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Aufregung um den Gesetzesentwurf zur EP: Sturm im Wasserstamperl

Veröffentlicht am 18. Dezember 2009
2009 hatte die HOSI Wien alle Hände voll zu tun, das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gegen die Angriffe der Grünen und eines Großteils der Lesben- und Schwulenbewegung zu verteidigen. Es wurde am 10. Dezember trotz aller Widerstände beschlossen. In den LN 6/2009 berichtete ich ausführlich über diese Querschüsse.

Kurz nachdem am 13. November 2009 vor dem Parlament gegen das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft demonstiert wurde,...

...berichtete SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek über ihre Bemühungen für das Gesetz beim Festakt der HOSI Wien im Parlament aus Anlass ihres 30. Geburtstags.

Ja, es war nicht einmal der sprichwörtliche Sturm im Wasserglas, sondern vielleicht gerade einmal „ein Sturm im Wasserstamperl“ (© DIETER SCHMUTZER), was sich da den ganzen November über an Aufregung in Österreichs schwul-lesbischer Community abspielte. Auslöser der heftigen Winde war, dass Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) am 31. Oktober 2009 – endlich – den längst überfälligen EPG-Entwurf ihres Hauses an die anderen Ministerien übermittelte.

Dieser Entwurf beschränkte sich jedoch ausschließlich auf den Kernbereich jener Bestimmungen, die den entsprechenden eherechtlichen Bestimmungen des ABGB bzw. des Ehegesetzes nachgebaut sind. Es handelte sich dabei zudem nur um eine Überarbeitung jenes (Teil-)Entwurfs des Justizministeriums, der schon in der letzten Legislaturperiode einem Begutachtungsverfahren unterzogen worden war (vgl. LN 4/2008, S. 16 f). Damals hatten viele Institutionen Stellungnahmen abgegeben. Soweit, so unspektakulär.

Dass dieser Entwurf dann so hohe Wellen schlug, lag daran, dass gleichzeitig – und ohne Wissen der anderen, federführend an der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens beteiligten Ressorts – die Medien über einzelne inhaltliche Punkte informiert wurden – und speziell ein Punkt sorgte für große Aufregung: Bandion-Ortners Entwurf sah im Gegensatz zum Entwurf ihrer Vorgängerin Maria Berger (SPÖ) keine Eintragung am Standesamt vor.

Noch am selben Tag, dem 31. Oktober, schickten MARCO SCHREUDER sowie ULRIKE LUNACEK von den Grünen über die Medien Aussendungen aus, in denen sie reflexartig die SPÖ kritisierten, einmal mehr umgefallen zu sein. Dabei übersahen sie jedoch völlig, dass es sich bei Bandion-Ortners Entwurf eben nur um einen – mit der SPÖ überhaupt nicht akkordierten – Entwurf des Justizministeriums handelte, der ausschließlich den besagten Kernbereich der eherechtlichen Bestimmungen betraf, und dass die Gesetzesentwürfe zu sämtlichen relevanten Materiengesetzen aller anderen Ministerien noch fehlten – inklusive der anderen Gesetzesmaterien, für die das Justizministerium zuständig ist.

Die HOSI Wien wusste allerdings durch ihre intensive Lobbyingarbeit hinter den Kulissen und speziell durch ihre Kontakte zu einigen Ministerien bereits zu diesem Zeitpunkt, dass die jeweiligen Entwürfe zu den in den einzelnen Ministerien ressortierenden Gesetzesmaterien eine umfassende Gleichstellung vorsehen würden. So hatte die HOSI Wien etwa bereits am 30. Oktober vom Sozialministerium dessen Entwurf zu einem EPG-Begleitgesetz über die arbeits- und sozialrechtlichen Anpassungen erhalten. Wir wurden ersucht, im Rahmen einer informellen Begutachtung bis 6. November eine Stellungnahme dazu abzugeben, was wir auch getan haben. Von den relevanten Bereichen war uns zu diesem Zeitpunkt nur der Inhalt des Vorschlags des Innenministeriums (Fremdenrecht) nicht bekannt, aber der war auch noch gar nicht fertig.

 

Pokern und Popanz

Der HOSI Wien, die bereits Anfang November davon ausging, dass ein umfassendes EP-Gesetz kommen würde, das 95–98 Prozent Gleichstellung mit der Ehe bringen würde, und die einige der immer wieder kolportierten Abweichungen (modernere Scheidungsbestimmungen) ausdrücklich begrüßte, weil sie ja sogar jahrelang dafür gekämpft hatte, war daher schon zu diesem Zeitpunkt klar, dass ein solches umfassendes EPG nicht an der Standesamtsfrage scheitern dürfe und auch nicht würde. Dass der Zugang zu Adoption und Fortpflanzungsmedizin ausgenommen sein würde, war uns ebenfalls bewusst – wie wohl allen anderen auch, die in den letzten Jahren in die Angelegenheit ernsthaft involviert waren (siehe auch Bericht ab S. 8). Das stand ja überhaupt nicht zur Diskussion, genauso wenig wie die Öffnung der Ehe.

Zu dem Zeitpunkt war also das einzig „Neue“, dass die Eintragung der EP seitens des Justizministeriums und damit der ÖVP nicht am Standesamt vorgesehen war. Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Aussagen von ÖVP-PolitikerInnen in den Monaten zuvor war es wohl eine realistische Einschätzung, dass die ÖVP in diesem Punkt nicht mehr umzustimmen war, wiewohl nicht nur wir es versuchten, etwa in einem neuerlichen Gespräch mit Klubobmann Karlheinz Kopf in der Endphase der Beratungen und Verhandlungen, nämlich am 26. November. Doch vergeblich. [Vgl. auch HOSI-Wien-Aussendungen vom 3. November, 13. November sowie 14. November 2009.]

Die HOSI Wien sagte es aber auch laut: Ein umfassendes EPG, wie es sich damals schon abzeichnete (und jetzt genauso beschlossen wurde), kann man nicht an dieser symbolischen Frage des Standesamts scheitern lassen. Dafür wurden wir dann heftig kritisiert und geprügelt. So etwas in dieser Phase zu sagen wäre taktisch unklug. Man müsse hoch pokern und das Maximum fordern, damit man dann einen tragbaren Kompromiss bekomme, wurde uns an guten Ratschlägen mitgeteilt (na geh – als wäre die HOSI Wien erst seit gestern in diesem Geschäft!).

Abgesehen davon, dass genau diese Art, Politik zu machen, nicht unerheblich zur allgemeinen Politikverdrossenheit beiträgt und wir meinen, ultimative und maximale Forderungen aufzustellen ist keine Kunst – das kann wirklich jeder Trottel –, wäre es höchst naiv gewesen zu glauben, die ÖVP würde sich in dieser Frage noch – auch nur einen Millimeter – bewegen. Daher muss man da keinen großen Popanz und Politpoker veranstalten. Das ist lächerlich. Selbst die verzweifelten Kompromissvorschläge der SPÖ wurden ja von der ÖVP kategorisch abgelehnt.

 

Beleidigter Anwalt

Am 1. und 2. November meldete sich auch das Rechtskomitee Lambda mit Aussendungen zu Wort – und spätestens da wurde ein wesentlicher Grund für den Sturm im Wasserstamperl offensichtlich: Nicht nur die Grünen, auch das RKL und sein eitler Präsident waren nicht eingebunden – und deshalb tief gekränkt.

Jedenfalls entblödete sich der Anwalt nicht, in einer Aussendung am 2. November diese Kränkung auch noch publik zu machen: „Das Justizministerium verweigert dem Rechtskomitee Lambda (RKL) … die Herausgabe des selbst medial vorgestellten Gesetzentwurfs. Gleichzeitig urlauben die zuständigen Beamten“, beschwerte sich der beleidigte Anwalt bitterlich. Peinlicher geht’s jedenfalls nicht mehr! Aber das kommt davon, wenn man sich zu wichtig nimmt und offenbar keine MitarbeiterInnen hat, die einem entsprechendes Feedback geben.

Gleichzeitig setzte der Anwalt die abstruse Theorie in die Welt, die Justizministerin habe es plötzlich so eilig, weil am 14. Jänner 2010 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine öffentliche Verhandlung wegen des Fehlens einer Partnerschaftsregelung in Österreich anberaumt habe. Das war natürlich in mehrfacher Hinsicht der größte Schmarrn, der unter diesen an Unsinn nicht gerade armen Wortmeldungen im November vom Stapel gelassen wurde. Denn der 1. Jänner 2010 als Termin für das Inkrafttreten des EPG war seit Monaten immer wieder genannt worden und etwa durch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek im NEWS # 33 vom 13. August (!) bzw. im Gespräch mit der HOSI Wien am 21. 8. bekräftigt worden (vgl. LN 5/2009, S. 7 f), während der Termin für die Anhörung beim EGMR erst Ende Oktober bekanntgegeben wurde! Die Regierung hätte sich jedenfalls heftige Kritik eingehandelt, hätte sie diesen seit langem fixierten Termin 1. 1. 2010 nicht eingehalten!

Im übrigen besteht auch sonst kein irgendwie gearteter zeitlicher Zusammenhang (der Termin der Verhandlung vor dem EGMR wurde mittlerweile auf 25. Februar verschoben). Dass besagter Anwalt ihn herzustellen versuchte, hängt einmal mehr mit seinem übersteigerten Geltungsbedürfnis zusammen: Er wollte offenbar insinuieren, dass er mit diesem – im übrigen von der HOSI Wien unterstützten – Verfahren in Straßburg irgendetwas zu tun habe, was indes nicht der Fall ist, denn die Beschwerdeführer, der Wiener Arzt Horst Schalk und sein Lebensgefährte, werden vom Wiener Anwalt Klemens Mayer vertreten (siehe auch Kasten „Dichtung und Wahrheit I“ weiter unten).

 

Tunten-Melodramatik

Am 4. November – immer noch in völliger Unkenntnis des geplanten Gesamtpakets für ein EPG – riefen dann Grüne andersrum, RKL und einige andere Gruppierungen zu einer Demonstration am 13. November vor dem Parlament auf. Ziemlich unklar blieb bis zuletzt, für welche konkreten Ziele man eigentlich auf die Straße gehen wollte. Es gab widersprüchliche Forderungen, mit denen wir uns zum Großteil nicht identifizieren konnten. Da hieß es etwa Erstklassige Rechte statt ein letztklassiges Gesetz! Für völlige Gleichstellung jetzt!“ Und als Begründung, warum man gegen das geplante Gesetz sei, wurde u. a. angeführt: „…weil es uns unsere Menschenrechte auf Eheschließung und auch auf Gleichbehandlung verweigert.“

Zum einen konnten wir mit unserem damaligen Wissensstand das geplante EPG beim besten Willen nicht als „letztklassiges“ Gesetz abqualifizieren. Das wäre kompletter Unsinn gewesen. Zum anderen hatten wir in den letzten 20 Jahren ja schon hundertmal betont, dass wir keinesfalls eine bedingungslose Öffnung der Ehe in ihrer bestehenden Form wünschen, also ohne dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Ehe vorher modernisiert werden (abgesehen davon, hat noch kein internationaler Gerichtshof festgestellt, dass das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung in irgendeiner Menschenrechtskonvention enthalten sei). Es drängte sich also massiv der Verdacht auf, dass das RKL mit dieser Methode nur versuchen wollte, die gesamte LSBT-Bewegung auf ihre Forderung nach Öffnung der Ehe einzuschwören und hinter sich zu scharen. Aber die HOSI Wien tappte natürlich nicht in diese Falle.

Besonders stören uns aber auch die Rhetorik und so manch jenseitiger Slogan. Ständig ist da von „sexueller Rassentrennung“ und „Apartheid“ die Rede, was man insofern nicht einfach als die übliche schrill-hysterische Tunten-Melodramatik abtun kann, als damit auf unglaubliche Weise die Apartheid verharmlost und ihre Opfer verhöhnt werden (vgl. dazu auch GUDRUN HAUERs Leitartikel auf S. 2). Wobei diese ahnungslosen Amateure offenbar gar nicht wissen, wovon sie reden – ja, sie haben nicht einmal das Wort „Apartheid“ in ihrem Demo-Aufruf-Logo richtig geschrieben!

Da die HOSI Wien nicht grundsätzlich gegen die Demo war, legte sie konstruktive Alternativvorschläge für Forderungen und Slogans vor, aber diese wurden ignoriert, weshalb sich die HOSI Wien entschloss, den Demoaufruf letztlich nicht zu unterstützen. Außerdem wurde die HOSI Wien offenkundig absichtlich gar nicht zu den – offenkundig geheimen – Vorbereitungstreffen eingeladen. Man fürchtete sich offenbar vor unseren Argumenten.

 

Kritik an den Grünen

Am 6. November hielten dann die Grünen und das RKL eine gemeinsame Pressekonferenz ab. Auch bei dieser Gelegenheit polemisierten sie – einfach grotesk! – weiterhin gegen ein Phantom, denn die Entwürfe für die Anpassung der verschiedenen Materiengesetze lagen ihnen immer noch nicht vor – zum Teil existierten sie auch noch gar nicht, endete doch die Frist, bis zu der alle Ministerien ihre Entwürfe für die entsprechenden Begleitgesetze ans Justizministerium übermitteln sollten, erst am 10. November!

In einer Aussendung am 6. November bezeichnete die HOSI Wien daher die grüne Kritik als „etwas verfrüht“. Die Schlussfolgerung, es handle sich um das „schlechteste Partnerschaftsgesetz der Welt“ entbehre jeglicher Grundlage.

Am 12. November, dem Tag vor der geplanten Demo, veröffentlichte die HOSI Wien noch einmal eine ausführliche Stellungnahme, in der wir uns zuversichtlich äußerten, dass ein gutes EP-Gesetz kommen werde – weshalb die Demo überflüssig sei. Obfrau JONA SOLOMON erklärte bei der Gelegenheit: Wir stehen mit Ministerien in Kontakt, die momentan die Entwürfe für jene Begleit- bzw. Materiengesetze finalisieren, die ja den in der Vorwoche vorgestellten Entwurf des Justizministeriums für ein EP-Gesetz zu einem Gesamtpaket ergänzen sollen. (…) Die einzelnen Ministerien haben wirklich gründlich und sorgfältig gearbeitet. Aufgrund dieser uns vorliegenden – allerdings in der jetzigen Phase noch vertraulichen – Informationen können wir daher unsere Einschätzung bekräftigen, dass es durch Anpassungen in hunderten Gesetzesbestimmungen zu einer umfassenden Gleichstellung mit der Ehe kommen wird, sofern dieses Paket in dieser Form dann im Ministerrat und danach im Parlament beschlossen wird, woran zu zweifeln wir derzeit keinerlei Grund haben.

 

HOSI Wien demonstriert Zuversicht

Und Obmann CHRISTIAN HÖGL ergänzte: Das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft ist auf gutem Weg, das Paket ist jedoch noch nicht ganz fertig geschnürt, was aber weniger an Streitpunkten, als vielmehr an der umfangreichen Gesetzesmaterie liegt, müssen doch hunderte Bestimmungen angepasst werden. Und am 17. November solle das Gesamtpaket ohnehin dem Ministerrat vorgelegt werden. Die paar Tage bis dahin möge man doch die Ministerien noch in Ruhe arbeiten lassen.

Zur Kundgebung gegen das „letztklassige“ Phantomgesetz fanden sich dann am 13. November rund 300–400 DemonstrantInnen ein. Warum man die Demo an einem Freitagnachmittag ansetzte, wo viele Leute arbeiten, und nicht etwa am Samstag, wo wohl mehr Leute gekommen wären, bleibt das Geheimnis von Grünen und RKL. Reiner Zufall, dass der Beginn der Demo genau zwei Stunden vor dem Festakt angesetzt wurde, der anlässlich des 30-jährigen Bestehens der HOSI Wien im Parlament – wie schon lange geplant – stattfand (vgl. Bericht ab S. 21).

Um aber die Verwirrung über die Ziele der Demo noch zu erhöhen, wurde am selben Tag auch eine „Erklärung und Forderungen der parteiunabhängigen Homosexuellen-Organisationen Österreichs zum PartnerInnenschaftsgesetz“ präsentiert.

Man beachte den grammatikalischen Fehler – oder war es Absicht? Der bestimmte Artikel in der Überschrift – „der parteiunabhängigen Homosexuellen-Organisationen“ – soll wohl suggerieren, alle parteiunabhängigen Organisationen stünden hinter dieser Erklärung und diesen Forderungen, was indes keineswegs zutrifft. Außerdem ein augenfälliges Ablenkungsmanöver: Genau jene, die gerade den grünen Rattenfängern nachgelaufen sind und gemeinsame Sachen mit ihnen machen, wollen sich allen Ernstes als parteiunabhängig ausgeben? Das nennt man Chuzpe.

Erstaunlich auch, dass sich die nach dem Familienberatungsstellengesetz geförderte Beratungsstelle Courage jetzt auch als Homosexuellenorganisation versteht. Die HOSI Wien unterstützte jedenfalls auch diese Forderungen nicht, wiewohl es erfreulich war, dass sich besagte Organisationen – spät, aber doch – der gemeinsamen parlamentarischen BürgerInnen-Initiative „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“ aus dem Jahr 2000 entsannen.

Damals hatten sich die Bundesländerorganisationen sowie HOSI Wien und RKL auf drei gemeinsame Forderungen geeinigt (vgl. LN 1/2001, S. 6 ff). Jene nach bedingungsloser Öffnung der Ehe – wie sie das RKL mittlerweile verlangt – findet sich in diesem Dokument nicht. Offenbar haben die Bundesländergruppen inzwischen gemerkt, dass sie mit ihrer Unterstützung der Demo dem RKL und den Grünen auf den Leim gegangen waren und damit jetzt die bedingungslose Öffnung der Ehe unterstützten – und so versuchten sie offenbar mit dieser Erklärung, wieder zurückzurudern. Jetzt lautete eine der Demo-Forderungen plötzlich wie folgt (da kenne sich eine/r aus!): „Falls ein eigenständiges Rechtsinstitut für homosexuelle PartnerInnen geschaffen wird: gleichzeitig umfassende Regelung aller betroffenen Rechtsmaterien in Form einer ‚Generalklausel‘“.

Was heißt „falls“? Wer nicht in den letzten 20 Jahren im Koma lag oder von der Außenwelt völlig abgeschottet in einem Kellerverlies verbracht hat oder überhaupt völlig hirnamputiert ist, musste ja mitbekommen haben, dass die Ehe nicht geöffnet, sondern eben ein eigenständiges Rechtsinstitut geschaffen wird!

Außerdem kommt diese Forderung um Jahre zu spät, denn spätestens seit Beginn der interministeriellen Arbeitsgruppe „Gleichgeschlechtliche Partnerschaft“ (vgl. Bericht ab S. 8) ist der Zug in Richtung Schweizer Modell abgefahren, d. h. einer Mischung aus Nachbau eherechtlicher Bestimmungen und Verweisen auf bestehende Gesetze. Die HOSI Wien hat seit 1989 eine „Generalklausel“-EP nach nordischem Modell gefordert, sich aber dann damit abgefunden, dass es eben der Schweizer Ansatz werden würde. In Wahrheit kommt es letztlich auf das Ergebnis und nicht den legistischen Weg dorthin an. Bekanntlich hat Großbritannien sogar ein perfektes EP-Gesetz umgesetzt, obwohl es sämtliche Bestimmungen dem Eherecht nachgebaut hat!

Völlig unnötig indes die Forderung in letzter Minute nach „umgehender Vorlage eines Gesamtpakets (inklusive aller Rechtsmaterien anderer Ressorts) zur NGO-Begutachtung rechtzeitig vor dem Beschluss im Ministerrat“. Wie bitte? Eine Begutachtung zwischen 13. und 17. November? Oder wollte man die Sache unnötig verzögern? Oder – wie schon bei der Begutachtung des Berger-Entwurfs 2007 – den vielen GegnerInnen noch einmal eine Plattform bieten? Die ganze Sache wurde immer verrückter! Aber hier schlug wieder die Gekränktheit des Anwalts durch, der sich offenbar um seine offizielle Stellungnahme in einem Begutachtungsverfahren geprellt sah!

 

Letzte Geplänkel

Ziemlich unbeeindruckt durch die Aufgeregtheit der Bewegung oder die Demo, wurde dann am 17. November in der Tat ein umfassendes Gesamtpaket im Ministerrat beschlossen – wovon die HOSI Wien immer überzeugt war [vgl. Aussendung vom selben Tag]. Die zuständigen BeamtInnen hatten noch die ganze Nacht durchgearbeitet, um die einzelnen Materiengesetze unter einen gemeinsamen Hut zu bringen, sprich in eine Regierungsvorlage an den Nationalrat zusammenzuführen. Dabei versuchte die ÖVP, die von den Ministerien vorgelegten Entwürfe, die sich in der Tat einer lückenlosen Gleichstellung verschrieben hatten, noch zu verwässern. Spezielles Anliegen der ÖVP war es in diesem Zusammenhang, dafür zu sorgen, dass keine gesetzlichen Bestimmungen auf die EP Anwendung finden, durch die eine Art rechtliches Stiefkind- bzw. Stiefelternverhältnis zwischen einem Kind und dem/der eingetragenen Partner/in der Mutter bzw. des Vaters entstehen würde (vgl. Beitrag auf S. 8). Etliche Fragen konnten allerdings nicht mehr geklärt werden, weshalb diese mittels sogenannter „Protokollanmerkung“ dem Parlament zur Entscheidungsfindung weitergereicht wurden.

Dort beschäftigte sich zuerst der Justizausschuss mit dem Gesetzesentwurf, der ihn dann am 3. Dezember mehrheitlich annahm, wobei die allermeisten von der Regierung offengelassenen Punkte in unserem Sinne positiv erledigt wurden. Am 10. Dezember wurde das EPG dann im Plenum des Nationalrats verabschiedet.

Als die unsägliche Plattform aus Grünen und RKL merkte, dass sie sich total ins Abseits manövriert hatte, versuchte sie, irgendwie aus dieser Sackgasse wieder herauszukommen, und behauptete dann sogar auf den letzten Metern noch frech und wahrheitswidrig, es sei ihr, dieser Plattform der EPG-Verhinderung, zu verdanken, dass diesem Gesetz noch einige – vermeintliche – „Giftzähne“ gezogen worden wären (dabei handelte es sich in Wahrheit um Punkte, die ohnehin in den Vorlagen der Ministerien enthalten waren oder unter Protokollanmerkung dem Parlament zur Entscheidung überantwortet worden waren). Aber diese Leute sind ja bekannt dafür, sich jede Feder auf den Hut zu stecken, auch wenn sie überhaupt nichts dafür geleistet haben. In diesem Fall ist das aber eine Chuzpe der Sonderklasse! Aber sei’s drum. Offenbar brauchen diese Leute das für ihr Selbstwertgefühl.

Und was das RKL und seinen Präsidenten betrifft, hat man sich an diese Angeberei und Hochstapelei eh schon gewöhnt – das gehört ja quasi zu deren Markenzeichen. Ein weiterer Höhepunkt dieser Aufschneiderei war ja, als sich der RKL-Präsident im ZiB 24-Interview unwidersprochen als jemand vorstellen ließ, der „in der EU-Kommission arbeitet“…

 

Kühler Kopf

Die HOSI Wien hat jedenfalls auch in der heißen Endphase der Gesetzeswerdung kühlen Kopf bewahrt und ließ sich weder von der Kakophonie des aufgescheuchten Hühnerhaufens, dem die Bewegung in jenen Wochen glich und der da etwas konfus gegen die ÖVP-Windmühlen anrannte, noch von den primitiven Anfeindungen auf diversen Websites aus dem Konzept bringen. Während die diversen Gruppen fast wöchentlich ihre Forderungen umformulierten, zog die HOSI Wien konsequent ihre Linie durch. Sie erwies sich damit auch gegenüber der Politik als eine berechenbare und kompetente Gesprächspartnerin.

Äußerst bedenklich ist jedenfalls, dass die Grünen durch ihre schwul-lesbische Vorfeldorganisation mit Gräuelpropaganda und Halb- und Falschinformationen massiv versucht haben, die LSBT-Bewegung vor ihren Karren zu spannen. Das ist bisher einmalig in der österreichischen Geschichte gewesen. Bedauerlich auch, dass sich so viele Gruppen – leider auch die Bundesländerorganisationen – von den Grünen instrumentalisieren ließen und nach der grünen Pfeife tanzten. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die HOSI Wien die einzig wirklich parteiunabhängige und selbständig denkende und agierende politische Interessenvertretung von Lesben und Schwulen in Österreich ist, die sich nicht von einer politischen Partei vereinnahmen lässt. [Vgl. dazu auch meinen Que(e)rschuss in derselben Ausgabe.]

 

 

Dichtung und Wahrheit I:

Pfuschgesetz aus Angst vor EGMR?

Der Grund für die plötzliche Eile mit dem EPG sei offensichtlich, behauptete das RKL in einer Aussendung am 2. November: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe für den 14. Jänner 2010 in Straßburg eine mündliche Verhandlung angesetzt, in der es um die Verweigerung des Eherechts oder zumindest eines alternativen Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich gehe (Schalk und Kopf gegen Österreich). Die Justizministerin wolle nun am 14. Jänner dem EGMR zumindest irgendetwas präsentieren.

Das ist kompletter Unsinn. Die Beschwerde von Schalk und Kopf gegen Österreich liegt bekanntlich seit August 2004 in Straßburg (vgl. LN 4/2004, S. 24). Die Verfahren dort dauern inzwischen mitunter acht Jahre oder länger. Dass die mündliche Verhandlung, die inzwischen auf Februar verschoben wurde, zeitlich mit der Verabschiedung des EPG in Österreich zusammenfällt, ist reiner Zufall. Und was Österreich dort vorlegen kann, ist eben nicht irgendein Pfuschgesetz, sondern eines der besten EP-Gesetze Europas. [Vgl. Aussendung der HOSI Wien vom 5. Dezember 2009.]

Dennoch könnte es sich als durchaus praktischer Zufall erweisen, denn womöglich kann der EGMR gleich im Februar 2010 mit der Standesamtsfrage bzw. anderen Ungleichbehandlungen befasst werden – und andere Beschwerdeführer bzw. Anwälte könnten sich den Gang durch die österreichischen Instanzen ersparen. Schalk und Kopf und ihr Anwalt Klemens Mayer haben hier ja inzwischen acht Jahre Vorsprung, zählt man die Zeit des innerstaatlichen Instanzenzugs mit! Pech für den geltungssüchtigen und gekränkten Anwalt vom RKL – er kommt zu spät und wird vom Leben bestraft.

 

Dichtung und Wahrheit II

Adoption

Nach der Präsentation des Entwurfs für ein EP-Gesetz kursierten viele falsche Behauptungen in der schwul-lesbischen Community und in den Medien. Da wurde behauptet, das EP-Gesetz würde sogar Verschlechterungen beim Zugang zu künstlicher Befruchtung oder bei der Adoption eines Kindes der Partnerin bzw. des Partners im Vergleich zur bis dahin geltenden Situation bzw. gegenüber der Lebensgemeinschaft vorsehen, weil es ein explizites Verbot formuliere.

Kompletter Unsinn: Zu keinem Zeitpunkt war dies der Fall. Denn auch vor dem EP-Gesetz war beides rechtlich nicht möglich. Eine EP endet indes mit dem Tod eines/einer der PartnerInnen, und dann kann der/die hinterbliebene Partner/in sehr wohl das „Stiefkind“ adoptieren. In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft kann eine Lebensgefährtin bzw. ein Lebensgefährte das Kind der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten auch nur dann adoptieren, wenn es der leibliche Elternteil zur Adoption durch den/die Partner/in freigibt und damit auf die eigene Elternschaft verzichtet – wobei sich die Frage stellt, warum sollte sie bzw. er dies tun?

 

Dichtung und Wahrheit III

Fortpflanzungshilfe

Wie die Adoption (ist ja auch für Einzelpersonen möglich) ist auch die medizinisch unterstützte Fortpflanzungshilfe nicht unbedingt an die Ehe gebunden, denn sie steht ja bekanntlich auch heterosexuellen Lebensgemeinschaften offen. Daher waren gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen schon jetzt gegenüber verschiedengeschlechtlichen LebensgefährtInnen diskriminiert. Das neue EPG hat hier keinerlei neue Diskriminierung geschaffen, wie immer behauptet wird. Daher hätte man auch nicht aufs EPG warten müssen, um ein Musterverfahren gegen diese Diskriminierung bis zu den Höchstgerichten führen zu können. Das hätte man schon seit Jahren tun können – und vermutlich mit guten Erfolgsaussichten. Denn in seinem bahnbrechenden und richtungsweisenden Urteil vom Juli 2003 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der von der HOSI Wien mitbetreuten Beschwerde Karner gegen Österreich ausdrücklich festgehalten, eine rechtliche Differenzierung aufgrund des Geschlechts bzw. der sexuellen Orientierung – und damit eine Ungleichbehandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften – stelle nur dann keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar, wenn seitens des Gesetzgebers „schwerwiegende“ Gründe für eine solche Differenzierung ins Treffen geführt werden können. Und herauszufinden, ob die österreichische Bundesregierung den EGMR in diesem Fall überzeugen könnte, wäre wohl einen Versuch wert.

Übrigens: Auch im Ausland bedeutet Öffnung der Ehe nicht automatisch volle Gleichstellung in Sachen Elternschaft. Da sollte man auch das „Kleingedruckte“ lesen. In Norwegen etwa gilt trotz Öffnung der Ehe (seit 1. 1. 2009) die Ehegattin einer lesbischen Mutter, die ein leibliches Kind durch eine Samenspende bekommen hat, nur dann rechtlich als zweiter Elternteil, wenn der Samenspender bekannt ist. Diese Voraussetzung gilt hingegen nicht bei einem heterosexuellen Ehepaar.