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Enthüllung des Jahres: Jörg Haider war heterosexuell

Veröffentlicht am 18. Dezember 2009
Zum ersten Jahrestag von Jörg Haiders Unfalltod präsentierte die deutsche Bild-Zeitung – und in der Folge das österreichische Magazin NEWSerstmals einen wahrhaftigen Sexpartner des FPÖ- und späteren BZÖ-Politikers. Ich nahm dies in den LN 6/2009 zum Anlass, einmal mehr auf die homoerotischen Seilschaften im Umfeld Haiders einzugehen: Blutjunge fesche Männer wurden in Positionen gehievt, für die sie nicht die geringsten Qualifikationen mitbrachten.

Ein Jahr nach Haiders Unfalltod wird seine Homosexualität noch einmal aufgewärmt.

Ja, die besten Satiren schreibt immer noch das Leben. Eine solche Realsatire verdanken wir jetzt Claudia Haider, der Witwe des sturzbetrunken in den Tod gerasten ehemaligen Kärntner Landeshauptmannes, und – einmal mehr – Österreichs Justiz, die sich offenbar für keinen lächerlichen Unfug zu gut ist.

Kurz vor dem ersten Todestag Haiders am 11. Oktober outete sich ein Kellner aus Klagenfurt in der deutschen BILD-Zeitung als Jörg Haiders Geliebter. In ihrer Ausgabe vom 9. Oktober 2009 erzählte der 31-jährige René über seine Beziehung zu Haider – und dass er noch am Vorabend des tödlichen Unfalls mit dem Landeshauptmann mehrfach Sex gehabt habe. Österreichische Medien griffen die Story natürlich genüsslich auf: endlich das Outing eines Sexpartners Haiders, auf das die Medien des Landes schon seit Jahren so sehnsüchtig gewartet hatten. Große Aufregung in Kärnten: Die offiziellen Dementis folgten sofort. Man sah das Andenken des Politikers besudelt.

 

Bigotterie und Scheinheiligkeit

Offenbar kennt die katholische Bigotterie in diesem Land keine Grenzen. Zwar bekam man schon zu Haiders Lebzeiten ständig von Kärntnern zu hören, seine homosexuellen Neigungen seien doch ohnehin ein offenes Geheimnis in Kärnten und den meisten KärntnerInnen bekannt gewesen. Und spätestens nach seinem Ableben wirkte jeder Versuch, die Wahrheit zu leugnen, sowieso nur mehr peinlich: Haider fuhr ja bekanntlich direkt von einem Klagenfurter Schwulenlokal in den Tod, und Stefan „die Träne“ Petzner machte seine „Lebensmensch“-Beziehung zu Haider schluchzend öffentlich. Doch so lange alles im Bereich des Gerüchts bzw. des vermeintlich Platonischen angesiedelt war, fand man sich damit ab. Ganz nach dem Motto: Unsichtbarkeit wird belohnt.

Doch da jetzt Haiders homosexuelle Neigungen die Sphäre des nicht beweisbaren Gerüchtes verließen und sogar „ein Gesicht bekamen“, soll plötzlich wieder nicht mehr sein dürfen, was nicht sein kann? Auf jeden Fall, wenn es nach Haiders Witwe geht, die jetzt sogar die Gerichte bemühte, um die Wahrheit mittels einstweiliger Verfügungen und Unterlassungsklagen gegen diverse Medien zu unterdrücken. Und sie bekam vorerst recht, was allerdings in einem Rechtsstaat mehr als problematisch ist. Aber letztlich kann ein solcher Sieg vor Gericht für die Witwe bestenfalls ein Pyrrhussieg werden, wobei jedoch davon auszugehen ist, dass die vorläufigen Urteile der unteren Instanzen ohnehin nicht halten und wohl spätestens vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgehoben werden.

Für Claudia Haider gibt es indes nichts zu gewinnen, wie sich ja sofort gezeigt hat. Denn natürlich kann man – wie an dieser Stelle – Haiders homosexuelle Affären auch ansprechen, indem man sie nicht (mehr) behauptet, sondern jetzt einfach über die Gerichtsverfahren berichtet. Das ist ja auch sofort geschehen. Die Tageszeitung ÖSTERREICH etwa, gegen die ja ebenfalls eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen wurde, ließ sich dadurch natürlich nicht im geringsten einschüchtern und walzte die Berichterstattung über die Gerichtsurteile etwa am 19. November über mehrere Seiten aus. Genauso gut hätte man gleich die Behauptung, Haider sei homosexuell bzw. hätte seine Frau mit Männern betrogen, wiederholen können. Denn die LeserInnen kennen sich ja trotzdem aus.

 

Zensur

Diese unglaublichen Zensuranwandlungen müssen in einer Demokratie, die das Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigt, mit allem Nachdruck zurückgewiesen werden. Das Argument, Haider hätte auch als Politiker Anrecht auf Persönlichkeitsschutz und auf Schutz seiner Privat- und Intimsphäre, kann hier nicht gelten. Erstens müssen sich PolitikerInnen – und nach ihrem Tod auch deren Angehörige – damit abfinden, dass sich die Öffentlichkeit sehr wohl auch für das Privatleben von PolitikerInnen interessiert. Aber im vorliegenden Fall kommt ja noch erschwerend hinzu, dass man einer anderen Person das Recht absprechen will, öffentlich über ihre sexuelle Beziehung zu jemand anderem zu sprechen. Das wäre ein unglaublicher Eingriff in die Rechte des 31-jährigen René. Wie kommt er dazu, über seine Liebes- bzw. Sexbeziehungen schweigen zu müssen?

Aber natürlich kommt gerade eine solche Rechtsprechung den scheinheiligen versteckten prominenten Schrankschwulen mehr als zupass. Und daher hatten und haben ja Politiker wie Haider großes Interesse daran, dass Homosexualität gesellschaftlich geächtet wird, denn davon profitieren sie selber am allermeisten. Sie können ihre eigenen homosexuellen Triebe mehr oder weniger ungehemmt ausleben, ohne ihre heterosexuelle Fassade zu beschädigen. Denn sie können in aller Regel darauf vertrauen (und das hat ja zu Haiders Lebzeiten in der Tat bestens funktioniert), nicht wirklich aufzufliegen. Denn jeder Geliebte, der ein Outing wagt, muss sich in einem solchen Fall ja erst einmal zum eigenen Coming-out in einem homophoben Klima durchringen. Und je repressiver dieses Klima, desto unwahrscheinlicher ist es, dass dies (einem Politiker) passiert. Gerade in einer Gesellschaft wie der Kärntens hätte das Outing des charismatischen Führers auch sofort das soziale Todesurteil des Outers bedeutet. Und wenn dann noch die Gerichte erfolgreich bemüht werden können, die Leute zum Schweigen zu bringen – ja, dann hat man als verkappter schwuler Politiker nichts zu fürchten!

Prominente Schrankschwule, die als Politiker für ein repressives anti-homosexuelles Klima verantwortlich sind, dessen Profiteure sie in erster Linie selber sind, haben indes keinerlei Verständnis oder gar Solidarität durch andere Schwule verdient. Grundsätzlich muss daher gelten: Jede/r, der/die eine Affäre hat – ob hetero- oder homosexuell, ob verheiratet oder nicht, ob Politiker/in, prominent oder nicht – muss eben damit rechnen und sich dann auch damit abfinden, dass der/die Partner/in über diese Beziehung (irgendwann) einmal öffentlich berichtet. Will man das vermeiden, sollte man eben keusch leben bzw. nicht fremdgehen. Arme Claudia Haider – sie kann einem wirklich leid tun! Denn jetzt wird die Sache bei jedem Urteil einer weiteren Instanz erst recht wieder frisch aufgekocht.

 

Homophobe Begründung

Was selbstverständlich ebenfalls nachdrücklich bekämpft werden muss, ist die unglaublich homophobe Begründung des Landesgerichts Graz, der zufolge der „Vorwurf“ der Homosexualität „ehrenrührig“ sei, denn damit würde man Haider ein „unehrenhaftes und gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten“ unterstellen und ihn damit in der „Öffentlichkeit verächtlich machen und herabsetzen“. Diese Begründung ist allerdings nichts Neues – gehört aber dringend durch alle Instanzen und nötigenfalls bis nach Straßburg bekämpft.

Pikanterweise stammt diese Begründung, die jetzt Haiders Witwe vorerst zugutekommt, ausgerechnet aus einem Verfahren, bei dem seinerzeit Haiders FPÖ nicht ganz unbeteiligt war: Im Wahlkampf 1994 hetzte die FPÖ u. a. gegen den ORF, ihr bevorzugtes Angriffsziel war damals auch Frauenministerin Johanna Dohnal. Am 18. September 1994 schaltete die FPÖ in der Kronenzeitung ein ganzseitiges Inserat, mit dem sie diese „zwei Fliegen“ mit einer Klappe schlagen konnte. In der FPÖ-Anzeige hieß es über den ORF und die damalige ORF-Hauptabteilungsleiterin Burgl Czeitschner: Beziehungen sind wichtig. Czeitschner, SPÖ-Kandidatin, bewarb sich bei Intendant Marboe so: „Zu Ihrer Information, ich bin lesbisch und hatte früher eine Beziehung mit Ministerin Johanna Dohnal.“ (Vgl. LN 4/1994, S. 15) Dieses Verhältnis hatte zuvor Krone-Kolumnist Roman Schliesser, der legendäre „Adabei“, zweimal in der Krone insinuiert, am 7.2.1993 und am 7.5.1994. Czeitschner wollte Ruhe haben und vor allem gegen die Unterstellung vorgehen, durch ihre Beziehung zu Dohnal Karriere im ORF gemacht zu haben. Sie klagte Roman Schliesser und errang einen Pyrrhussieg, denn der Oberste Gerichtshof gab ihr in seinem Urteil vom 4. Mai 1995 mit jener oben zitierten, unglaublich homophoben Begründung recht (vgl. LN 1/1996, S. 20 f). Und diese Rechtsprechung samt Begründung gilt bis heute.

 

Blaue Augen

Auch die Versuche des Autors dieser Zeilen, im Rahmen der Prozesse gegen ihn nach seinem Outing von vier österreichischen Bischöfen im Jahr 1995 (vgl. LN 4/1995, S. 8ff) diese Judikatur umzustoßen, scheiterten – nicht zuletzt daran, dass der EGMR in Straßburg die damaligen Beschwerden gegen die Urteile des österreichischen Höchstgerichts für nicht zulässig erklärte – u. a. weil es sich nur um zivil- und keine strafrechtlichen Verurteilungen handelte. Steht zu hoffen, dass die jetzt betroffenen großen Medien in dieser Frage erfolgreicher sein werden. Es ist jedenfalls höchste Zeit, dass Österreichs Gerichte mit derartigen homophoben Begründungen Schluss machen, die ein Schlag ins Gesicht aller Lesben und Schwulen in diesem Land sind. Es ist höchste Zeit, dass Homosexualität wie Heterosexualität behandelt wird. Von jemandem zu behaupten, er oder sie sei homosexuell, darf einfach keinen Straftatbestand darstellen, sondern maximal von derselben Qualität sein wie eine Aussage über jemandes Augenfarbe. Ein „Irrtum“ oder eine „Lüge“ über jemandes sexuelle Orientierung sollte daher nichts Schlimmeres sein, als wenn man sich in der Augenfarbe einer Person getäuscht hat. Alles andere ist eine massive Diskriminierung der Homosexualität und von Lesben und Schwulen.

Jedenfalls könnte es die österreichischen SteuerzahlerInnen wieder teuer zu stehen kommen, sollten die Höchstgerichte in Österreich diese neuerlichen hanebüchenen Urteile aufrechterhalten und dann von Straßburg korrigiert werden.

 

„Hinaufgeschlafen“?

Besonders ärgerlich war im Zusammenhang mit dem Outing Haiders durch seinen Ex-Lover René, dass viele Kommentatoren – und leider auch so hochgeschätzte wie Armin Thurnher vom Falter – ernsthaft meinten, Haiders sexuelle Orientierung sei unerheblich, zumal er nie homophob gegen Lesben und Schwule agiert habe. Das trifft allerdings keineswegs zu: 1996 etwa hat er als Nationalratsabgeordneter gegen die Aufhebung des § 209 gestimmt.

Darüber hinaus wurde von den Journalisten bei jeder Gelegenheit als besondere Leistung Haiders erwähnt, er habe den jahrzehntelangen politischen Filz und die rot-schwarze Parteibuchwirtschaft ordentlich aufgemischt. Aber was kam an deren Stelle? – Das „System Haider“: Buberlpartie und Freunderlwirtschaft. Abgesehen davon, dass in Haiders Kärnten ausgewiesene Linke oder Grüne – mit oder ohne Parteibuch – keinen Topjob im Land bekamen, wurde das Parteibuch durch bedingungslose Haider-Bewunderung ersetzt. Sie wurde nun die Voraussetzung für eine politische Karriere.

Der Verdacht, dass dieses System möglicherweise auch eine sexuelle Kompetente hatte, drängt sich immer mehr auf. Waren die jungen Burschen, die Haider in irgendwelchen Diskotheken oder am Tresen diverser Bars auflas und direkt in Toppositionen hievte, für die sie in den allerwenigsten Fällen auch nur ansatzweise befähigt waren, dem Landeshauptmann womöglich dafür sexuell zu Diensten? Der Verdacht liegt nahe. Typisches Beispiel Karl-Heinz Grasser: Er wurde 1994 im zarten Alter von 25 Jahren von Haiders Gnaden stellvertretender Landeshauptmann von Kärnten, ohne dafür irgendwelche Qualifikationen oder Fähigkeiten mitzubringen, wie er ja später auch noch durch sein desaströses Wirken als Finanzminister in den Regierungen Schüssel I und II unter Beweis stellen sollte. Hat Grasser dem Haider einen geblasen oder ihm den Arsch hingehalten, bevor er Landeshauptmannstellvertreter wurde? – Naja, man wird ja noch fragen dürfen! So abwegig scheint diese Vermutung nun auch wieder nicht zu sein. Jedenfalls sollten kritische JournalistInnen diesen Gedanken nicht von vornherein aus falsch verstandener politischer Korrektheit verdrängen. Im Gegenteil: Wir erteilen ausdrücklich die Erlaubnis, diesen Gedanken zu denken und die entsprechenden Recherchen anzustellen. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, die Wahrheit zu erfahren, ob der selbsternannte Saubermann wirklich so sauber war im Kampf gegen den politischen Filz.

 

Konvertikelbildung

Es wäre in der Tat ein veritabler Treppenwitz der Geschichte, sollte ausgerechnet Wolfgang Schüssel im Jahr 2000 von einem Mann zum Kanzler gemacht worden sein, der die von Schüssels ÖVP so gefürchtete „schwule Konvertikelbildung“ zur bislang beispiellosen Hochblüte in Österreich gebracht haben könnte. Wir erinnern uns zurück: Das im § 221 StGB festgelegte Verbot, Homosexuellenvereine zu gründen bzw. ihnen als Mitglied anzugehören, wurde ja damit begründet, dass die Schwulen zu sogenannter Konvertikelbildung neigen, sich gegenseitig Positionen in Politik und Wirtschaft zuschanzen und über kurz oder lang als eine Art schwule Mafia den gesamten Staat unterwandern und unterminieren würden. Heute würde man das als Seilschaften oder – noch moderner – als Netzwerke bezeichnen. Offenbar eine typische Projektion von CV-Brüdern, die von sich auf andere schließen. Jedenfalls verteidigte die ÖVP den Paragraphen 221 jahrelang mit Zähnen und Klauen und stimmte 1996 als einzige Partei gegen seine Aufhebung.

 

Normalität

Vielleicht ist das aber auch Ausdruck österreichischer Normalität in Sachen Homosexualität in der Politik. Während man in entwickelteren Demokratien diese Normalität anhand offen homosexueller SpitzenpolitikerInnen misst, drückt sich in Österreich eine solche Normalität offenkundig darin aus, dass ein ganzes Bundesland über die schwulen Eskapaden des Landeshauptmanns mehr oder weniger Bescheid wusste und sich nicht weiter daran störte, solange sie unter der sprichwörtlichen Tuchent blieben, und dass selbst kritische JournalistInnen die augenfällige „schwule Konvertikelbildung“ nicht bemerken wollen.

In Österreich brauchen wir also keinen offen schwulen Bürgermeister und keine offen lesbische Ministerin – für uns müssen es offenbar die verkappten Schwulen aus irgendwelchen Buberlpartien auch tun.

Ganz anders in Deutschland. Da hat sich „homosexuelle Normalität“ insofern eingestellt, als auch ein unsympathischer Kotzbrocken wie Guido Westerwelle als offen Schwuler zum Vizekanzler gewählt werden konnte, der als FDP-Chef auch ganz offen anti-homosexuelle Politik betreibt. Zwei Beispiele: Westerwelles FDP reklamierte in die Koalitionsvereinbarung mit der CDU hinein, dass sich Deutschland auf EU-Ebene gegen jene geplante Antidiskriminierungsrichtlinie aussprechen werde, mit der die jetzige Hierarchie und Diskriminierung beim Schutz vor Diskriminierung beseitigt werden soll (vgl. zuletzt LN 3/2009, S. 19 ff). Im Rat gilt hier auch nach Lissabon das Einstimmigkeitsprinzip, ein einziges Land kann daher einen Beschluss durch Veto verhindern. Und am 27. November 2009 scheiterte nicht zuletzt an der FDP der Versuch, ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung im deutschen Grundgesetz zu verankern.

Auf jeden Fall wissen wir jetzt: Schwule und Lesben sind tatsächlich endgültig im Mainstream angekommen, offen homosexuelle PolitikerInnen müssen nicht notwendigerweise pro-homosexuelle Politik betreiben – im Gegenteil; das Merkmal „sexuelle Orientierung“ ist endgültig bedeutungslos geworden. Und das sollte durchaus als Fortschritt gewertet werden! Allerdings sollten gerade schwul-lesbische Medien jetzt auch mit dem Unfug aufhören, eine/n offen homosexuelle/n Politiker/in allein aus dem Umstand, dass er/sie offen homosexuell ist, sofort als großes Vorbild hinzustellen, ohne darauf zu achten, wofür diese/r Politiker/in eigentlich steht und welche Politik er/sie betreibt!

Übrigens ist diese Tendenz, dass offen homosexuelle PolitikerInnen nicht automatisch für pro-homosexuelle Politik stehen, ja auch in Österreich zu beobachten: Die offen lesbische grüne Vizebürgermeisterin Lisa Rücker hat in Graz im wesentlichen bisher auch nur die Steigbügelhalterin für den extrem homophoben und reaktionären ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl abgegeben. Man darf gespannt sein, ob sie in Graz die Schließung von eingetragenen Partnerschaften am Standesamt durchsetzen wird…