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Unfassbare Reinwaschung des Verfassungsgerichtshofs

DIE HosI Wien in der Kritik 3

Veröffentlicht am 25. April 2019

Bei diesem Beitrag in der Lambda Nr. 1/2019 hat es mir wirklich den Magen umgedreht: „Ehe für alle und Diskriminierungsschutz: Der Verfassungsgerichtshof macht der Politik Beine“ steht hochtrabend als Titel über dem Interview mit VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein. Was in Hinblick auf den Diskriminierungsschutz – gemeint ist das Levelling-up im Gleichbehandlungsrecht – übrigens überhaupt nicht zutrifft: Der VfGH hat sich mit dieser Frage noch gar nie befasst!

Aber auch sonst muss diese absurde Aussage über das Wirken des VfGH drastisch relativiert werden. Interviewer Paul Yvon blendet nämlich vollkommen aus, dass der VfGH jahrzehntelang durch seine homophoben Entscheidungen nicht nur die Menschenrechte von Schwulen und Lesben mit Füßen getreten, sondern damit der Politik auch die Argumente für deren Untätigkeit geliefert hat. Am besten lässt sich das anhand der Beschwerden gegen das höhere Mindestalter im Strafrecht illustrieren. Da hat der VfGH 15 Jahre verzweifelt versucht, § 209 zu verteidigen – bis es beim fünften Anlauf einfach nicht mehr ging (vgl. meinen damaligen Kommentar im Standard). Vom ersten negativen Entscheid des VfGH 1987 bis 2002, als er § 209 endlich als verfassungswidrig aufhob, wurden indes noch rund 250 Schwule aufgrund dieser Bestimmung verurteilt und ins Gefängnis gesteckt.

Die HOSI Wien protestierte später vehement gegen die Ernennung von Karl Korinek zum Präsidenten des VfGH (diese erfolgte im Oktober 2002 noch rasch durch die erste schwarz-blaue Regierung vor ihrem Ende) und appellierte an Bundespräsident Thomas Klestil, diese zu verhindern.

Die HOSI Wien fordert zu Recht von der Politik im allgemeinen und vom Nationalrat im besonderen eine Entschuldigung bei den Strafrechtsopfern für die Verfolgung in der Vergangenheit. Der VfGH hat ebenfalls immense Schuld auf sich geladen, daher stünde auch ihm eine solche öffentliche Entschuldigung für seine Fehl-Erkenntnisse in der Vergangenheit nicht schlecht an! Doch statt hier nachzuhaken und kritische Fragen zu stellen, verleitet Yvon Bierlein bloß zu seichtem oberflächlichem Geschwätz.

Zwar kam Bierlein erst nach den 209er-Entscheidungen an den VfGH (am 1. Jänner 2003), doch auch sie hat genug Dreck am Stecken. So war sie im Dezember 2003 an der Abweisung der Beschwerde von Schalk & Kopf gegen das Eheverbot beteiligt (die Entscheidung wurde im Februar 2004 veröffentlicht, vgl. LN 2/2004, Beilage LN Special, S. XIII f, sowie meinen Kommentar in den LN 2/2004, „Reaktionäre RichterInnen“). Warum ist Bierlein nicht schon damals für die Öffnung der Ehe eingetreten, sondern erst 2017?

Die Entscheidung in der Rechtssache LON WILLIAMS vom Oktober 2004 ist ein weiterer Fall, bei dem Bierlein und ihre KollegInnen auf unseren Menschenrechten herumgetrampelt sind, wobei sie sich noch dazu EU-rechtswidrig (!) geweigert haben, die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorzulegen (vgl. auch LN 1/2005, S. 11 ff: „VfGH-Urteil: Die Schande“). Es ging um die (Nicht-)Anerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe zwecks Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Details inklusive ausführlicher Urteilsschelte hier.

Dass der EuGH die Sache im Sinne des Klägers entschieden hätte, war schon damals klar. Ein erster gleichgelagerter (rumänischer) Fall landete vor ein paar Jahren beim EuGH und ging im Vorjahr (5. Juni 2018) positiv aus – die LN hatten im Vorfeld darüber berichtet (1/2018, S. 31 f).

Offenbar ist der aktuellen Lambda-Redaktion die Geschichte der Unterdrückung von Lesben und Schwulen durch Österreichs Höchstgerichte, die mindestens zwei Generationen von AktivistInnen geprägt hat, völlig unbekannt. (Zum Nachlesen: Entsprechende Kritik habe ich etwa in meinen Kommentaren in den LN 1/2006, „(R)echte Bagage”, sowie LN 1/2007, „Recht(lich)er Dreck“ geübt.) Umso mehr hätte man sich durch entsprechende Recherche auf das Interview vorbereiten müssen. Diese unfassbare Reinwaschung des VfGH ist jedenfalls ein absolutes Armutszeugnis – ein Schlag ins Gesicht der erwähnten 250 209er-Opfer und eine frevelhafte Missachtung des Engagements und Einsatzes jener AktivistInnen, die jahrzehntelang gegen diese Höchstgerichte angekämpft haben. Ich fühle mich wirklich verarscht – dieses Interview ist ein Verrat an unserer eigenen Geschichte.

Über die Gründe für diese hündische Anbiederung kann man nur spekulieren. Wie ich vorhin vermutet habe, ist es wohl einfach nur völlige Ignoranz, aber leider gepaart mit einer unterwürfigen Grundhaltung, die bedingt, dass man sich über jede nette tätschelnde Geste seitens der eigenen UnterdrückerInnen freut und dankbar in die Rolle des Objekts schlüpft, an dem diese ihre vermeintliche Großherzigkeit und ihren Edelmut ausleben können.

Dieses mangelnde Selbstwertgefühl, diese internalisierte Homophobie treten augenscheinlich zutage, wenn Lambda-Chefredakteur FABIAN WINGERT in der Ankündigungsaussendung zur neuen Ausgabe auf „die große Symbolik“ des Interviews hinweist: „Dass uns heute Frau Präsidentin Bierlein für ein Gespräch zur Verfügung steht, ist ein Meilenstein in der LGBTIQ-Geschichte in Österreich.“ Bei soviel ekstatischer Verzückung hat offenbar der rationale Verstand Pause!

Was kommt als nächstes? Ein Interview mit Sebastian Kurz, in dem er uns unwidersprochen – weil die Lambda-Redaktion in Ehrfurcht erstarrt ist – das segensreiche Wirken der ÖVP und die fantastischen Errungenschaften in den letzten 40 Jahren näherbringt, die Lesben und Schwule der ÖVP zu verdanken hätten?

Abgesehen davon, dass im historischen Kontext die Einordnung dieses Interviews als „Meilenstein“ hochgradig lächerlich ist, schlägt in dieser Affirmation bestehender Herrschaftsverhältnisse die vorhin angesprochene demütige Grundhaltung voll durch: Da gibt es die da oben, die über uns bestimmen, und dann gibt es uns da unten, die fremdbestimmt werden, und wenn sich die da oben herablassen, mit uns hier unten zu reden, dann fällt auch ein bisschen Glanz auf uns (her)ab, in dem wir uns sonnen dürfen. Für soviel Beachtung kann man sich nur glücklich schätzen! – Das ist wirklich unfassbar peinlich, zum Fremdschämen!

Grundsätzlich habe ich ja überhaupt kein Problem damit, dass die Lambda zum Family-Business geworden ist, und schon gar nicht, dass hier ein (wie ich vermute) heterosexueller Journalist im Ruhestand ein neues Betätigungsfeld gefunden hat (im Gegenteil: Bei der HOSI Wien, auch den LN, haben immer auch Heterosexuelle im Sinne des Vereinszwecks an vorderster Front erfolgreich und entscheidend mitgearbeitet), aber wo bleibt die Professionalität, etwa in Sachen Recherche? Und die kritische Haltung? Die hatte Paul Yvon doch früher auch, als er noch fürs profil schrieb. Oder ist er jetzt altersmilde geworden und will auf seine alten Tage noch unbedingt die Conny Bischofberger oder Barbara Stöckl der Lambda werden?

Auf diesem Website werde ich jedenfalls eine eigene Sektion dem jahrzehntelangen mühsamen Kampf der HOSI Wien gegen den VfGH und die anderen österreichischen Höchstgerichte widmen, denn dieser Kampf war dreißig Jahre ein ganz zentraler Bestandteil der HOSI-Wien-Arbeit.

PS: Wir sollten auch die unrühmliche Rolle nicht vergessen, die der VfGH bei der Aufhebung der Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl 2016 gespielt hat – siehe dazu meinen Kommentar in den LN 3/2016 („Beihilfe zum Putsch“).

 

 

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