vertreter erstmals die österreichische AI-Sektion, um diese für die Sache zu sensibilisieren und Überzeugungsarbeit zu leisten. Weitere Treffen fanden am 11. Februar 1987 und am 4. März 1991 statt. Da ich diese Angelegenheit federführend für die HOSI Wien betreute, nahm ich an allen drei Gesprächen teil.

1985 brachte die österreichische Sektion auf der Internationalen Ratstagung, dem für derartige Beschlüsse zuständigen Gremium von AI, sogar einen Antrag ein, das Mandat auf Personen auszudehnen, die aufgrund von lesben- und schwulendiskriminierenden Gesetzen im Gefängnis sitzen. Er wurde jedoch im Zuge der Beratungen auf der Ratstagung wieder zurückgezogen (vgl. LN 4/1985, S. 12 ff).

Da die jahrelangen internen Diskussionen bei AI zu keinem positiven Ergebnis führten, ging die HOSI Wien 1988 schließlich dazu über, den Druck auf AI durch „direkte Aktionen“ der „Beschämung“ zu erhöhen (vgl. LN 1/1989, S. 25 ff), wobei es nicht zuletzt darum ging, der österreichischen Sektion Argumente und eine „Rechtfertigung“ zu liefern, diesen Druck an die Dachorganisation weiterzugeben.

Auf ihrer Internationalen Ratstagung in Jokohama im September 1991 beschloss Amnesty schließlich, Personen als Gewissensgefangene zu adoptieren, die wegen ihrer Homosexualität inhaftiert sind (vgl. LN 4/1991, S. 48).

Die HOSI Wien durfte guten Gewissens einen Teil der Lorbeeren für diesen Erfolg für sich reklamieren, da sie über viele Jahre einen wichtigen Beitrag zum weltweiten Lobbying geleistet hatte. Diese jahrelangen Bemühungen sind im übrigen in den LAMBDA-Nachrichten ausführlich dokumentiert worden: vgl. LN 2/1982, S. 10; 3/1982, S. 27 f; 4/1982, S. 28; 3/1984, S.12; 1/1985, S. 19; 4/1985, S. 12 ff; 1/1987, S. 11; 2/1987; S. 17; 1/1988, S. 51 f; 1/1989, S. 25 ff; 2/1991, S. 14; sowie 4/1991, S. 48.

 

Gesundheitsminister Harald Ettl (SPÖ) ordnete am 6. September 1991 per Weisung die Eliminierung der Diagnose „302.0 – Homosexualität“ aus dem österreichischen Diagnoseschlüssel an und schrieb damit Österreichs Lesben und Schwulen mit einem Federstrich gesund.

Homosexualität in Österreich keine Krankheit mehr

Am 6. September 1991 hörte Homosexualität auf, in Österreich offiziell als Krankheit zu gelten – dank einer Weisung des damaligen Gesundheitsministers Harald Ettl (SPÖ). Wiewohl sich diese Angelegenheit insgesamt auch über drei Jahre hinzog, war dies ziemlich kurz im Vergleich zum Einlenken von Amnesty International oder zu den vielen anderen Reformprojekten, für deren Umsetzung die HOSI Wien in der Regel mehr als zwei Jahrzehnte kämpfen musste. Und im Endspurt verlief die Sache dann völlig unproblematisch und unspektakulär: Am Tag nach einem Gespräch zwischen HOSI-Wien-Vertretern und seinem Pressesprecher Reinhold Oblak erging eine schriftliche Weisung Ettls, die Codierung für Homosexualität aus dem österreichischen Diagnoseschlüssel zu entfernen bzw. nicht mehr anzuwenden. Lesben und Schwule wurden quasi durch einen Federstrich des Gesundheitsministers gesundgeschrieben (vgl. LN 4/1991, S. 14).

In Österreich fand und findet ja der Diagnoseschlüssel (International Classification of Diseases, ICD) der Weltgesundheitsorganisation WHO Anwendung. Die revidierte neunte ICD-Fassung listete „Homosexualität“ unter der Codenummer 302.0 noch als „Geisteskrankheit“ (im übrigen war dies seit der ICD-6 aus 1948 der Fall). Zwar hatte die WHO im Mai 1990 bereits beschlossen,1 diese Kategorisierung in der neuen revidierten Fassung zu streichen, aber das offizielle Inkrafttreten der ICD-10 war erst für den 1. Jänner 1993 vorgesehen. So lange wollte die HOSI Wien nicht warten, zumal die ICD nicht bindend für die UNO-Mitglieder ist und keinerlei automatische Wirkung entfaltet. Österreich musste daher die ICD ohnehin aktiv umsetzen bzw. einführen. Und so bestand kein Grund, die Streichung der Homosexualität aus dem Krankheitenkatalog nicht sofort vorzunehmen.

Die Entfernung von Homosexualität als Krankheitsdiagnose aus der ICD war im übrigen ein weiteres Langzeit-Lobbyingprojekt der ILGA, das ebenfalls bereits seit ihrer Gründungsversammlung 1978 auf ihrer Tagesordnung stand. Auch dafür hatte sie eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, der einmal mehr die HOSI Wien als aktives und engagiertes Mitglied angehörte.

 

Fußnote:

1 Das Datum, an dem die WHO offiziell Homosexualität aus ihrem Krankheitenkatalog ICD gestrichen hat, gilt der 17. Mai 1990 – heute wird ja bekanntlich aus diesem Grund an diesem Datum der IDAHOBIT, der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Intersex- und Transphobie, begangen. Am 17. Mai 1990 bestätigte die Weltgesundheitsversammlung (WHA, World Health Assembly), das höchste Entscheidungsgremium der WHO, das jedes Jahr in Genf zusammentritt, mit der Verabschiedung ihrer Resolution 43.24 die Neufassung der ICD, wie sie von der „vorgeschalteten“ International Conference for the Tenth Revision of the International Classification of Diseases vorgeschlagen worden war. Die Entscheidung, die Krankheitsdiagnose Homosexualität aus der ICD-9 nicht mehr in die revidierte ICD-10-Fassung zu übernehmen, wurde also schon früher getroffen. Bereits auf der Wiener ILGA-Weltkonferenz im Juli 1989 hatte der WHO-Vertreter Henning Mikkelsen darüber berichtet und diese Revision in Aussicht gestellt (vgl. LN 4/1989, S. 14 ff).

 

1 Kommentar

  1. g

    Danke für die tolle Zusammenfassung. Diese Entwicklung zeigt aber auch, daß dies alles nicht so lange her ist, da wir für Veränderung gekämpft haben. Unterstützen wir jene Menschen in anderen Ländern und Gesellschaften, die diesen Weg noch gehen!
    lg
    gerhard

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert