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Endgültig freigesprochen!

SOS Meinungsfreiheit – 5. und letzter Akt

Veröffentlicht am 7. September 2007
Am 9. Juli 2007der schwarz-blau-orange Regierungsspuk war Gott sei Dank schon wieder Geschichte – wurde ich im Ehrenbeleidigungsverfahren, das der ÖVP-Abgeordnete Walter Tancsits gegen mich angestrengt hatte, in zweiter Instanz endgültig freigesprochen. Tancsits erwies sich als schlechter Verlierer. In den LN 5/2007 ließ ich die langwierige Causa nochmals Revue passieren.

Im Ehrenbeleidigungsverfahren, das der Ex-ÖVP-Abgeordnete Walter Tancsits gegen den Autor dieser Zeilen und die HOSI Wien angestrengt hatte, wurde nun am 9. Juli 2007 vom Oberlandesgericht Wien endgültig ein Freispruch gefällt. Verteidigt wurden wir auch in dieser Instanz wieder vom Wiener Rechtsanwalt Thomas Höhne von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner [vgl. Aussendung der HOSI Wien].

Wie berichtet (LN 3/2005, S. 12 f), hatte ich im Zusammenhang mit der Weigerung der ÖVP, die wegen ihrer Homosexualität verfolgten NS-Opfer ins Opferfürsorgegesetz (OFG) aufzunehmen, in einer Presseaussendung im März 2005 gemeint, die ÖVP vertrete damit „eindeutig nationalsozialistisches Gedankengut“ und: „Es ist eine Schande für dieses Land, dass auch heute noch geistige Nachfahren der braunen Nazi-Schergen wie Tancsits im Parlament sitzen!“ Tancsits klagte daraufhin wegen übler Nachrede und auf Entschädigungszahlung nach dem Mediengesetz.

Der endgültige Freispruch ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte in Österreich. Wir hoffen, dass diese Judikatur sich jetzt generell durchsetzt, damit solche existenzbedrohenden Einschüchterungsklagen durch Politiker gegen kritische NGO-VertreterInnen, Vereine und JournalistInnen, wie sie während der bleiernen Zeit der ÖVP-FPÖ-BZÖ-Regierung gang und gäbe waren, endlich aufhören. Denn auch in diesem Fall ging es uns ja um politische Kritik an der Haltung der ÖVP – und nicht darum, einen Abgeordneten in seiner persönlichen Ehre herabzusetzen.

Für uns war diese Sache eine grundsätzliche – es ging hier um die Verteidigung von Grundrechten und darum, diese systematische Knebelung der Meinungsfreiheit durch die schwarz-blau-orange Klagsflut zu bekämpfen. Wir wären daher damit auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegangen, wo wir sicherlich gewonnen hätten.

 

Richterin Frohner vor den Vorhang

Eigentlich waren wir ja ohnehin bereits in der allerersten Verhandlung im April 2005 am Landesgericht für Strafsachen durch Richterin Natalie Frohner freigesprochen worden, die in ihrer Urteilsbegründung seitenweise die einschlägige, über 30 Jahre etablierte Judikatur des EGMR in Sachen Meinungsfreiheit zitierte. Frohner sei daher an dieser Stelle für ihre nunmehr auch vom OLG bestätigte Kompetenz ausdrücklich vor den Vorhang gebeten!

Tancsits berief allerdings gegen diesen Freispruch. Und versuchte wohl auch Druck auf das Gericht auszuüben, indem er sich im Mai 2005 bitterlich darüber beklagte: „Ich gönne einem Staat, in dem ich straflos ‚geistiger Nachfahre der braunen Nazi-Schergen‘ genannt werden darf, einen Bundesrat Kampl.“ Kampl hatte zuvor (manche) Wehrmachtsdeserteure als „Kameradenmörder“ und die Entnazifizierung durch die Alliierten als „brutale Nazi-Verfolgung“ (sic!) bezeichnet (vgl. LN 4/2005, S. 8 f).

Tancsits’ Verbalattacken trugen Früchte: Im Jänner 2006 hob der aus den RichterInnen Körber, Röggla und Wachberger bestehende Dreiersenat des OLG Wien den Freispruch auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz, das Landesgericht, zurück (vgl. LN 2/2006, S. 11). Dort wurde ich dann im April 2006 zu einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von € 240,– sowie die HOSI Wien zu einer Entschädigungszahlung an Tancsits in der Höhe von € 1.500,– verurteilt (vgl. LN 3/2006, S. 6 ff). Richterin Nina Steindl blieb nichts anderes übrig, als uns zu verurteilen, tat dies allerdings lustlos und nicht wirklich überzeugt – diesen Eindruck erweckte zumindest ihre Urteilsausfertigung. Sie hob darin ausdrücklich hervor, dass sie mich in Fragen der NS-Entschädigung als besser informiert und damit glaubwürdiger als Tancsits betrachte, dessen diesbezügliche Aussagen sie keinen Glauben schenkte (vgl. LN 4/2006, S. 14). In der Tat machte Tancsits eine äußerst peinliche Figur im Zeugenstand. Bis zum Schluss war er sich offenbar zu gut dazu, sich z. B. darüber kundig zu machen, ob tatsächlich an homosexuelle NS-Opfer Entschädigungen nach dem OFG gezahlt worden waren – oder vielleicht doch nur nach dem Nationalfondsgesetz.

 

Sieg für die Menschenrechte

Gegen diesen Urteilsspruch legten wiederum ich und die HOSI Wien Berufung ein, woraufhin nun im Juli 2007 der endgültige Freispruch durch das OLG Wien erfolgte. Der Dreiersenat bestand diesmal aus den RichterInnen Röggla, Krenn und Stöger-Hildbrand. Inzwischen waren etliche Beschwerden gegen besagte Verurteilungen in diesen Einschüchterungsverfahren in Straßburg gelandet und in den letzten Monaten serienweise gewonnen worden. Österreich ist ja mittlerweile – nach der Türkei – das am häufigsten wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilte Land unter allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarats (vgl. LN 1/2007, S. 11 f). Und auch die neue Justizministerin Maria Berger machte deutliche Anstalten, diesem Spuk, der dank der willigen VollstreckerInnen der rechts-rechten Regierung in der Justiz diese Ausmaße annehmen konnte, ein Ende zu bereiten (vgl. LN 2/2007, S. 12 ff).

Diese jüngsten Verurteilungen Österreichs durch den EGMR kamen auch dem OLG Wien zupass, um sich aus dieser Affäre zu ziehen. Denn natürlich ist es äußerst schwierig zu erklären, warum das OLG nur eineinhalb Jahre nach der Aufhebung unseres ursprünglichen Freispruchs uns dann selbst freispricht. Die in der Urteilsbegründung für diesen plötzlichen Gesinnungswandel vorgebrachten Argumente sind denn auch alles andere als schlüssig, einleuchtend oder überzeugend – aber sei’s drum!

Jedenfalls hat sich die Rechtsprechung des EGMR nicht erst im letzten Jahr geändert, sondern diese hat sich, wie erwähnt, über die letzten 30 Jahre etabliert. Immerhin sind die Entscheidungen, dass Aussagen wie u. a. „Trottel“, „Kellernazi“, „geistiger Ziehvater des Rechtsextremismus“ oder „Betreiber rassistischer Hetze“ nicht strafbar sind, zum Teil älter als zehn Jahre!

 

Gewaltbereiter Tancsits

Natürlich hätte es auch seinen Reiz gehabt, gegen die Republik Österreich in Straßburg zu gewinnen. Aber das hätte noch Jahre gedauert. Und dann hätten wieder die SteuerzahlerInnen für die Kosten aufkommen müssen. So aber muss jetzt Tancsits die gesamten Anwalts- und Verfahrenskosten – inklusive jene unseres Anwalts – für beide Instanzen (die ja jeweils zweifach befasst wurden) tragen.

Das ärgert Tancsits natürlich. Wes Geistes Kind er ist, stellte er in einem Interview für Andreas Mölzers Rechtsaußen-Postille Zur Zeit (# 29–30 vom 20. Juli 2007) einmal mehr unter Beweis. Dort bereute er, uns geklagt zu haben: „Es wäre besser gewesen, dem Herrn Krickler ein paar Ohrfeigen zu verpassen, anstatt unsere famose Justiz in Anspruch zu nehmen. Würde der gleiche Vorgang einem Politiker islamischer Provenienz zustoßen, ginge die Sache höchstwahrscheinlich nicht so harmlos aus, sondern könnte in einem Bürgerkrieg enden“, jammerte die verfolgte christliche Unschuld.