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SOS Meinungsfreiheit: Der Kampf geht weiter!

Veröffentlicht am 9. November 2007
Obwohl es im Tancsits-Verfahren letztlich einen Freispruch gab, setzte die HOSI Wien ihren Kampf für die Entkriminalisierung von Ehrenbeleidigung und übler Nachrede fort: Diese Straftatbestände gehören ersatzlos gestrichen. Es reicht völlig aus, sich dagegen zivilrechtlich wehren zu können. Das fordern immerhin auch der Europarat und die OSZE, wie ich in den LN 6/2007 zusammenfasste.

Im Oktober 2007 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarats eine Entschließung, mit der die Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, Freiheitsstrafen für Ehrenbeleidigungs- und Verleumdungstatbestände abzuschaffen.

Obwohl wir im Ehrenbeleidigungsverfahren, das der Ex-ÖVP-Abgeordnete Walter Tancsits gegen den Autor dieser Zeilen und die HOSI Wien angestrengt hatte, vergangenen Juli endgültig freigesprochen wurden (vgl. LN 5/2007, S. 6 f), kämpfen wir weiter für das umfassende Recht auf Meinungsfreiheit in Österreich. Dazu gehört auch die Beseitigung der Verleumdungstatbestände aus dem Strafrecht. Und das ist keine übertriebene Forderung von uns, sondern bereits Beschlusslage des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die HOSI Wien hat daher im April 2007 Justizministerin Maria Berger (SPÖ) aufgefordert, entsprechende Initiativen zu ergreifen. Konkrete Rückmeldungen haben wir indes diesbezüglich noch keine aus dem Justizministerium erhalten. Wir werden aber nicht locker lassen und das Ministerium weiterhin in dieser Angelegenheit zu einer Neuregelung drängen, die sich an den Empfehlungen der OSZE und den Entschließungen des Europarats orientieren muss.

Im österreichischen Strafrecht betrifft es konkret § 111 („üble Nachrede“ – Höchststrafe ein Jahr Gefängnis!) sowie § 115 („Beleidigung“ – Höchststrafe drei Monate Gefängnis!). Diese Strafbestimmungen gehören gestrichen. Es reicht völlig aus, dass man sich gegen üble Nachrede und Beleidigung zivilrechtlich wehren kann. Darüber hinaus muss endlich auch der Tatbestand „Herabwürdigung religiöser Lehren“ (§ 188 – Höchststrafe sechs Monate Gefängnis!) aus dem Strafrecht eliminiert werden.

 

OSZE

Am 4. Oktober 2007 nahm der Autor dieser Zeilen wieder am jährlich in Warschau stattfindenden Implementierungstreffen der Menschlichen Dimension der OSZE teil –in erster Linie, um in der Arbeitsgruppe „Grundrechte III, inklusive Versammlungs- und Vereinsfreiheit“ – fast schon routinemäßig – eine Stellungnahme im Namen der European Pride Organisers Association (EPOA) abzugeben, in der er einmal mehr die Schwierigkeiten anprangerte, mit denen sich schwul-lesbische Pride-Paraden im letzten Jahr in diversen OSZE-Mitgliedsstaaten konfrontiert sahen. Zufällig fand an diesem Tag auch ein informelles Side-Event zum Thema „Meinungsfreiheit und Verhetzung“ statt, bei dem u. a. der OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit, Miklós Haraszti, ein Referat hielt und bei dieser Gelegenheit einmal mehr die Empfehlung der OSZE an ihre 56 Mitgliedsstaaten in Erinnerung rief, Verleumdungstatbestände aus dem Strafrecht zu entfernen. Auf meine Nachfrage hin bestätigte Haraszti ausdrücklich, dass diese Empfehlung auch den Tatbestand der Blasphemie umfasse.

 

Europarat

Zufällig am selben Tag, dem 4. Oktober, hat auch die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg eine  Entschließung („Towards decriminalisation of defamation“ – Resolution 1577) verabschiedet. Der entsprechende Bericht dazu (Dok. 11305) – verfasst vom sozialdemokratischen Abgeordneten Jaume Bartumeu Cassany aus Andorra für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte – war bereits am 25. Juni 2007 veröffentlicht worden. In besagter Entschließung werden alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats aufgefordert, unverzüglich Freiheitsstrafen für Verleumdungstatbestände abzuschaffen (Punkt 17.1) und im Gegenzug für entsprechenden zivilrechtlichen Schutz zu sorgen (17.3) [vgl. Aussendung der HOSI Wien vom 13. Dezember 2007].

Bereits im März 2006 war – nach Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarats und der Europäischen Ministerkonferenz für Medienpolitik – ein Arbeitspapier des Lenkungsausschusses Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) betreffend Anpassung der Verleumdungsgesetze in den Mitgliedstaaten an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erschienen. Darin wird u. a. das Thema „Entkriminalisierung der Verleumdung“ behandelt und die einschlägige Judikatur des EGMR analysiert. U. a. wird auf das Risiko hingewiesen, dass strafrechtliche oder unangemessene zivilrechtliche Sanktionen eine abschreckende Wirkung auf die – erwünschte – öffentliche Diskussion haben können. Im Einklang mit dem Trend, der von der Rechtsprechung des EGMR ausgehe, hätten die Sondereinheiten internationaler oder regionaler Organisationen vermehrt eine Verlagerung des Tatbestands der Verleumdung vom Straf- ins Zivilrecht gefordert, heißt es in diesem Arbeitspapier.

Gefängnisstrafen für Beleidigungstatbestände sind ein Anachronismus. Höchste Zeit also für die Justizministerin, die Bundesregierung und auch den Nationalrat, die genannten Bestimmungen aus dem österreichischen Strafgesetzbuch zu beseitigen.

 

UNO-Ausschuss

Keine Unterstützung für unsere diesbezügliche Forderung bekamen wir leider vom UNO-Ausschuss für Menschenrechte. Wie berichtet (LN 2/2007, S. 12 f), hat die HOSI Wien im Februar 2007 diesem Ausschuss einen Schattenbericht zur Lage der Menschenrechte von Lesben und Schwulen in Österreich übermittelt. Eine der fünf darin aufgezeigten Menschenrechtsverletzungen betraf die massive Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die HOSI Wien berichtete dem Ausschuss von der Bedrohung der Meinungsfreiheit in Österreich durch die einschüchternde Flut an Ehrenbeleidigungsklagen, die in den letzten Jahren FPÖ- und BZÖ-PolitikerInnen gegen kritische JournalistInnen und unliebsame politische GegnerInnen eingebracht und die dank der willigen VollstreckerInnen von FPÖ und BZÖ in der österreichischen Justiz auch zu etlichen Verurteilungen geführt haben. Ende Oktober veröffentlichte nun der Ausschuss seine „Abschließenden Bemerkungen“, ohne auf die Frage der Meinungsfreiheit einzugehen. Allerdings waren wir mit einem anderen Kritikpunkt – der Hierarchie im Schutz vor Diskriminierung – erfolgreich (vgl. Bericht auf S. 14).

 

ASEM

Auch das 8. Informelle Menschenrechtsseminar von ASEM (Asia-Europe Meeting), das vom 26. bis 28. September 2007 im kambodschanischen Siem Reap abgehalten wurde und zu dem der Autor dieser Zeilen – als einziger Vertreter einer Homosexuellenorganisation – eingeladen war, widmete sich dem Thema „Meinungsäußerungsfreiheit“. Das Asien-Europa-Treffen ist als informelles Dialogforum europäischer und asiatischer Staaten konzipiert. Neben Gesprächen auf Ebene der FachministerInnen finden auch zweijährliche Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aus Europa und Asien statt. Der Austausch innerhalb dieses Forums betrifft Fragen der Zusammenarbeit auf den Gebieten Wirtschaft, Politik, Bildung, Kultur, Umwelt- und Klimaschutz. Darüber hinaus werden informelle Seminare zu Menschenrechtsfragen veranstaltet, die von der Asien-Europa-Stiftung (ASEF) mit Sitz in Singapur gemeinsam mit dem französischen Außenministerium und dem schwedischen Raoul-Wallenberg-Institut organisiert werden. ASEM gehören derzeit alle 27 EU-Staaten sowie 16 asiatische Staaten (Brunei, China, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Pakistan, Philippinen, Singapur, Südkorea, Thailand und Vietnam) an.

Auf dem erwähnten Seminar wurden erhebliche Unterschiede in Hinblick darauf deutlich, wie weit die Meinungsfreiheit gehen darf. Während auch hier die VertreterInnen aus Europa für die Abschaffung strafrechtlicher Tatbestände betreffend Verleumdung und Blasphemie eintraten, plädierten VertreterInnen aus Asien für Selbstzensur unter dem Titel „Respekt vor den Gefühlen anderer“ und zeigten sogar Verständnis für die gewalttätigen Ausschreitungen als Reaktion auf die dänischen Mohammed-Karikaturen.