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EU-Regierungskonferenz: „Sexuelle Orientierung“ im EU-Vertrag

Veröffentlicht am 8. Juli 1997
Einen großen Erfolg konnte die europäische Lesben- und Schwulenbewegung – wiewohl nicht anwesend – beim EU-Gipfel in Amsterdam erzielen: Konzertiertes Lobbying hat dazu geführt, dass die Nichtdiskriminierung von Lesben und Schwulen von allen 15 EU-Staaten anerkannt worden ist und Eingang in den Vertrag von Amsterdam gefunden hat. Ich berichtete über dieses historische Ereignis in den LN 3/1997.

Vom 16. bis 18. Juni 1997 dauerte der EU-Gipfel in Amsterdam, mit dem die im März 1996 begonnene EU-Regierungskonferenz abgeschlossen wurde. Und da es im Ehrgeiz der niederländischen Präsidentschaft lag, unter seiner Ägide den Vertrag unter Dach und Fach zu bringen und nicht auf die luxemburgische zu verschieben, bastelte man bekanntlich bis zum Schluß an allerlei Kompromissen.

Da man über den als Nichtdiskriminierungsklausel bekannt gewordenen neuen Artikel 6a des EG-Vertrags (obwohl in den Medien immer von einem Vertrag die Rede ist, geht es technisch gesehen um zwei, nämlich den EG-Vertrag und den EU-Vertrag) schon vor dem Gipfel auf Beamtenebene zu einer Einigung gelangt war, wurde er in Amsterdam in den abschließenden Verhandlungen der 15 Regierungschefs nicht mehr erörtert. Er ist bis zum Schluß unverändert im Entwurf geblieben. Als dies am 18. Juni bekannt wurde, knallten wohl in so manchen Hauptquartieren der Lesben- und Schwulenbewegung in den europäischen Hauptstädten die Sektkorken. Und das zu Recht, denn die Tatsache, daß „sexuelle Orientierung“ überhaupt in eine so wichtige internationale Vereinbarung wie den EG-Vertrag aufgenommen wurde, stellt nicht nur eine einzigartige Premiere dar, sondern ist zweifellos ein Meilenstein in den Bemühungen um gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Und daß es dazu gekommen ist, ist das Verdienst etlicher Gruppen und AktivistInnen in Europa, die diese von der International Lesbian and Gay Association (ILGA) koordinierte Lobbyarbeit betrieben haben. Auch die HOSI Wien war – als einzige österreichische Organisation – aktiv in dieses gemeinsame Lobbying* eingebunden, sodaß sie ruhig auch stolz auf ihre Arbeit und diesen Erfolg sein darf, der neben der Verurteilung Österreichs durchs Europa-Parlament (vgl. S. 10 ff) und die Entschädigung für einen Homosexuellen durch den Nationalfonds (vgl. S. 17) zu den wichtigsten Ergebnissen der HOSI-Wien-Arbeit im ersten Halbjahr 1997 zählt.

 

Im Wortlaut

Und so lautet Artikel 6a in offizieller deutscher Übersetzung: Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag gegebenen Zuständigkeiten der Gemeinschaft auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Wer das Wort „Ausrichtung“ (statt „Orientierung“) in dieser Übersetzung verbrochen hat, ist nicht überliefert.

Sicherlich, die Formulierung ist sehr weich: „kann Vorkehrungen treffen“, und das einstimmig; das heißt, alle 15 Staaten müssen den einzelnen Maßnahmen zustimmen, die ihnen die Kommission vorher vorschlagen muß. Das heißt wiederum, daß zuerst die Kommission aktiv werden muß. Aber Artikel 6a ist ein wichtiger erster Schritt und vor allem eine wichtige Handlungsgrundlage für die Kommission, denn erst dadurch hat sie von den Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Kompetenz und das Mandat übertragen bekommen, auf diesem Gebiet überhaupt tätig zu werden.

Natürlich hätten wir es noch lieber gesehen, wenn in dem Artikel explizit ein Diskriminierungsverbot formuliert worden wäre (siehe auch Presseaussendung der HOSI Wien vom 19. Juni 1997). ILGA-Europa hat noch im April, mit fachkräftiger Hilfe ihrer Mitgliedsorganisation Égalité, dem Verband lesbischer und schwuler Bediensteter in den EU-Institutionen, eigene Verbesserungsvorschläge formuliert, die die einzelnen am Lobbying beteiligten Gruppen an die jeweilige Ständige Vertretung ihres Landes in Brüssel und an ihr jeweiliges Außenministerium mit der Bitte um Stellungnahme übermitteln sollten. Die HOSI Wien schickte daher Anfang Mai entsprechende Schreiben an Österreichs EU-Botschafter Manfred Scheich in Brüssel sowie an Bundeskanzler Viktor Klima und Außenminister Wolfgang Schüssel. Scheich teilte uns kurz vor dem Gipfel in einem Schreiben dazu folgendes mit: Österreich hat hinsichtlich einzelner Aspekte dieser Bestimmungen weiterreichende Forderungen vertreten, doch konnte im Rahmen der Regierungskonferenz, deren Ergebnisse ja von allen 15 EU-Mitgliedstaaten akzeptiert werden müssen, nur Einigung über den vorliegenden Text erzielt werden.

Und das Außenministerium versicherte uns in einem Schreiben nach dem EU-Gipfel, daß Österreich von Anbeginn der Verhandlungen besonders nachdrücklich für die Aufnahme einer „Nicht-Diskriminierungsbestimmung“ in die Verträge mit einer möglichst breiten und umfangreichen Aufzählung schutzwürdiger Tatbestände eingetreten sei. Die beschlossene Formulierung, welche einen Kompromiß der unterschiedlichen Auffassungen der Mitgliedsstaaten darstellt, wurde von uns auch in der Schlußphase unterstützt. Der von Ihnen angesprochene Vorschlag des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie die Verleihung von Rechtspersönlichkeit an die Europäische Union waren ebenfalls Anliegen, welche Österreich im Rahmen der Regierungskonferenz mit großem Nachdruck vertreten hat. Bedauerlicherweise mußten wir feststellen, daß aufgrund großer Widerstände einiger anderer Mitgliedsstaaten eine Realisierung dieser Vorschläge bei der gegenwärtigen Regierungskonferenz nicht möglich war.

Übrigens hatte am 15. Mai auch die Grün-Abgeordnete Theresia Haidlmayr [1955–2022] in einer vom ORF live übertragenen aktuellen Fragestunde im Parlament Außenminister Schüssel gefragt, ob er den EU-Vertrag auch unterschreiben würde, wenn „Behinderung“ bzw. „sexuelle Orientierung“ im Artikel 6a nicht enthalten wären. Schüssel wich einer direkten Antwort aus, betonte aber, daß Österreich sich weiterhin für diese Schutzkategorien einsetzen würde.

Wie gesagt, der neue Artikel 6a ist auch in der jetzigen Formulierung ein großer Erfolg. Aber natürlich steht der europäischen Bewegung die gröbere Arbeit noch erst bevor, um die Kommission zu weiteren Maßnahmen zu drängen.

 

EU-Aktionsplan der ILGA-Europa

Nicht zuletzt zu diesem Zweck hat ILGA-Europa auf ihrer Jahrestagung in Madrid (vgl. LN 1/1997, S. 46 f) Pläne für weitere Aktivitäten gegenüber der EU verabschiedet. In der Folge hat ALBERTO VOLPATO von Égalité gemeinsam mit dem Vorstand der ILGA-Europa einen detaillierten Aktionsplan ausgearbeitet, den letzterer Ende März an fast 100 EU-Adressaten verschickt hat: an alle KommissarInnen, an alle Vorsitzenden der Ausschüsse und an ausgewählte Abgeordnete des Europa-Parlaments sowie an die Ständigen Vertretungen aller EU-Staaten sowie vieler Drittstaaten, speziell der Mittelmeeranrainer und der beitrittswilligen osteuropäischen Staaten. Bei dem Aktionsplan handelt es sich um ein 24- Punkte-Programm, das die EU bereits im Rahmen der existierenden Kompetenzen und EU-Programme unterstützen und umsetzen könnte, etwa: Informationsgesellschaft, Menschenrechte, Zusammenarbeit mit Drittländern, Medien, Kultur, Bildung, AIDS-Prävention, Behinderung, ländliche und kleinstädtische Umwelt, Einwanderung, Sport, Rechte von ArbeitnehmerInnen etc. In all diesen Bereichen besteht die Möglichkeit für Lesben- und Schwulengruppen, bei der EU um Förderung für konkrete Projekte einzukommen. Es wird von der Initiative der einzelnen Organisationen in Europa abhängen, ob diese bestehenden Programme auch für lesbisch-schwule Projekte ausgenützt werden, denn ILGA-Europa als Dachverband kann hier aufgrund mangelnder Infrastruktur und fehlender bezahlter MitarbeiterInnen selber nicht aktiv werden.

Idealerweise sollte dieser Aktionsplan mit seinen 24 Ideen zu einem Aktionsplan der EU werden, wie sie andere Aktionspläne in anderen Bereichen erstellt hat. Die Aufnahme von „sexueller Orientierung“ in den neuen EU-Vertrag wird die Verwirklichung dieser Ideen sicherlich sehr erleichtern.

Das Feedback auf die Aussendung der ILGA-Europa war überraschend groß, fast alle KommissarInnen haben geantwortet, sechs haben auch Gesprächstermine auf Mitarbeiterebene angeboten. Alberto Volpato traf bereits am 23. April mit einem Mitarbeiter Kommissar Marcelino Orejas zusammen. Vom 21. bis 23. Mai hatte dann ILGA-Europa gleich fünf Termine in Brüssel, die der Autor dieser Zeilen als Vorstandsvorsitzender des europäischen ILGA-Regionalverbands gemeinsam mit Alberto wahrnahm. Wir führten Gespräche mit Mitarbeiterinnen der KommissarInnen Manuel Marín, Anita Gradin, Jacques Santer, Pádraig Flynn und Édith Cresson. Wichtigstes Ziel dieser Gespräch war, unsere Gesprächspartnerinnen durch eine PR-Offensive für die Anliegen von Lesben und Schwulen zu sensibilisieren, sie dafür zu gewinnen, von sich aus quasi automatisch immer auch die Anliegen von Lesben und Schwulen zu bedenken und zu berücksichtigen, sodaß wir nicht jedesmal hinterherjagen müssen. Nie „vergessen“ zu werden wäre die Idealsituation. Im Jargon nennt man das „Mainstreaming“, wie man es auch aus der Frauenbewegung kennt und wo das funktioniert hat. Darüber hinaus ging es natürlich um spezifische Fragen je nach Zuständigkeit unserer Gesprächspartnerinnen.

Marín ist zuständig für die Zusammenarbeit mit Lateinamerika und Asien (außer Japan, China, Korea, Hongkong, Macau und Taiwan). In seinen Bereich fällt übrigens ein Zusammenarbeitsprojekt mit lateinamerikanischen Lesben- und Schwulenorganisationen, das der ILGA-Weltverband eingereicht hat. Hier ging es vor allem darum, daß die EU im Rahmen der Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in den einzelnen Drittländern, mit denen sie kooperiert, auch die Lage der Menschenrechte von Lesben und Schwulen berücksichtigt und in ihre Berichte aufnimmt.

Gradin ist zuständig für Einwanderung, Justiz und Inneres. An diesem Gespräch nahm auch ILGA-Europa-Vorstandsmitglied MARK WATSON teil, der in der britischen Lobbyorganisation Stonewall eine Einwanderungsgruppe leitet (vgl. auch Bericht S. 35) und extra für dieses Gespräch aus London angereist kam. Gradins Mitarbeiterin war übrigens die ranghöchste (Vize-Kabinettschefin), mit der wir bei diesen Treffen sprachen. Hier ging es vor allem um die wichtige EU-Freiheit der Freizügigkeit von Personen, die in der Praxis für gleichgeschlechtliche Paare oft behindert wird, etwa wenn eine/r der PartnerInnen aus einem Nicht-EWR-Land kommt, aber auch für eingetragene PartnerInnen aus Skandinavien, deren Status in anderen EU-Ländern nicht anerkannt wird.

Im Gespräch mit der Mitarbeiterin des Kommissionspräsidenten Jacques Santer ging es eher um allgemeine Fragen, eben um das „Mainstreaming“ lesbisch-schwuler Anliegen.

Flynn ist zuständig für soziale Angelegenheiten. Im Gespräch mit seiner Mitarbeiterin diskutierten wir speziell Fragen der Zuständigkeit für die Unterstützung von lesbisch-schwulen Projekten, die nicht in bestehende Programme fallen. Hier wäre eigentlich Flynn zuständig, aber bisher reagierte man auf schwul-lesbische Projekte eher ablehnend. Wie in den meisten anderen Gesprächen stellte sich heraus, daß man innerhalb des EU-Systems auf das Ergebnis der Regierungskonferenz wartete. Sollte „sexuelle Orientierung“ in den EU-Vertrag aufgenommen werden, wäre eine Unterstützung schwul-lesbischer Projekte viel eher möglich. Was ja nun geschehen ist. Man wird sehen.

Cresson ist zuständig für Wissenschaft, Forschung, Bildung und Jugend. Hier ging es ebenfalls darum, das Terrain aufzubereiten für spezifische lesbisch-schwule Projekte. Das Problem dabei ist – wie bei allen anderen Projekten –, daß die komplizierten Antragsformulare und viele Voraussetzungen, speziell betreffend Ko-Finanzierungen, kleine Organisationen eher abschrecken, überhaupt ein Projekt einzureichen. Oft hält auch der von der EU vorgegebene bzw. angestrebte Umfang solcher Projekte kleinere Gruppen von vornherein davon ab. Aber wie gesagt: Es liegt bei den einzelnen Organisationen in den Mitgliedsstaaten, hier aktiv zu werden und die Chancen, die die EU bietet, zu nützen. Es gibt jedenfalls detaillierte „Gebrauchsanweisungen“ der EU in allen EU-Sprachen, etwa das Vademecum Leitfaden für Antragsteller für das Programm „Jugend für Europa“.

Die weitere Umsetzung des Aktionsplans bedeutet auf alle Fälle noch viel Arbeit für ILGA-Europa und ihre Mitgliedsgruppen, auch für die HOSI Wien. Der Autor dieser Zeilen nutzte seinen Brüssel-Aufenthalt im Mai übrigens auch dazu, mit zwei Mitarbeiterinnen der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU zu Gesprächen zusammenzutreffen.

 

 Fußnote:

* Über die Regierungskonferenz und die bisherigen Lobbying-Aktivitäten der HOSI Wien haben die LN ausführlich berichtet: 3/1995, S. 54, 1/1996 (S. 42 ff), 2/1996 (S. 16 ff), 3/1996 (S. 27), 1/1997 (S. 21 ff) und 2/1997 (S. 34).

 

Nachträgliche Anmerkungen:

Am Wortlaut von Artikel 6a, der später zum Artikel 13 EG-Vertrag wurde, wurde später noch gefeilt, aus „Glaube“ wurde „Weltanschauung“, aus „ethnischer Zugehörigkeit“ „ethnische Herkunft“. Durch den Vertrag von Lissabon 2007 wurden beide Verträge (EG und EU) zum „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)“ fusioniert. In diesem wurde besagter Artikel 13 EGV zum Artikel 19.

Ausführliche Informationen dazu sowie zu den weiteren Entwicklungen (z. B. Richtlinie 2000/78/EG etc.) finden sich in der Unterabteilung „Chronik Artikel 13 EGV“ in der Sektion „Antidiskriminierung“ auf dieser Website.