EU: Freizügigkeitsrichtlinie in Kraft
Am 30. April 2006 hat nun die neue EU-Richtlinie 2004/38/EG „über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“ Gültigkeit erlangt. Bis zu diesem Datum mussten alle 25 Mitgliedsstaaten für eine richtlinienkonforme Änderung ihres innerstaatlichen Fremdenrechts sorgen. Österreich hat dies durch das am 7. Juli 2005 verabschiedete Niederlassungsgesetz getan, das am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist. Wie berichtet (LN 4/2005, S. 18 f), haben sich dadurch Verbesserungen für gleichgeschlechtliche binationale Paare auch in Österreich ergeben. ÖsterreicherInnen haben jetzt erstmals das Recht, ihre LebensgefährtInnen aus einem Nicht-EU-Land ins Land zu bringen, wenn sie für den/die Partner/in die volle Haftung übernehmen. Allerdings haben sie keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die große Herausforderung auf EU-Ebene wird in den kommenden Jahren darin liegen, die Freizügigkeit aller EU-BürgerInnen im vollen Umfang und zu denselben Bedingungen wie für verschiedengeschlechtliche Paare sicherzustellen. Probleme ergeben sich hier in erster Linie für Paare, wenn eine/r Drittstaatsangehörige/r ist und daher kein eigenständiges Recht auf Niederlassungsfreiheit überall in der EU hat. Vor allem die Staaten ohne rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare stehen hier auf der Bremse.
Die ILGA-Europa hat im Oktober 2005 einen Leitfaden zu dieser EU-Richtlinie herausgegeben. Darin werden die für Regenbogenfamilien wesentlichsten Bestimmungen erläutert. Der Leitfaden soll Organisationen dabei helfen, nationale Gesetzgebung daraufhin zu überprüfen, ob sie Regenbogenfamilien den größtmöglichen rechtlichen Schutz in Übereinstimmung mit der Richtlinie gewährt.
Nachträgliche Anmerkungen:
Ich habe diesen Leitfaden seinerzeit ins Deutsche übersetzt. Mittlerweile ist er natürlich aufgrund der rasanten Entwicklungen, die es in den letzten 15 Jahren in ganz Europa in Sachen rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gegeben hat, obsolet geworden.
Bis zur Bestätigung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass der Begriff „Ehegatte“ in besagter Richtlinie auch gleichgeschlechtliche EhegattInnen umfasst, sollte es jedoch bis 2018 dauern (vgl. LN 1/2018, S. 31 f).