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Vereinte Nationen: 66 Staaten gegen Totalverbot

Veröffentlicht am 16. Januar 2009
Am 18. Dezember 2008 verlas der Vertreter Argentiniens im Namen von 66 Staaten eine aus 13 Punkten bestehende Stellungnahme in der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der sie sich u. a. gegen die strafrechtliche Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität aussprechen. Es war ein historisches Ereignis, denn es war das erste Mal in der Geschichte der UNO, dass sich die Generalversammlung mit diesem Thema befasste. Ich berichtete darüber in den LN 1/2009.

Das UNO-Hauptquartier in New York

Eines der wichtigen Lobbying-Themen, mit denen sich die TeilnehmerInnen der ILGA-Konferenzen vergangenen Herbst in Wien (vgl. LN 6/2008, S. 6 ff) intensiv beschäftigten, war jene Stellungnahme, die Frankreich gerade im Rahmen der Vereinten Nationen vorbereitete und die sich gegen das Totalverbot homosexueller Handlungen, also auch unter zustimmenden erwachsenen Personen, in aller Welt richten sollte. Immerhin besteht ein solches Totalverbot in mehr als 70 Staaten (vgl. dazu ILGA-Weltkarte in den LN 6/2008, S. 24–25), wobei in einem halben Dutzend sogar die Todesstrafe dafür vorgesehen ist. Und immerhin stellt ein solches Totalverbot eine Verletzung der UNO-Menschenrechtskonvention, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar, wie der Menschenrechtsausschuss der UNO bereits im April 1994 in seiner denkwürdigen Entscheidung in der Beschwerde Toonen gegen Australien festgestellt hat (vgl. LN 3/1994, S. 56 ff).

Nach intensiven Lobbying-Anstrengungen von schwul/lesbischen, aber auch generellen Menschenrechts-NGOs, wie etwa Amnesty International oder Human Rights Watch, sowie seitens etlicher Regierungen, allen voran jener Frankreichs, das ja im zweiten Halbjahr auch den EU-Ratsvorsitz führte, haben schließlich insgesamt 66 Staaten diese Erklärung unterschrieben. Dabei handelt es sich jedoch – im Gegensatz zu vielen Berichten, die auch von schwul/lesbischen Medien kolportiert worden sind – um keine Resolution bzw. Entschließung, der die Mitgliedsstaaten zustimmen oder nicht, denn über solche „Statements“, also Stellungnahmen oder Erklärungen, wird nicht abgestimmt, sondern sie werden nur präsentiert, um das jeweilige Thema auf die Tagesordnung und damit ein Signal zu setzen. Und klarerweise hat eine solche Stellungnahme je mehr Gewicht, je mehr Staaten sie unterstützen und ihre Unterschrift darunter setzen. Aber solche Erklärungen entfalten natürlich für die einzelnen Staaten keine rechtsverbindliche Wirkung, genauso wenig wie übrigens – angenommene – Resolutionen.

 

Historisches Ereignis

Am 18. Dezember 2008 – passend zum 60. Jahrestagung der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. 12. 1948 – verlas der Vertreter Argentiniens im Namen von 66 Staaten diese aus 13 Punkten bestehende Stellungnahme in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Es war dies ein historisches Ereignis, denn es war das erste Mal in der Geschichte der UNO, dass sich die Generalversammlung mit dem Thema sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität befasste. Die frühere Beschäftigung mit dem Thema fand ja, wie berichtet, im UNO-Menschenrechtsrat statt. Zuletzt hatte Norwegen im Namen von 54 Staaten am 1. Dezember 2006 eine entsprechende Erklärung abgegeben (vgl. LN 1/2007, S. 24).

Die erste Initiative dieser Art, die 2003 im Vorgängergremium des Menschenrechtsrats, in der Menschenrechtskommission, von Brasilien eingebrachte Resolution über „Menschenrechte und sexuelle Orientierung“, war ja über mehrere Jahre hinweg ergebnislos behandelt, zweimal vertagt und schließlich 2005 dann gar nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt worden – die LN haben laufend ausführlich berichtet (# 2/2003, S. 27; # 3/2003, S. 31, # 2/2004, S. 18 f; # 3/2004, S. 35, und # 3/2005, S.26).

Dass diesmal die von Frankreich ventilierte und vorbereitete Erklärung von Argentinien verlesen wurde, war ein Signal, dass dieses Thema nicht bloß eine Angelegenheit des „Westens“ oder der ersten Welt ist, sondern auch von Staaten des globalen Südens unterstützt wird. Diesmal haben sich sogar mehr Staaten aus Asien und Afrika der französischen Initiative angeschlossen (siehe unten). Interessant ist auch, dass der Heilige Stuhl, der zuerst lautstark seinen Widerstand gegen die Erklärung bekundet hatte, nach heftiger weltweiter Kritik daran total umschwenkte und erklärte, gegen eine strafrechtliche Verfolgung homosexuellen Verhaltens zu sein. Endlich scheint der Vatikan eingesehen zu haben, dass es zwei verschiedene Dinge sind, Homosexualität als Sünde anzusehen und die Leute dafür ins Gefängnis zu werfen!

Eine von der Organisation der islamischen Konferenz (OIC) initiierte und von Syrien unmittelbar nach dem Statement Argentiniens präsentierte Gegenerklärung fand mit 57 Mitgliedsstaaten indes weniger Unterstützung. Darin bekannten sich diese Staaten zwar zu den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und Gleichstellung, bestritten aber, dass die Menschenrechte vorsähen, die Rechte bestimmter Personen in den Vordergrund zu stellen („to focus on the rights of certain persons“), was doch einen recht merkwürdigen Zugang zu den Menschenrechten darstellt.

Die Mehrheitserklärung hingegen verwies ausdrücklich auf Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – sowie auf die relevanten Artikel in den UNO-Menschenrechtspakten. Die Prinzipien der Nichtdiskriminierung müssten, so Punkt 3 der Stellungnahme, für alle Menschen gelten, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.

In den Punkt 4 und 5 bringen die Staaten ihre Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zum Ausdruck. Im Punkt 6 verurteilen sie derartige Menschenrechtsverletzungen und nehmen dabei insbesondere auch auf die Anwendung der Todesstrafe Bezug. Weiters (Punkt 7) wird auf die vorhin erwähnte Erklärung Norwegens aus 2006 und die darin enthaltene Aufforderung an den Menschenrechtsrat hingewiesen, dieser möge in einer künftigen Sitzung diese Menschenrechtsverletzungen thematisieren. Generell wird die Behandlung dieser Thematik im Rahmen des Menschenrechtsrats und den anderen relevanten UNO-Gremien angemahnt (Punkt 8 der Erklärung). Ausdrücklich wird im Punkt 9 eine Resolution über „Menschenrechte, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ begrüßt, die von der Generalversammlung der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) am 3. Juni 2008 verabschiedet wurde (AG/RES. 2435 (XXXVIII-O/08).

Im Punkt 10 werden alle Staaten und relevanten internationalen Menschenrechtsorganisationen aufgefordert, sich für den Schutz aller Personen unabhängig von deren sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einzusetzen. In Punkt 11 werden alle Staaten schließlich aufgefordert, sicherzustellen, dass sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität unter keinen Umständen die Grundlage für strafrechtliche Verfolgung darstellt. Zudem werden die Staaten im Punkt 12 aufgerufen, Menschenrechtsverletzungen aus den genannte Gründen zu untersuchen, zu verfolgen und die TäterInnen zur Verantwortung zu ziehen.

Schließlich wurden die Staaten in Punkt 13 aufgefordert, für entsprechenden Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu sorgen und Hindernisse zu beseitigen, die deren Aktivitäten im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität behindern bzw. erschweren.

Diese historische Erklärung mit dieser noch nie dagewesenen breiten Unterstützung ist ein toller Erfolg der weltweiten LSBT-Bewegung und schafft die Grundlage, auch im UNO-Menschenrechtsrat das Lobbying weiter und gezielter voranzutreiben.

 

Diese Staaten setzten ihre Unterschrift unter die historische Erklärung:

 

Albanien, Andorra, Argentinien, Armenien, Australien, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Gabun, Georgien, Griechenland, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kap Verde, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Osttimor, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, São Tomé und Príncipe, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Zentralafrikanische Republik und Zypern.