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Beihilfe zum Putsch

Erschienen am 4. Juli 2016

Natürlich trauten sich die Spitzen des Staates nach der Aufhebung der Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl durch den Verfassungsgerichtshof nicht, auch nur die leiseste Kritik an diesem höchstrichterlichen Erkenntnis zu üben. Und so machten vom scheidenden Bundespräsidenten Heinz Fischer abwärts alle gute Miene zum bösen Spiel, wiewohl sie sicherlich mit dieser Entscheidung alles andere als zufrieden waren. Erst mit einigen Tagen Verspätung wurde die Kritik am Urteil des VfGH lauter bzw. wurde dieses von namhaften Juristen in der Luft zerrissen.*

Für mich war diese Entscheidung einmal mehr Bestätigung für meine große – auch an dieser Stelle immer wieder geäußerte – Skepsis gegenüber diesen Höchstgerichten, die in vielen Bereichen zu einer Art Parallel-Regierung bzw. Nebenparlament geworden sind. Die Aufhebung der Wahl ist in der Tat ein Skandal, denn es hinterlässt nicht nur den mehr als eigenartigen Beigeschmack, dass der VfGH ausgerechnet dann ein Exempel statuiert, wenn ein grüner und fortschrittlicher Politiker zum Bundespräsidenten gewählt wurde, sondern es käme in der Tat auch einem Putsch gleich, sollte Alexander van der Bellen bei der Neuwahl am 2. Oktober der Sieg womöglich gestohlen werden.

Die inkriminierten Schlampereien (vorzeitiges bzw. vorschriftswidriges Auszählen der Briefwahlstimmen und Bekanntgabe von Teilergebnissen vor Wahlschluss) sind ja seit Jahrzehnten geübter und allseits bekannter Usus und haben sich fast schon Gewohnheitsrecht ersessen. Die Ausrede, dass es bisher halt keinen Kläger und daher noch keine Richter gegeben habe, ist mehr als billig. Denn der VfGH hätte die Kirche ja im Dorf lassen und die inkriminierten Praktiken anprangern und die Aufhebung zukünftiger Wahlen bei Nicht-Abstellen dieser Praktiken androhen können, ohne die Stichwahl aufzuheben, zumal kein einziger Hin- oder gar Beweis für Wahlbetrug vorlag. Ja, nicht einmal ein Indiz dafür – etwa, dass nach Auszählung der Briefwahlstimmen in einem Wahlsprengel der Stimmanteil van der Bellens ungewöhnlich hoch gewesen sei. Abgesehen davon fanden die meisten Rechtswidrigkeiten bei der Auszählung ohnehin in FPÖ-Hochburgen bzw. Gegenden statt, wo man eher befürchten müsste, dass Stimmen für van der Bellen unter den Tisch fallen könnten – und nicht jene für Norbert Hofer!

Dass die Anfechtung ein abgekartetes Spiel der FPÖ und von langer Hand für den Fall eines knappen Wahlausgangs geplant war, wurde spätestens am Abend der Stichwahl offensichtlich, als Hofer kryptisch in die Mikrofone sprach, bei der Briefwahl käme es ja immer zu Ungereimtheiten, da ginge es nicht immer mit rechten Dingen zu.

Gewiss: Als er im ersten Wahlgang vorne lag, hatte die FPÖ natürlich keinen Grund, die Wahl anzufechten, wiewohl zweifellos in der ersten Wahlrunde genau dieselben Praktiken vor- und sicherlich auch zu dem Zeitpunkt der FPÖ bereits zu Ohren gekommen sind. Wenn es der FPÖ wirklich um die Demokratie und eine ordnungsgemäße Wahl gegangen wäre, dann hätte sie ja vor der Stichwahl genau diese Praktiken aufzeigen und drohen können: Wir werden die Wahl anfechten, wenn diese Praktiken nicht abgestellt werden. Stattdessen gab sie aber offenbar Order aus, schon einmal Material und Munition für eine spätere Anfechtung zu sammeln, falls die Wahl tatsächlich knapp ausgehen würde, um Hofer dadurch eine zweite Chance zu ermöglichen. Nur so erklärt sich, dass all das Material so schnell für die Anfechtungsklage zusammengetragen werden konnte.

Die VerfassungsrichterInnen sind dieser Mischung aus primitivem Taschenspielertrick und frechem Lausbubenstreich auf den Leim gegangen bzw. haben sich absichtlich zu willfährigen HandlangerInnen und willigen VollstreckerInnen der FPÖ gemacht. Offenbar haben sie überhaupt nicht bedacht bzw. (was noch schlimmer ist) billigend in Kauf genommen, was es für die Republik möglicherweisen bedeuten könnte, wenn durch die Wahlwiederholung van der Bellen der Sieg gestohlen wird. Vermutlich werden sie sich – wie in solchen Fällen üblich – damit rechtfertigen, „doch bloß ihre Pflicht getan zu haben“. Oder glauben sie wirklich, die WählerInnen, die in der Stichwahl am 22. Mai van der Bellen gewählt haben, werden es kampflos hinnehmen, dass die Wahl so lange wiederholt wird, bis das Ergebnis umgedreht wird? Da wird es wohl mit Donnerstagsdemos nicht getan sein, dann wird es hoffentlich zu anderen Formen des Widerstands kommen!

Noch besteht Hoffnung, dass die WählerInnen die blau-braune Bagage – oder wie Armin Thurnher im Falter (Nr. 24/16) schreibt: „die Partei der demagogischen Luschen, der schlechten Verlierer“ – für diese Polit-Nummer abstrafen werden. Und vielleicht überlegt sich ja van der Bellen im Falle einer Niederlage, es Hofer, Strache, Böhmdorfer & Co. mit gleicher Münze heimzuzahlen und die Neuwahl dann ebenfalls anzufechten. Insgesamt sind ja die Aufhebung und ihre Begründung durch den VfGH geradezu eine Einladung zu prophylaktischer Sabotage für den Fall, dass einem das Wahlergebnis dann nicht passt.

 

* Gastkommentar Die Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof ist im Ergebnis falsch, die Begründung ist anfechtbar von Heribert Franz Köck, früherer Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Linz, in Die Presse vom 4. Juli 2016;

Alfred Noll: Aufhebung widerspricht der Verfassung – Online-Interview auf kurier.at vom 5. Juli 2016.

Que(e)rschuss LN 3/2016

Nachträgliche Anmerkung

Zum Weiterlesen: meine Kolumne in der nächsten Ausgabe 4/2016.