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EG – KSZE – UNO

Veröffentlicht am 19. Januar 1993
1992 war das Jahr, in dem das Lobbying der ILGA bei der KSZE richtig Fahrt aufnahm. Auch das Lobbying gegenüber den (damals noch) Europäischen Gemeinschaften (EG) wurde strukturierter. Dafür gab es ein Fortbildungsseminar für interessierte AktivistInnen aus ILGA-Mitgliedsorganisationen, wie ich in den LN 1/1993 berichtete.

Plenum des KSZE-Seminars über „Toleranz“ im November 1992 in Warschau

Später bekam das ODIHR in Warschau ein eigenes Logo.

ILGA-Generalsekretär JOHN CLARK und ILGA-Generalsekretärin REBECA SEVILLA nahmen an der 14. Europatagung der ILGA im Dezember 1992 in Brüssel teil.

Plakat der 14. Europatagung der ILGA in Brüssel im Dezember 1992.

Das sind die Kürzel für jene internationalen Organisationen, bei denen die Lesben- und Schwulenbewegung seit einiger Zeit verstärkt Lobbying für ihre Anliegen betreibt. Koordiniert wird diese Arbeit durch die International Lesbian and Gay Association (ILGA) und innerhalb diese wiederum durch spezielle Arbeitsgruppen, die sich aus einzelnen Mitgliedsorganisationen zusammensetzen. Die HOSI Wien ist maßgeblich an einigen internationalen Projekten der ILGA beteiligt.

 

EG – E-GAY?

Wie können wir innerhalb der EG die Rechte von Lesben und Schwulen durchsetzen, wie ihre Lage verbessern? Welche konkreten Projekte können gegenüber und innerhalb der EG durchgeführt werden? Eigens mit dieser Frage beschäftigte sich eine recht erfolgreiche Studienkonferenz der ILGA, die vom 16. bis 18. Oktober 1992 im katalonischen Sitges abgehalten wurde. Rund 25 TeilnehmerInnen von ILGA-Gruppen aus EG- und Nicht-EG-Ländern, darunter der Autor dieser Zeilen als Vertreter der HOSI Wien, nahmen an diesem Meeting teil, um auch zukünftige Strategien in der Durchsetzung von ILGA-Zielen in der EG zu erörtern.

Die Aktivitäten des EG-Parlaments und der EG-Kommission in Sachen Lesben- und Schwulenrechte nehmen sich bisher ja recht bescheiden aus:

– 1984 verabschiedete das Europa-Parlament einen Bericht über sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz, den die italienische Abgeordnete Vera Squarcialupi im Auftrag des Sozialausschusses erstellt hatte. In einer entsprechenden Resolution forderte das EG-Parlament damals alle Mitgliedsstaaten auf, u. a. diskriminierende Strafrechtsbestimmungen zu beseitigen, und rief die EG-Kommission dazu auf, Vorschläge zu erarbeiten, wie Diskriminierungen von Lesben und Schwulen im Arbeitsleben in allen EG-Ländern beseitigt werden könnten.

– 1990 wurde in einem Bericht des EG-Parlaments über AIDS die Notwendigkeit hervorgehoben, die Gleichstellung von Homosexuellen als wichtigen Präventionsfaktor in die AIDS-Politik zu integrieren.

– 1991 unterstützte das EG-Parlament in einer Entschließung die Empfehlungen der EG-Kommission in Sachen Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie sehen ausdrücklich auch den Schutz von Lesben und Schwulen vor sexueller Belästigung vor (allerdings handelt es sich bei diesem Text um einen Verhaltenskodex und keine für die Mitgliedsstaaten verbindliche Richtlinie; vgl. LN 1/1992, S. 66). Dies war ein direktes Ergebnis eines Gesprächs von ILGA-VertreterInnen mit der damaligen EG-Sozialkommissarin Vasso Papandreou.

– Als weiteres unmittelbares Ergebnis dieses Gesprächs beschloß die EG-Kommission 1991, eine Studie über die Lebenssituation von Lesben und Schwulen in den zwölf EG-Staaten, zu deren Erstellung eigentlich bereits der Squarcialupi-Resolution 1984 angeregt hatte, zu finanzieren. Diese mehr als 300 Seiten umfassende Studie Homosexuality – A Community Issue, liegt jetzt vor. Sie wird im Februar von einem holländischen Verlag (in englischer Originalversion) sowohl gebunden als auch als Taschenbuch herausgegeben. Der Bericht wird in Brüssel von der ILGA offiziell der Öffentlichkeit präsentiert werden. In mehreren europäischen Städten werden ähnliche Präsentationen stattfinden.

Die EG-Arbeitsgruppe der ILGA wird den Bericht auch benützen, um konkrete Forderungen an die Kommission zu stellen. Es ist wichtig, daß der Bericht nicht unbeachtet und ungenützt in Regalen oder Schubladen verstaubt. So soll die Kommission aufgefordert werden, diesen „ihren“ Bericht dem Parlament und anderen geeignete EG-Institutionen mit der Bitte um Stellungnahme vorzulegen.

Der Kommission sollen auch konkrete Beispiele von Diskriminierungen gegenüber Lesben und Schwulen vorgelegt werden, um dazu ihre Ansicht zu erfahren, falls dies Fälle als Test-Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht werden sollen.

– 1989 und 1991 wurden im Rahmen des Erasmus-Programms an fünf europäischen Universitäten Lehrveranstaltungen zu Lesben- und Schwulenforschung von der EG finanziert

– Ebenfalls 1991 hat die Sozialkommissarin eine Beamtin zur Verbindungsperson zu Lesben- und Schwulenorganisationen auf internationaler Ebene sowie auf Ebene der Mitgliedsländer ernannt.

– 1992 wurde der dänischen Lesben- und Schwulenorganisation LBL, die auch das ILGA-Frauensekretariat beherbergt, eine Förderung von 40.000 Ecu für die Erarbeitung einer Studie gewährt, die den Titel Lesbian Visibility trägt.

– 1992 wurden zwei Anträge von EG-Parlamentariern betreffend die Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen dem Ausschuß für bürgerliche Freiheiten und Inneres des Europa-Parlaments zur weiteren Behandlung zugewiesen. Der Ausschuß ernannte die deutsche Abgeordnete Claudia Roth zur Berichterstatterin. Sie hat nun einen Berichtsentwurf und einen Vorentwurf für eine Entschließung über die Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen in der EG erarbeitet.

Der endgültige Entwurf wird im Februar vorliegen und im Ausschuß seine erste Lesung erfahren. Zugleich werden der Justiz- und der Frauenausschuß um Stellungnahme gebeten werden. Nach einer zweiten Lesung im Ausschuß wird der Resolutionsentwurf wahrscheinlich im Sommer 1993 im Plenum diskutiert und hoffentlich ohne negative Abänderungen beschlossen werden.

Der Entwurf für diese Entschließung sieht einmal mehr den Appell an alle Mitgliedsstaaten vor, noch bestehende strafrechtliche Sonderbestimmungen abzuschaffen. Neu ist die Aufforderung an die EG-Staaten, jedwede ungleiche Behandlung von Personen, egal ob sie allein oder in Lebensgemeinschaften leben, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu beseitigen, und zwar in allen relevanten Gesetzen und Bestimmungen, insbesondere in den Bereichen Sozialversicherung, Sozialleistungen, Adoption und Mietrecht.

Die EG-Kommission wird aufgefordert, Homophobie zu bekämpfen und die Menschenrechte von Lesben und Schwulen zu schützen und zu diesem Zweck einem/einer EG-Kommissar/in dieses Ressort zu übertragen, wobei diese/r mit entsprechenden administrativen und Budget-Kompetenzen auszustatten wäre. Zum gleichen Zweck solle eine „Task Force“ gebildet werden, deren Aufgabe es wäre, einen genauen Plan zu erstellen und dessen Umsetzung zu überwachen.

Hinsichtlich weiterer Strategien bzw. Arbeitsbereiche gegenüber der EG wurde in Sitges folgendes festgelegt: Der Familienbegriff in EG-Dokumenten ist sehr unklar – das bietet die Chance, lesbische und schwule Partnerschaften einzubeziehen. Dies wurde als eine Priorität genannt. Das Einbeziehen des gleichgeschlechtlichen Partners/der gleichgeschlechtlichen Partnerin hat ganz praktische Auswirkungen, wenn etwa ein/e EG-Bürger/in, die im Heimatland mit einem/einer Partner/in aus einem Drittstaat zusammenlebt, der/die nur für dieses Land eine Aufenthaltsgenehmigung hat, in ein anderes Land übersiedeln will. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren würde der/die Partner/in aus dem Drittland nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen EG-Land erhalten.

Die Interpretation des Begriffs „Geschlecht“ als auch „sexuelle Orientierung“ umfassend bzw. die Erweiterung der Schutzkategorien um „sexuelle Orientierung“ zu erreichen scheint in einigen Richtlinien der EG (für die Mitgliedsstaaten bindend) realistisch, etwa in den Verordnungen betreffend gleicher Lohn bzw. betreffend Entlassungen und Kündigungen.

Fragen wie eine eigenes Lobbyingbüro der ILGA in Brüssel, die verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Lobby-Gruppen bei den EG-Institutionen, Kontakte zu Europaparlamentsabgeordneten und Lobbying bei den einzelnen Regierungen, Möglichkeiten, die ILGA-Aktivitäten, insbesondere Forschungsarbeiten und Studien, die Voraussetzung und Grundlage für die Formulierung und Postulierung unserer Forderungen sind, durch die EG finanzieren zu lassen, wurden ebenfalls in Sitges ausführlich erörtert.

Als keine Priorität, weil unrealistisch, wurden Vorschläge eingestuft, dafür zu arbeiten, daß „sexuelle Orientierung“ in die EG-Verträge (Rom, Maastricht) aufgenommen werde oder daß eine gemeinsame Erklärung zu Lesben- und Schwulenrechten durch alle EG-Institutionen erfolge (der Ministerrat würde das kaum tun).

Egal, wie man zur EG bzw. zu einem Beitritt Österreichs stehen mag, die EG ist jedenfalls Realität, die die Lesben- und Schwulenbewegung zumindest in den EG-Mitgliedsstaaten nicht ignorieren kann. Und für den Fall, daß die EG-Abstimmung in Österreich mit einem Ja zum Beitritt ausgeht, sollte auch die österreichische Bewegung gewappnet sein.

 

ILGA-Vertreter spricht erstmals auf einer KSZE-Tagung

Vom 16. bis 20. November 1992 veranstaltete das Warschauer Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) das erste von vier Seminaren im Rahmen der „menschlichen Dimension“ der KSZE in der polnischen Hauptstadt. Die ILGA nahm einmal mehr als nichtstaatliche Organisation (NGO) daran teil, vertreten vom Autor dieser Zeilen, der im Schlußplenum des Seminars das Wort ergriff und damit die erste Erklärung zu Lesben- und Schwulenrechten in der Geschichte des 1975 in Helsinki begonnenen KSZE-Prozesses abgab [PDF der Erklärung hier].

Das Thema des Seminars hieß „Toleranz“ und war natürlich eine Einladung an die ILGA, die – wie berichtet (LN 4/1991, S. 42 ff, 2/1992, S. 49 f, und 3/1992, S. 48 ff) – bereits NGO-VertreterInnen zum dritten Treffen der Konferenz über die menschliche Dimension der KSZE 1991 in Moskau und zum 4. KSZE-Folgetreffen 1992 in Helsinki entsandt hatte, abermals teilzunehmen. Bei dieser Tagung handelte es sich jedoch um ein ExpertInnen-Treffen, bei dem die übliche Schar von DiplomatInnen zum Großteil fehlte. Bei den ExpertInnen handelte es sich vorwiegend um MitarbeiterInnen in Stadtverwaltungen, im Schul- und Medienwesen sowie von Universitäten, aber auch von Armee und Polizei. Das Seminar diente in erster Linie dem reinen Meinungsaustausch und sollte weder ein Dokument noch irgendwelche Empfehlungen formulieren. Es begann mit einem Eröffnungs- und endete mit einem Anschlußplenum; in den drei Tagen dazwischen trafen sich drei Diskussionsgruppen zu folgenden Themen:

– die Rolle des Bildungswesens und kultureller Einrichtungen sowie der Medien in der Förderung von Toleranz;

– die Rolle lokaler Behörden in der Förderung von Toleranz;

– rechtliche Fragen und Umsetzung des Rechts.

Bereits im Eröffnungsplenum machten die VertreterInnen einiger Delegationen (Dänemark, Norwegen,USA) in ihren Erklärungen klar, daß für sie der Toleranzaspekt auch die Gruppe der Lesben und Schwulen mit einschließt. Sie wurde explizit genannt.

Das Toleranz-Seminar in Warschau war die erste KSZE-Tagung, bei der NGO-VertreterInnen gleichberechtigt wie die offiziellen Delegierten der einzelnen Staaten teilnehmen konnten. Sie saßen am selben Tisch und konnten jederzeit um das Wort bitten. Und so ergriff ich in der ersten Sitzung – ich nahm an der Diskussionsgruppe 3 teil – gleich die Gelegenheit, um über die menschenrechtlichen Aspekte der Lesben- und Schwulenunterdrückung zu sprechen, wobei ich dieses Statement improvisieren musste, da mich die Möglichkeit dazu überrascht hatte.

Ich war aber nicht der einzige Lesben- und Schwulenvertreter auf dieser Tagung. Der niederländischen Bewegung war es gelungen, daß Miriam Turksma, Lesben- und Schwulenbeauftragte der Stadt Amsterdam, in die offizielle Delegation der Niederlande aufgenommen wurde. Sie berichtete in ihrem Statement in der Diskussionsgruppe 2 über ihre Arbeit in Amsterdam.

Lesben- und Schwulenrechte kamen in diesen beiden Arbeitsgruppen immer wieder aufs Tapet, nicht zuletzt auch dadurch, daß Diskussionsgruppe 2 von einem Angehörigen der US-Armee geleitet wurde und gerade der Fall eines aus der US-Armee unehrenhaft entlassenen Schwulen, der dagegen gerichtlich geklagt hat, für internationale Schlagzeilen sorgte.

Auf dem Schlußplenum wurde auf Lesben und Schwule ebenfalls nicht vergessen: Sowohl die Berichterstatter, die im Plenum über die Arbeit der Diskussionsgruppen berichteten, als auch VertreterInnen einzelner Staaten (Schweden, Kasachstan) erwähnten sie in Zusammenhang mit Toleranz und Nichtdiskriminierung.

Als klar wurde, daß im Schlußplenum auch VertreterInnen von NGOs ein Statement abgeben könnten, bereitete ich eine Rede über die Menschenrechte von Lesben und Schwulen vor. Ich war schließlich einer von vier NGO-Vertretern, die im Plenum ein Statement abgaben. Diese Premiere im KSZE-Prozeß war sicherlich ein wichtiger Schritt für die ILGA bei ihren Bemühungen, bei internationalen Organisationen als NGO anerkannt zu werden.

In den nächsten Monaten wird die ILGA gleich zwei bedeutende Gelegenheiten haben, diese Bemühungen, als NGO bei internationalen Organisationen Einfluß zu gewinnen, weiterzuführen. Ende Jänner wird der Europarat eine Menschenrechtskonferenz in Straßburg abhalten, und im Juni wird die UNO-Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien stattfinden (siehe S. 31 f in diesem Heft). Letzte Vorbereitungen dafür wurden bei der jährlichen Europatagung der ILGA in Brüssel getroffen:

 

ILGA-Europatagung in Brüssel

Brüssel war nicht zufällig als Austragungsort für die 14. Europatagung der ILGA, die vom 27. bis 31. Dezember 1992 abgehalten wurde, gewählt worden – ist doch die belgische Hauptstadt zur Jahreswende geschichtsträchtiger Boden gewesen: Am Neujahrstag trat der europäische Binnenmarkt in Kraft.

Rund 120 Lesben und Schwule waren zu dieser von mehreren belgischen Gruppen hervorragend organisierten Tagung gekommen, darunter von der HOSI Wien URSULA SCHELAKOWSKY, SILVIA DUB, JOHN CLARK und der Autor dieser Zeilen. In zahlreichen Arbeitskreisen wurden Aktivitäten und Projekte diskutiert, aber auch grundsätzliche Themen erörtert. Abends gab es eine Reihe von vergnüglichen Veranstaltungen, Videopräsentationen und natürlich ein großes lautes Silvesterfest.

Eine Reihe von Protestbriefen wurde konzipiert und verabschiedet, zwei konkrete Aktionen durchgeführt. Die ILGA-Generalsekretäre REBECA SEVILLA und JOHN CLARK lieferten das Protestschreiben an die irische Regierung direkt bei der Botschaft des Landes ab. Irland hat ja vier Jahre nach der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Totalverbot homosexueller Handlungen immer noch nicht aufgehoben.

Die zweite Aktion, eine Demonstration, fand vor dem rumänischen Fremdenverkehrsbüro in der Brüsseler Innenstadt statt und richtete sich gegen den Umstand, daß Rumänien keinerlei Anstalten macht, sein Totalverbot der Homosexualität aufzuheben. In jüngster Zeit hat sich auch herausgestellt, daß in Rumänien dieses Verbot sehr wohl immer noch gehandhabt wird und keineswegs totes Recht ist, wie dies von hohen Beamten des Justizministeriums vergangenen Mai gegenüber einer internationalen Besuchsdelegation (vgl. LN 3/1992, S. 50 f) behauptet wurde.

Inzwischen gab ein Mitarbeiter des rumänischen Justizressorts in einer Stellungnahme zu, daß 72 Personen wegen Homosexualität beziehungsweise versuchter homosexueller Handlungen eine Haftstrafe absitzen. Und in einem Radiointerview gab vor kurzem wiederum ein Mitarbeiter des Innenministeriums zu, daß allein 1992 47 Personen deswegen verhaftet worden seien.