Seite wählen
  1. Diverse LN-Beiträge
  2. SOS Meinungsfreiheit: Nach UNO, OSZE auch Europarat befasst

SOS Meinungsfreiheit: Nach UNO, OSZE auch Europarat befasst

Veröffentlicht am 13. Juli 2007
Der Kampf für Meinungsfreiheit geht auch nach dem Ende der schwarz-blau-orangen Regierungen unter Kanzler Wolfgang Schüssel weiter. Eine dermaßen unerträgliche Knebelung der Meinungsfreiheit in Österreich, wie sie während dieser Zeit passierte und der auch die HOSI Wien und ich zum Opfer fielen, darf es nie wieder geben. In den LN 4/2007 berichtete ich über weitere diesbezügliche Aktivitäten bei internationalen Organisationen.

Obmann CHRISTIAN HÖGL vertrat die HOSI Wien bei einem NGO-Meeting mit Thomas Hammarberg, dem Menschenrechtskommissar des Europarats, in Wien; ganz rechts EVA FELS vom Verein „TransX“.

Thomas Hammarberg mit seinen MitarbeiterInnen

Wie in den letzten LN (S. 15) angekündigt, hat sich die HOSI Wien darum bemüht, zum Treffen zwischen Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarats, und VertreterInnen österreichischer Nichtregierungsorganisationen anlässlich seines Österreich-Besuchs im Mai 2007 eingeladen zu werden. Diese Bemühungen waren erfolgreich, und so nahm Obmann CHRISTIAN HÖGL am 21. Mai an diesem Meeting teil, um Hammarberg Informationen aus erster Hand über die Lage der Menschenrechte von Lesben und Schwulen in Österreich zu geben.

„Wir haben Hammarberg insbesondere auf die Knebelung der Meinungsfreiheit während der bleiernen Zeit der Regierung Schüssel hingewiesen“, berichtete Högl nach dem Gespräch. Die HOSI Wien ist ja durch die Ehrenbeleidigungsklage des Ex-ÖVP-Abgeordneten Walter Tancsits selbst Opfer der systematischen Angriffe auf die Meinungsfreiheit unter Schwarz-Blau-Orange geworden. „Wir haben an Hammarberg appelliert, sich dafür einzusetzen, dass der Tatbestand der Ehrenbeleidigung bzw. der üblen Nachrede aus dem österreichischen Strafgesetzbuch gestrichen wird, was ja auch eine Empfehlung des Europarats ist. Es reicht ja vollauf, sich gegen Ehrverletzungen zivilrechtlich wehren zu können. Die im Strafrecht vorgesehene Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis ist eines modernen Rechtsstaates unwürdig!“

Damit hat die HOSI Wien, wie ebenfalls in den letzten LN berichtet, nach dem UNO-Ausschuss für Menschenrechte und der Menschlichen Dimension der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) auch den Europarat mit der systematischen Knebelung der Meinungsfreiheit in Österreich während der bleiernen Zeit der Regierung Wolfgang Schüssels befasst.

Ein weiteres Anliegen, das wir auch in unserer Hammarberg überreichten schriftlichen Stellungnahme hervorheben, ist die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit verschiedengeschlechtlichen. Auch dabei handelt es sich um bestehende Beschlusslage des Europarats. Dessen Parlamentarische Versammlung hat bereits im September 2000 in einer Entschließung alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften durch die Schaffung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Partnerschaften rechtlich anzuerkennen.

 

Berufungsverhandlung

Die Berufungsverhandlung im erwähnten, von Tancsits gegen die HOSI Wien und den Autor dieser Zeilen angestrengten Ehrenbeleidigungsverfahren findet übrigens am 9. Juli 2007, wenn diese Ausgabe der LN gerade in Druck gehen wird, vor dem Oberlandesgericht Wien statt. Wir werden natürlich über den Ausgang bzw. neue Entwicklungen in dieser Rechtssache berichten. Bekanntlich hatte Tancsits gegen den ursprünglichen Freispruch in erster Instanz berufen, woraufhin dieser vom OLG aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung ans Landesgericht zurückverwiesen wurde. Dieses musste uns daraufhin verurteilen, wogegen jedoch wir unsererseits Berufung eingelegt haben (vgl. zuletzt LN 3/2006, S. 6 ff).

Wie ebenfalls berichtet, haben wir Anfang April 2007 in Sachen Abschaffung strafrechtlicher Beleidigungstatbestände an Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, Außenministerin Ursula Plassnik sowie Justizministerin Maria Berger geschrieben. Während wir von letzterer noch keine Antwort erhalten haben und das Außenministerium in seiner kurz gehaltenen Antwort auf die Zuständigkeit des Justizministeriums verwies, antwortete uns der Bundeskanzler doch relativ ausführlich. Er verwies auf die Initiativen des Justizministeriums, die Aus- und Weiterbildung von RichterInnen auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit samt Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verstärken. Gusenbauer stimmt mit uns überein, dass die jüngste Serie von Verurteilungen Österreichs durch den EGMR in einschlägigen Fällen „Verbesserungsbedarf sichtbar machen“.