Seite wählen

Strafrechtsreform

Einleitung und Übersicht

Seit ihrer Gründung im Jahre 1979 war die HOSI Wien federführend gewesen im Kampf gegen die damals noch vier lesben- und schwulendiskriminierenden Sonderstrafbestimmungen (§§ 209, 210, 220 und 221).

Die schier nicht enden wollende Saga dieser Bemühungen um strafrechtliche Gleichbehandlung wird sicherlich als unrühmliches Kapitel der Unterdrückung einer Minderheit in die Geschichte eingehen. Kaum eine andere Gruppe hat wohl zur Beseitigung solchen Unrechts je dermaßen viel Energie und Kraft investieren und dermaßen viel Geduld aufbringen müssen wie Österreichs Lesben und Schwule.

Diese Hartnäckigkeit des politischen Systems, mit der Lesben und Schwulen grundlegende Menschenrechte vorenthalten worden sind, ist einer zivilisierten und demokratischen Gesellschaft unwürdig. Andere unterdrückte Minderheiten, denen Vergleichbares angetan wurde, hätten sich das wahrscheinlich nicht so lange gefallen lassen und längst zu weniger friedlichen Mitteln gegriffen…

 

Chronologie

Ich habe hier eine grobe chronologische Übersicht über die vielfältigen Aktivitäten und über wichtige Ereignisse im Kampf gegen die vier Paragrafen und speziell gegen § 209 zusammengestellt.

 

Internationaler Druck

Im Kampf gegen § 209 StGB legte die HOSI Wien einen Fokus auch darauf, internationale Organisationen dazu zu bewegen, die Aufrechterhaltung dieser menschenrechtswidrigen Strafbestimmung zu verurteilen und damit quasi „Blaue Briefe“ an Österreichs Parlament, Regierung und Verfassungsgerichtshof zu schicken. Hier findet sich eine chronologische Auflistung von Aufforderungen internationaler Organisationen und Gremien an Österreich, § 209 abzuschaffen.

 
 

Selbstbezichtigungsaktion

Im Frühjahr 2001 lancierte die HOSI Wien in den LAMBDA-Nachrichten (2/2001) unter dem Motto „Auch ich habe gegen § 209 verstoßen!“ eine Selbstbezichtigungskampagne, an der ich mich beteiligte. Mehr darüber hier.
 
 

Heftige Kritik am Verfassungsgerichtshof

Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 209 durch den Verfassungsgerichtshof war ein Lehrbeispiel par excellence für die weitverbreitete Homophobie innerhalb der österreichischen Justiz. Vier Verfassungsbeschwerden hat der VfGH zurück- bzw. abgewiesen – drei Beschwerden aus 1986, 1988 und 1989, die die HOSI Wien unterstützte und finanzierte, sowie den ersten Antrag des Oberlandesgerichts Innsbruck –, bis ihm schließlich aufgrund des Drucks internationaler Menschenrechtsorgane und des Europäischen Parlaments nichts anderes übrigblieb, als beim fünften Anlass seine früheren Entscheidungen zu revidieren. Ich habe mir die Mühe gemacht, die fünf Entscheidungen zu analysieren – und in der Luft zu zerreißen.