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Que(e)rschuss LN 1/2013

Que(e)rschuss LN 1/2013

Gezielt Präzedenzfälle vor die Höchstgerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, um der Politik auf die Sprünge zu helfen, ist eine legitime Sache und eine bewusst gewählte Strategie der ILGA-Europa. Aber auch die GegnerInnen schwul-lesbischer Gleichberechtigung haben den EGMR in Straßburg als Kampfarena politischer Auseinandersetzung entdeckt.
Que(e)rschuss LN 2/2011

Que(e)rschuss LN 2/2011

Pest oder Cholera – wem werden wir eher Gleichberechtigung abtrotzen: der Politik oder der Justiz? Wenn man sieht, was den TierschützerInnen passiert ist, stellt sich die Frage: Gibt es nicht Wichtigeres, als etwa für den Bindestrich beim Doppelnamen nach der Verpartnerung zu kämpfen?
Que(e)rschuss LN 2/2011

Que(e)rschuss LN 1/2007

Ein Teil der von der FPÖ angezettelten und von ihren willigen Vollstreckern in der Justiz zu ihren Gunsten entschiedenen Klagen gegen unliebsame KritikerInnen ist mittlerweile in Straßburg gelandet. Dort werden diese Gefälligkeitsurteile aufgehoben, die Republik Österreich muss die Kosten und den Schaden bezahlen. Anlass für mich für eine weitere Justizschelte.
Que(e)rschuss LN 1/2006

Que(e)rschuss LN 1/2006

Einmal mehr gibt es von mir heftige Kritik an Österreichs Höchstgerichten, die regelmäßig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezwungen werden, ihre eigenen homophoben Urteile zu revidieren, während die schwarz-blau-orange Regierung und Nationalratsmehrheit völlig untätig zuschauen und zuwarten, als ob sie die Menschenrechte von Lesben und Schwulen überhaupt nichts angingen.
Kurts Kommentar LN 3/2004

Kurts Kommentar LN 3/2004

Schon Mitte 2004 ist (mir) klar, dass Schwarz-Blau grandios gescheitert ist. Die FPÖ hat ihre Chance gehabt – und vertan. Das kann nichts mehr werden, wiewohl die Regierung dann noch bis zum bitteren Ende der regulären Legislaturperiode (2006) durchdienen wird.
Kurts Kommentar LN 2/2004

Kurts Kommentar LN 2/2004

Heftige Urteilsschelte wegen der negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Beschwerde von Schalk & Kopf gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Nach Ansicht des VfGH ist es nicht verfassungswidrig. 14 Jahre später kommt es zum Gesinnungswandel, und er schließt sich meiner Meinung an!
Kurts Kommentar LN 3/1997

Kurts Kommentar LN 3/1997

Vergessen, Verdrängen und Aussitzen sind österreichische Eigenschaften, denn glücklich ist, wer vergisst! Küsst Dr. Freud dann die Fledermaus wach und kehrt das Verdrängte unerledigt wieder, dann ist der Aufschrei groß – aber, keine Angst, die Angelegenheit fällt nach gebührender Aufregung und Erregung sofort wieder der allgemeinen Amnesie anheim. Das ewige Muster in diesem Land.