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Recht(lich)er Dreck

Erschienen am 11. Januar 2007

Man kann sich die Leute nicht immer aussuchen, mit denen man punktuell einer Meinung ist, aber der Aussage Stefan Petzners, der Name von Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek stehe „für juristischen Dreck“, kann ich nur vollinhaltlich beipflichten. Zwar nicht in Hinblick auf die Entscheidung Korineks betreffend die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten, die Jörg Haiders Pressesprecher und jüngstes Bubi, das auch BZÖ-Obmann Peter Westenthalers Stellvertreter ist, zum Anlass seiner Kritik genommen hat, aber ich erinnere nur an Korineks schändliches Verhalten in Sachen § 209 StGB oder an die VfGH-Entscheidung im Fall LON WILLIAMS. Nur zwei Beispiele für die konsequent homophobe Spruchpraxis des VfGH, die meist erst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte korrigiert werden musste. Schon im Oktober 2002 hatte die HOSI Wien die Ernennung Korineks zum VfGH-Präsidenten als „Schande“ bezeichnet und in einem Schreiben an den damaligen Bundespräsidenten Thomas Klestil appelliert, er möge dem diesbezüglichen Vorschlag der schwarz-blauen Regierung seine Zustimmung verweigern.

 

Willkürjustiz

Auch der Name von Richter Ernest Maurer ist für mich Synonym für „recht(lich)en Dreck“ – in diesem Fall befinde ich mich mit meiner Kritik wenigstens in besserer Gesellschaft, nämlich in der von SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim. Die unglaubliche und anhaltende richterliche Inkompetenz des berühmt-berüchtigten Medienrichters Maurer kostet die SteuerzahlerInnen nicht nur enorme Summen (siehe Bericht S. 11), sondern im Dezember erließ Maurer auch dem britischen Holocaust-Leugner David Irving zwei Jahre seiner dreijährigen Gefängnisstrafe (Maurers obszöne Begründung: Irvings „bisher untadeliger Wandel“) – eine unerträgliche Verhöhnung aller Opfer des NS-Regimes.

Einmal mehr muss man zur Kenntnis nehmen: Österreich ist kein Rechtsstaat. Was RichterInnen in diesem Land unter dem Deckmantel ihrer sogenannten Unabhängigkeit aufführen können, ohne von irgendjemand zur Verantwortung und Rechenschaft gezogen zu werden, geht längst auf keine Kuhhaut mehr; ob im Großen, wie bei der Knebelung der Meinungsfreiheit durch reaktionäre RichterInnen – Maurer ist ja nicht der einzige, wie das von Ex-ÖVP-Abgeordnetem Walter Tancsits gegen die HOSI Wien angestrengte Ehrenbeleidigungsverfahren beweist –, oder im Kleinen, wie im Erbfall Gugg (siehe S. 6).

 

Konsequenzen

Man wundert sich wirklich, warum solche unfähigen RichterInnen nicht in die Wüste geschickt werden. Auch wenn man sie nicht kündigen kann: Langfristig wäre es zweifellos besser, sie aus dem Verkehr zu ziehen und ihnen meinetwegen das Gehalt weiterzuzahlen – Hauptsache, sie können keinen weiteren Schaden anrichten und den SteuerzahlerInnen in Summe nicht noch viel höhere Kosten verursachen! Ein Typ wie Ernest Maurer hätte spätestens nach der herben Kritik der drei EU-Weisen im Jahr 2000 aus der Justiz entfernt werden müssen. In jedem Rechtsstaat, der dieses Prädikat zu Recht trägt, wären RichterInnen wie Maurer, die ihre Fehlurteile ja nicht nur wider besseres Wissen, sondern höchst willkürlich und parteiisch fällen, längst eliminiert worden. Nicht so jedoch in unserer Bananenrepublik Österreich. Denn natürlich kennen auch Maurer & Konsorten die einschlägige Straßburger Judikatur – und sind auch gerne bereit, dieser zu folgen. Wenn die KlägerInnen linke PolitikerInnen oder die Beklagten FPÖ-PolitikerInnen sind, verweisen sie nur allzu gerne auf die entsprechenden Urteile des EGMR und legen die Meinungsfreiheit großzügig und weitherzig aus, wie etwa 1995 im Verfahren der grünen Susanne Jerusalem gegen den FPÖler Hilmar Kabas oder 2000 im Ehrenbeleidigungsverfahren Gertraud Knolls gegen die Oberwarter Zeitung (vgl. LN 1/2001, S. 19 f). Die Richterschaft wäre jedenfalls gut beraten, die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen nicht zu verteidigen, sondern sich von ihnen zu trennen. Falsch verstandener Korpsgeist führt nur dazu, dass das Ansehen der Justiz dann insgesamt immer mehr leidet.

Hier tut sich auch für den/die nächste/n Justizminister/in eine der vorrangigsten Aufgaben auf: Es wäre höchst an der Zeit, diesen unerträglichen Saustall in der österreichischen Justiz endlich aufzuräumen, und am vordringlichsten wäre es, damit am Bezirksgericht Donaustadt und mit Ernest Maurer und Karl Korinek zu beginnen.

 

Que(e)rschuss LN 1/2007

Nachträgliche Anmerkung

Bei dem erwähnten Bericht auf S. 11 f in derselben LN-Ausgabe 1/2007 handelt es sich um meinen ausführlichen Beitrag „Sieg für Meinungsfreiheit“, in dem ich meine Kritik im Detail begründe, u. a. mit Verweis auf drei Verfahren, die der Standard kurz zuvor vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewonnen hatte. Der Standard berichtete darüber in seiner Printausgabe vom 4./5. November 2006.