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Vatikan-Dokument – Rückfall ins Mittelalter

Veröffentlicht am 17. Oktober 2003
Der Vatikan leistete sich im Juli 2003 mit seinen ethischen Anweisungen an katholische ParlamentarierInnen, gegen die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften Widerstand zu leisten, eine unglaubliche Entgleisung. Breite Kritik ließ nicht auf sich warten, die HOSI Wien drohte mit neuerlichem Bischofs-Outing, wie ich in den LN 4/2003 berichtete. Die Sache war aber ohnehin ein Rohrkrepierer, wie wir heute – 17 Jahre später – angesichts der Entwicklung in zahlreichen Staaten Europas und der Welt sehen.

Joseph Ratzinger (* 1927), ab April 2005 dann Papst Benedikt XVI.

Die Kritik der HOSI Wien fand prominent Niederschlag auch auf ORF.ON, ebenso ihre Drohung, wieder Bischöfe zu outen.

Am 31. Juli 2003 hat die Kongregation für die Glaubenslehre, die direkte Nachfolgerin der römischen Inquisition, das Dokument „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ veröffentlicht. Inhaltlich enthält das Dokument die altbekannten Haltungen der römisch-katholischen Kirche zur Homosexualität. Auch die Betonung der Verantwortung, die katholische PolitikerInnen aus ihrem Gewissen und aus der katholischen Soziallehre heraus in der Politik hätten, ist nicht neu. Neu ist hingegen, wie massiv gegen die rechtliche Anerkennung solcher Lebensgemeinschaften mobil gemacht und mit welcher Vehemenz nun auf katholische PolitikerInnen durch „ethische Anweisungen“ Druck ausgeübt wird. So heißt es in dem Dokument wörtlich:

Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.

Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muß der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun.

Da die Glaubenskongregation ihr Papier schon Tage vor der Veröffentlichung angekündigt hatte, setzte der sommerlochbedingte Medienhype bereits am 28. Juli ein. Das Vatikan-Dokument stieß aber, wo es nicht nur lapidar zitiert wurde, auf ziemlich einhellige Kritik in den Massenmedien. Die HOSI Wien schickte ihre Medienaussendung am 30. Juli über die Austria-Presse-Agentur aus und war damit prominent auf der ORF.ON-Seite vertreten – die Aussagen der Obleute wurden ebenso zitiert (am 7. 8. auch im Standard) wie die Androhung eines neuerlichen Bischofsouting. Letzteres interessierte die Privatradios sehr, und so gab der Autor dieser Zeilen dem Krone-Hitr@dio gleich zweimal Interviews, am 31. 7. und am 1. 8., sowie dem Live-Radio OÖ am 31. 7. Obmann CHRISTIAN HÖGL wurde am 31. 7. von Radio Arabella interviewt.

 

Politische Reaktionen

Grüne und SPÖ verurteilten die Einmischung des Vatikans aufs schärfste. Die Grünen brachten in der Nationalrats-Sondersitzung am 12. August sogar einen Entschließungsantrag ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, klarzustellen, daß sie in Menschenrechtsfragen wie der rechtlichen Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen nicht die Meinung des Vatikan teilt bzw. den „ethischen Anweisungen“ des Vatikan Folge zu leisten gedenkt, sondern ihre Gesetzesinitiativen und die Vollziehung ihrer Verwaltung in diesem Bereich nach den Standards des Europarates (wie EGMR-Urteil vom 24. Juli 2003) und der Europäischen Union (etwa Art. 13 Amsterdamer Vertrag, diverse Resolutionen des Europäischen Parlaments) ausrichtet. Über ihre diesbezügliche Position soll die Bundesregierung dem Nationalrat bis 30. Oktober 2003 einen schriftlichen Bericht vorlegen. Grün-Politikerin Madeleine Petrovic veröffentlichte einen ausführlichen Kommentar der anderen im Standard vom 2. August.

Die SPÖ reagierte auf die unglaubliche Entgleisung des Vatikans mit einer ausdrücklichen Zurückweisung dieses Einmischungsversuchs und mit einer Bekräftigung der entsprechenden Beschlußlage der Partei durch den Bundesparteivorstand am 10. September. In dem Vorstandsbeschluß heißt es: Es sollte dabei bleiben, daß Entscheidungen im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und insbesondere Entscheidungen, die dem Schutz vor Diskriminierung dienen, getroffen werden können, ohne daß von kirchlicher Seite oder von irgendeiner anderen Seite Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt wird. Im übrigen gibt es viele Anzeichen dafür, daß auch innerhalb der christlichen Religionsgemeinschaften ein Diskussionsprozeß zu diesen Fragen im Gange ist, sodaß jene Auffassung, die von der Kongregation für die Glaubenslehre formuliert wurde, durchaus nicht den einzigen Standpunkt darstellt, den man in den christlichen Religionsgemeinschaften zu dieser in Entwicklung befindlichen Fragen antrifft. Der Bundesparteivorstand der SPÖ bekennt sich daher klar zur geltenden Beschlußlage der SPÖ betreffend der rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und zum Schutz Homosexueller vor Diskriminierung.

Lauwarme Aussagen kamen von einigen ÖVP-PolitikerInnen. Während die Nationalratsabgeordnete Gertrude Brinek – offenbar als einzige – das Vatikan-Dokument kritisiert und für „eine bestimmte Form der Anerkennung homosexueller Gemeinschaften“ eintritt, verteidigt Generalsekretär Reinhard Lopatka die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und findet die Vatikan-Forderung daher in der geltenden Gesetzgebung Österreichs ohnehin wieder. Wo die ÖVP-Bartln aber ihren Most holen müssen, machte dann Nationalratspräsident Andreas Khol einmal mehr deutlich. Im Standard vom 11. 8. erklärte er freimütig, man lasse sich zwar vom Vatikan nichts vorschreiben, aber die ÖVP vertrete ohnehin die Kirchenlinie: „Daher bedarf es für mich keines Lehrschreibens und keiner päpstlichen Lehrmeinung in derartigen Fragen.“ Eben: Kardinal Joseph Ratzingers Anmahnung war völlig überflüssig, zumindest was die ÖVP anbelangt: Die weiß auch so, wie sie sich zu verhalten und was sie zu tun hat!

 

Kirchliche Reaktionen

Kritik an den vatikanischen „Erwägungen“ äußerte die Evangelische Kirche H. B. Ihr Landessuperintendent Peter Karner erklärte in einer Stellungnahme am 6. August: Die Synode der Evangelischen Kirche H. B. (Reformierte Kirche) hat 1999 in Bregenz beschlossen, homosexuellen Paaren, die sich zu einem gemeinsamen Leben in gegenseitiger Verantwortung entschlossen haben, „Segnungsgottesdienste“ anzubieten. Die Synode H. B. hat diesen Beschluß in der Überzeugung gefaßt, damit Gottes Willen zu erfüllen. Damit wollte die Synode H. B. zugleich ein Zeichen gegen die jahrhundertelange Diskriminierung homosexueller Mitmenschen setzen, an der gerade die Kirchen mitschuldig sind.

In einer Pressekonferenz am 4. September bezeichnete Karner das Vatikan-Dokument auch als Belastung für das ökumenische Klima: Die römisch-katholische Kirche will einfach nicht wahrhaben, daß andere Kirchen anders denken und zu anderen Schlußfolgerungen kommen. Es gibt eine Tendenz, Ökumene zu uniformieren, gemeinsame Aussagen zu mißbrauchen und gegen die Menschenrechte eine Frontstellung einzunehmen.

 

Europäische Reaktionen

Das Europäische Parlament machte ebenfalls bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit klar, was es von der vatikanischen Einmischung hält. In der am 4. September verabschiedeten Entschließung „zu den Menschenrechten im Jahr 2002 weltweit und die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union“ (Dok. P5_TA(2003) 0375) „mißbilligt“ das EP „zutiefst die kürzlich von der Glaubenskongregation des Vatikans geäußerte Ablehnung der Vorschläge zur rechtlichen Anerkennung von Partnerschaften zwischen Homosexuellen“ (Randnr. 136).

Und wie zum Beweis, daß sie sich vom Vatikan nicht gängeln läßt, hat die Mehrheit der demokratisch gewählten EP-Abgeordneten in einer am selben Tag angenommenen Entschließung zur „Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2002)“ (Dok. P5_TA(2003) 0376) von den Mitgliedsstaaten gefordert, „jede Form der – gesetzlichen oder tatsächlichen – Diskriminierung abzuschaffen, unter der Homosexuelle insbesondere im Bereich des Rechts auf Eheschließung und auf Adoption von Kindern noch immer leiden“ (Randnr. 77). Da half auch das Aufstampfen des EP-Abgeordneten und EVP-Sicherheitssprechers Hubert Pirker (ÖVP) in einer Presseaussendung am Tag vor der Abstimmung nichts – das einzig Geistreiche an der Aussendung war die Überschrift: „Fodé Syllas Gespür für (schlechten) Schmäh“ – in Anlehnung an Peter Høegs Bestseller „Fräulein Smillas Gespür für Schnee“. Berichterstatter für diese Entschließung war nämlich der französische Abgeordnete Fodé Sylla von der Fraktion der Konföderation der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke. Sein Bericht trägt übrigens die Dokumentnummer A5-0281/2003. Die Entschließung wurde mit 221 gegen 195 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen (siehe dazu auch die Medienaussendung der HOSI Wien vom 5. September 2003).

 

Kritik am Vatikan bei der OSZE

Kritik am Vatikan übte der Autor dieser Zeilen als Vorstandsvorsitzender der ILGA-Europa auch auf zwei OSZE-Konferenzen. Der Heilige Stuhl hat ja in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa den Statuts eines von 55 gleichberechtigten Mitgliedsstaaten. Vom 4. bis 5. September fand in Wien die OSZE-Tagung über Rassismus, Xenophobie und Diskriminierung statt. Mir kam es so grotesk vor und ich empfand es fast als Provokation, den Vertreter des Vatikans über den Kampf gegen Diskriminierung reden zu hören, wo doch der Vatikan zu den erbittertsten Gegnern der Nichtdiskriminierung von Lesben und Schwulen zählt. Diesen Widerspruch machte ich unter Hinweis auf besagtes Vatikan-Dokument daher in meiner Wortmeldung zum Thema. Angesichts derartiger Diskriminierungen durch den Vatikan könne man von diesem keine glaubwürdigen und überzeugenden Beiträge im internationalen Menschenrechts- und Antidiskriminierungsdiskurs erwarten. Weiters hielt ich fest, daß man angesichts dieser Attacken auf Homosexuelle die Rolle hinterfragen muß, die der Heilige Stuhl in internationalen Organisationen, wie der OSZE oder auch der UNO spielen darf.

Das diesjährige OSZE-Implementierungstreffen der Menschlichen Dimension fand vom 6. bis 17. Oktober in Warschau statt. Ich nahm nur an jenen zwei Tagen (7.–8. 10.) daran teil, an denen „Grundrechte“ sowie „Toleranz und Nichtdiskriminierung“ auf der Tagesordnung standen. Zum Themenkreis „Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit“ gab ich eine ähnliche Wortmeldung wie in Wien ab. Der Vertreter des Vatikans war wieder derselbe, und auch seine Reaktion auf mein Statement war die gleiche. Er verwahrte sich dagegen, vom Vatikan zu erwarten, von 2000 Jahre alten Glaubensgrundsätzen abzugehen, die er verteidigte. Die Kirche verurteile nicht homosexuelle Menschen, sondern homosexuelles Verhalten. Das übliche.

Insgesamt war der Verstoß des Vatikans mit diesem Dokument wohl eher ein peinlicher Rohrkrepierer. Möglicherweise ist der Vatikan ja auch nur durch das Urteil in der Beschwerde Karner gegen Österreich (vgl. Beitrag ab S. 6) in Panik geraten, weil er weitere seiner Felle davonschwimmen sah. Aber möglicherweise war es ja bloß ein Zufall, daß das Dokument nur eine Woche nach diesem richtungsweisenden Meilenstein in der Straßburger Rechtsprechung veröffentlicht wurde…